Wer bekommt das Scheidungsurteil in Original und wer die Kopie? Bekommen beide Parteien ein Original oder?
Die Frage steht im Raum, da ein geschiedener Partner verstorben ist und die neue Lebensgefährtin (nicht verheiratet), vom Bestattungswesen die Original-Scheidungspapiere verlangt. Die geschiedene Ehefrau des Verstorbenen gibt sie aber nicht heraus. Was kann meine Bekannte tun?
Ich persönlich dachte (bin ja nicht in dieser Situation)es bekommen beide Eheleute ein Original.
Ohne Erbin zu sein, kann die Lebensgefährtin, die ja nur durch Testament Erbin sein könnte, gar nichts on Bezug auf den Nachlass des Verstorbenen und seine Angelegenheiten verlangen. Und selbst wenn sie Erbin wäre, dann würde das Scheidungsurteil welches ja offenbar nicht erst durch den Todesfall in das Eigentum der Exfrau gelangt ist, nicht zum Nachlass gehören.
Wenn die Dame gegenüber dem Gericht ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dass sie eine beglaubigte Kopie des Scheidungszeugnisses braucht, kann sie diese dort bekommen. Alternativ kann man ja durchaus auch eine beglaubigte Kopie der bei der Ex-Frau vorliegenden Ausfertigung auf anderem Wege erzeugen und der Lebensgefährtin zur Verfügung stellen. Es besteht kein Bedarf/Anlass/Recht, von der Ex-Frau deren Ausfertigung zu verlangen.
Das ist jetzt ein Tipp, der helfen kann, eine Kopie zu bekommen. Aber ich hatte die Frage (auch) so verstanden, ob nicht auch der Verstorbene ein Exemplar haben müsste, so dass die Lebensgefährtin das vielleicht noch in den Unterlagen findet.
Danke Ihnen
Ja, genauso war die Frage. Es ging absolut nicht ums Erben, sondern um die Beisetzung, wo das Scheidungsurteil verlangt wurde. der Verstorbene hatte nur eine beglaubigte Kopie (bzw. die hinterbliebene Lebensgefährtin). Die Ehe ist bereits seit 25 Jahren geschieden, soviel ich weiß…
Hallo,
nach jeder Scheidung gibt es für beide Parteien (früher) ein Scheidungsurteil. Seit einiger Zeit wird es Scheidungsbeschluss genannt.
Dieser Beschluss enthält sämtliche Vereinbarungen bzw. Entscheidungen zu den einzelnen zu klärenden Punkten und den „Rechtskraftvermerk“.
Wieso das jetzt bei der Bestattung eine Rolle spielen soll, erschließt sich mir nicht aus der Fragestellung - vor allem nicht, wer jetzt was von wem und wozu verlangt.
&tschüß
Wolfgang
Von der erstbesten Seite:
https://www.bestattungsvergleich.de/ratgeber/bestattungsrecht/sterbeurkunde/
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung beim Standesamt werden verschiedene Unterlagen benötigt. In der Regel sind das:
Ärztliche Todesbescheinigung (Leichenschauschein)
Sterbefallanzeige des Bestatters
Heiratsurkunde des Verstorbenen
Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
Ggf. Scheidungsurteil
Geburtsurkunde bei Ledigen
Personalausweis des Verstorben
Die UP schrieb
Ich nehme an, dass es der Bestatter war, der sich u. a. um die Sterbeurkunde kümmern soll.
Gruß
Christa
Der Bestatter beantragt jetzt die Scheidungsunterlagen selbst, aber meine Bekannte muss es halt bezahlen. S
Deshalb bat sie die geschiedene Ehefrau um diese Unterlagen zur Vorlage beim Bestatter. Aber…
Bloß gut, dass man selbst vor solchen Problemen nicht steht. Danke für die Informationen. Sie gaben mir letztens schon gute Auskünfte. Schönen Abend noch!
Tja, der Bestatter verlangt es , warum auch immer. Inzwischen beantragt er selbst beim Standesamt eine beglaubigte Kopie und meine Bekannte muss diese dann bezahlen. Bloß gut, dass man selbst nicht vor solchen Problemen steht, denn der Kopf ist ja in dem Fall voll mit anderen Sorgen und der Trauer. danke für Ihre Informationen und schönen Abend noch.
Das habe ich doch oben geschrieben: weil das beim Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunde erforderlich ist.