Besteht der Verdacht einer Scheinselbständigkeit bei folgender Konstellation:
Es werden drei separate Rechnungen jeweils zum Monatsende an drei Institutionen gestellt.
- Institution I
- Institution II
- Institution III
Die Jahreseinnahmen (unter 17.500) EUR) sind folgender Maße verteilt:
75% Institution I
15% Institution II
10% Institution III
Alle drei Institutionen gehören zum gleichen gemeinnützigen eingetragenen Verein.
Alle drei Institutionen werden zwar Buchhalterisch getrennt geführt und verfügen auch über separate Kontoverbindungen, werden aber beim Finanzamt unter dem gemeinsamen Verein (Erklärung zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen) geführt.
Frage: Gelten die drei Institutionen als ein Auftraggeber oder als drei verschiedene Auftraggeber. Wenn es sich um einen Auftraggeber handeln würde, bestehe dann der Verdacht der Scheinselbständigkeit?