Hallo Leute,
ich habe vor ein eigenes plattenlabel zu öffnen.
ich bin sehr genau, wenn es darum geht dinge zu planen. Darum habe ich mich auch intensiv mit diesem thema beschäftigt: Anmeldung, GEMA, Steuersachen, EAN-Code, ISRC, Vertrieb und Pressung ist alle einleuchtend, nur dieser Labelcode, der von der GVL vergeben wird, ist nach den infos, die ich so aufgesogen habe fast unmöglich zu bekommen.
Wie meine ich das nun:
Also der Labelcode ist für Labels, die ihre musik vermarkten und erfolgreich werden wollen unerlässlich, weil dieser für das spielen von Musik der Labels im Radio nötig ist.
Das Problem: die GVL will, bevor sie einem label einen lc (Labelcode) gibt, dass dieses label bereits zuvor platten pressen UND VERÖFFENTLICHEN lassen hat.
das praktisch unmögliche ist: um platten veröffentlichen zu können, muss man seine musik doch erstmal public machen, also das Radio einsetzten lassen.
Aber das geht ja nicht ohne den LC, den man erst nach der veröffentlichung erhält. (oh ich hoffe der text wird nicht zu lang ^^)
In vielen Foren wurde diese Frage häufig damit beantwortet, dass die GVL nach der Pressung einiger CDs aufkleber mit dem LC verschickt, die man dann nachträglich auf die CDs kleben kann um dann die restliche anzahl zu pressender CDs mit dem LC zu bedrucken.
ABER: ich habe mir die wahrnehmungsbedingunen der GVL angeschaut und diese haben etwas uneindeutiges in ihrer erklärung geschrieben:
„Notwendigerweise kann deshalb die erste Veröffentlichung nicht bereits beim Druck mit dem Labelcode
versehen werden. Für Zwecke der Bemusterung der Erstveröffentlichung an Rundfunk-Anstalten
stellt die GVL Ihnen gerne Blanko-Klebe-Etiketten („Sticker“) zur Verfügungr. Es ist also nicht nötig, die gesamte Erstauflage mit einem Sticker zu versehen, sondern nur die wenigen
Bemusterungsexemplare für die Rundfunkanstalten!!! Bei späteren Veröffentlichungen ist der Labelcode dann beim Druck der Etiketten und des Covers drucktechnisch möglichst umgehend zu berücksichtigen.“
soweit so gut, aber in ließt man weiter findet man dies:
„[…]Für die Antragstellung
wird erwartet, dass bereits eine Katalognummer/Veröffentlichung unter einem Label (s. Punkt 2b) auf dem Markt ist (Weißpressungen, CD’Rs und Dat-Bänder, die nicht im allgemeinen Markt angeboten werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht).“
und „Wir benötigen (einige) Adressen von Geschäften, in denen Ihre Tonträger erhältlich sind.“
quelle: https://www.gvl.de/gvl-tontraeger-download.htm
ich muss etwas falsch verstanden haben, ansonsten verstehe ich nicht, dass soviele fragenstelle in anderen foren glücklich und zufrieden mit der antwort : „nach der pressung gibts den Labelcode“; sind.
bitte korrigiert mich, denn wenn es nichts zu korrigieren gibt (außer meine rechtschreibung), ergibt es für mich keinen sinn
freundlicher grüße
und schon einmal danke im voraus
ajantis