Herausgefunden habe ich, dass eine Scheidungsfolgevereinbarung auch nachdem eine Ehe bereits auseinandergegangen ist formuliert werden kann - natürlich noch vor dem offiziellen Scheidungstermin bei Gericht. Wenn die getrennten Eheleute eine solche einvernehmlich formulieren, dass heisst, alle notwendigen Regelungen damit treffen, stellt sich mir die Frage: Wie kann eine solche Vereinbarung dann umgesetzt werden ? Gilt eine Notar- und/oder eine Anwaltspflicht ?
Ich danke Demjenigen, der mir in dieser Frage weiterhelfen kann.
T. Fragmahl
Die Vereinbarung kann auch nach der Trennung "von Tisch und Bett’ erfolgen, sie muss nur vorliegen, bevor das Gericht entscheidet.
Meine Ex-Frau und ich haben unsere Vereinbarung nach Einreichung der Scheidung getroffen und nach Verfahrenseröffnung noch ergänzt, als sich abzeichnete, dass der Versorgungsausgleich viel mehr kosten würde als tatsächlich auszugleichen war.
Der wichtige Punkt: manche Dinge muss man notariell regeln. Wenn es darum geht, wer den Hund oder die Plattensammlung bekommt, kann man das auch bei einem Kaffee besprechen und formlos festhalten.
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Immobilien, Unterhalts- und Erbansprüche können nur mit notarieller Beurkundung geregelt werden.
Aber das wird euch auch der Rechtsanwalt sagen, denn davon braucht ihr mindestens einen, der ruhig was für sein Geld tun kann.
…können nur mit notarieller Beurkundung außergerichtlich geregelt werden.
Ich würde auf jeden Fall zum Notar gehen. Er kann Euch vor gut gemeinten, aber letztendlich „falschen“ Formulierungen und Abmachungen schützen.
Danke für die ausführliche und klare Antwort. Leider muß man offensichtlich - selbst wenn innhaltlich alles klar und eindeutig „intern“ geregelt ist - eines „HerrenKnecht“, nämlich eines Notars werden!!??
Übrigens: - ein ausgezeichneter Name !!
Danke für die klare Antwort. Leider muß man offensichtlich - selbst wenn innhaltlich alles klar und eindeutig „intern“ geregelt ist - eine kostenträchtige Person (zumindestens einen Notar) einschalten !!??
Wenn man nicht gerade der grosse Experte ist, dann geht man üblicherweise zu einem Fachmann. Im Handwerksbereich ist das ganz selbstverständlich.
In rechtlichen Angelegenheiten - besonders bei Grundstücks- und Hauskauf - meinen Viele, dass ihr „angeborenes Rechtsempfinden“ ausreicht. Es geht im Zweifelsfall um viel Geld und um Angelegenheiten, mit denen man sich möglicherweise nur einmal im Leben beschäftigt. Für manche dieser Sachen braucht man zwangsläufig aus gutem Grund einen Notar, für andere sollte man es tun. Ich sehe das nicht als Geldschneiderei, sondern eher als Sicherheitsfaktor. (Eine „inhaltliche Einigung“ unter Laien kann - muss aber nicht - Haken und Ösen haben, die man erstmal nicht sieht.)