Scheinselbständigkeit - mit zwei 'Arbeitgebern' (=Kunden) quasi unmöglich?

Bitte keine 0815-Theorie-gleich-Fantasie-Antworten und bitte Antworten von Menschen, die auch wirklich wissen wovon sie Sprechen.
Mein Verständnisproblem, und warum ich es mal als halbe Gesetzeslücke bezeichnen will, ist dass sich die Vorgaben zur Scheinselbständigkeit (also die   Zwangsunterstellung, dass der Unternehmer ein Angestellter ist, zumindest im Sinn von Zahlungen an den Staat und wenn auch sonst nicht …) sich ausschließlich gegen ‚Scheinselbständige‘ mit einem Job richten. Die ganzen Restriktionen und rückwirkend gültige Sozialversicherungsabzocke ist jedoch nicht möglich, sobald man einfach zwei (oder mehr) Jobs auf Rechnung/Gewerbeschein ausführt. Ich mache z.B. einen Bürojob und dann noch Umzugshilfe, beides auf Rechnung. 
Ich bin aber auf der anderen Seite auch selbständig mit meinem Gewerbe, in dem ich für meine zwei Kunden arbeite … nämlich in so fern, dass ich nur arbeite wenn ich Lust habe oder es wirklich notwendig ist und das auch super von Zuhause machen kann (Umzugshilfe natürlich nicht, aber da kommt ja auch nicht das 5/6 her also interessiert es keinen). 

Oder können die einem da noch irgendwie einen reinwürgen?

Finde die Gesetzgebung wirklich ein wenig arg sinnlos an dieser Stelle. Denn die Arbeit auf Rechnung bietet keinerlei Arbeitnehmerschutz und keinerlei Sozialversicherungsvorteile … auf der anderen Seite ist ein Angestelltenverhältnis viel zu restriktiv, nicht variabel genug (d.h. man kann Arbeit nicht nach Arbeitsleistung/Verbrauch abrechen), und die ‚Zwangs-Fixkosten‘ sind auch viel zu hoch. Und dann die absolute Krönung ist, diese Zwangskosten rückwirkend auf den Arbeitnehmer (= der, der das Geld am wenigsten hat und sich am wenigsten wehren kann) für Jahre(!) abwälzen zu wollen. Ich meine, wer muss schon rückwirkend für seine Scheinselbständigkeit 16 Monate die 20% oder 30% (oder was es sind) seines Einkommens zahlen? Der, der das Geld nicht mehr hat und naiiv war und es nicht wusste. Direkt in die Privatinsolvenz. Das ist ja ein SUPER Zwangs-Arbeitnehmerschutz, oder nicht?
Deshalb einfach mein Unverständnis … was soll das? Ist das nicht effektiv (und nicht theoretisch) alles absoluter Unfug? Ist so eine Gesetzgebung nicht absolut angsteinflößend? Bin ich vielleicht betroffen?

Mein Verständnisproblem, und warum ich es mal als halbe
Gesetzeslücke bezeichnen will, ist dass sich die Vorgaben zur
Scheinselbständigkeit (also die   Zwangsunterstellung, dass
der Unternehmer ein Angestellter ist, zumindest im Sinn von
Zahlungen an den Staat und wenn auch sonst nicht …) sich
ausschließlich gegen ‚Scheinselbständige‘ mit einem Job
richten. Die ganzen Restriktionen und rückwirkend gültige
Sozialversicherungsabzocke ist jedoch nicht möglich, sobald
man einfach zwei (oder mehr) Jobs auf Rechnung/Gewerbeschein
ausführt. Ich mache z.B. einen Bürojob und dann noch
Umzugshilfe, beides auf Rechnung. 

Offensichtlich gehst Du von völlig falschen Voraussetzungen aus. Die Rechtslage hat sich auch mehrfach geändert.

SGB IV § 7 Beschäftigung
(1) Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.

Entscheiden ist also nicht, wie viele Kunden ein Selbstständiger hat, sondern wie die Tätigkeit aussieht. Wie weit ist der Unternehmer einem normalen Angestellten gleich gestellt? Ein entscheidendes Kriterium ist z.B., dass der Unternehmer A bei seinem Kunden B selbstständig entscheiden können muss, dass nicht er selbst, sondern ein Dritter D manchmal oder dauerhaft die Tätigkeit ausübt. (Möglichkeit, die vereinbarte Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen).

Weitere Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind:

-Das Unternehmen besitzt kein Firmenschild oder keine eigenen Geschäftsräume.
-Es hat kein eigenes Briefpapier oder eigene Visitenkarten.
-Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf.

Deutliche Anhaltspunkte sind

-Eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers

Weitere Indizien für Scheinselbstständigkeit

-Keine regelmäßig Beschäftigten
-Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
-Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige
-Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers -Kein eigenes unternehmerisches Handeln
-Selbstständiger hat Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen Arbeitnehmer verrichtet

Ob diese Kriterien nun bei nur einem oder nur zwei Auftraggebern zutreffen ist zweitrangig.

Entschuldige bitte, aber nicht ich, sondern du gehst leider von völlig falschen Voraussetzungen aus und es macht sich schnell bemerkbar, dass du kein gutes Rechtsverständnis besitzt und keine Ahnung von der Materie hast.

Denn rechtlich zählt in der Praxis nicht, was irgendwo steht oder was sich toll anhört, sondern immer das was man auch solide nachweisen kann. Und was als Nachweis zählt ist auch nicht immer das Gelbe vom Ei … beispielsweise selbst ‚erfundene‘ Protokolle, oder Ausdrucke von irgendwas.

Genau aus dem Grund ist die Scheinselbständigkeit auch in der Realität nicht dadurch nachweisbar, dass derjenige in der Berufssparte in der er in seinem Gewerbe tätig war, auf der Arbeittstelle angewiesen wurde oder von Vorgesetzten organisiert wird. Denn man kann immer irgendwie behaupten, dass was ganz anderes da abgelaufen ist und es wird nirgendwo erfasst. Dieser Paragraph ist eben nur Rechts-Blah und für den Mülleimer und deshalb wühlt auch keiner nach dem Ding irgendwie rum…

Deine anderen Argumente sind ähnlich gestaltet … es klingt wirklich so alsob du buchstäblich irgendeinen Text von Google gepastest hast, wie sich der Gesetzgeber den Arbeitsmarkt mal irgendwie vorgestellt hat. Das ist aber nicht die Realität, sondern Fantasie.

Warum fragst Du hier öffentlich, wenn Du es sowieso besser weißt?
Wenn Du nur Deine krude Rechtsauffassung bestätigt haben willst: Bitte!

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Hallo,

Du gehst von völlig falschen Voraussetzungen aus.

Dass man der Scheinselbständigkeit nachgeht ist auch zum Schutz des Selbständigen/Arbeitnehmer.

Hier kannst Du dich schlau machen:

http://www.ihk-berlin.de/linkableblob/bihk24/recht_u…

Wenn Du z.B. in meine Vika schaust, kannst du erkennen dass ich eine Versicherungsagentur habe. Und auch hier wird geprüft ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Man benötigt einfach nur einen Angestellten (Halbtagskraft) und schon ist es OK und man ist Selbständig.

Gruß Merger

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Don´t feed the troll anymore

Hier kannst Du dich schlau machen:

Will er doch gar nicht. Er will doch nur seine abwegige Rechtsauffassung bestätigt haben. Andere Meinungen interessieren ihn offensichtlich nicht und motivieren ihn nur zu üblen Flames. Don´t feed the troll anymore.

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Entschuldige, ich habe vielleicht einfach zu viel erwartet. Ich dachte, dass es noch andere Menschen geben würden, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, entsprechend informiert sind, oder gar schon einmal mit den staatlichen Behörden Erfahrungen gesammelt haben.

Meine Rechtsauffassung ist nicht krude, sondern einfach nur realitätsnah und darauf kommt es auch an. Denn was auch immer im Gesetz steht, dem Staat nützt es nichts, wenn er nicht entsprechende Nachweise durch unwirtschaftliche und realitätsfremde Kontrollen oder gar nicht-erlaubter Überwachung erbringen kann. Und dem Arbeiter nützt es nichts, wenn der Staat die Gesetze so erlässt, dass er ihm nachweisen kann (oder dies effektiv nicht tun muss), dass die Arbeit gar nicht selbständig erfolgt ist.

Auch ist selbst die Trennung zwischen selbständiger Tätigkeit und Arbeitnehmerverhältnis nicht so einfach, selbst wenn man es auf einen Kunden bzw. Arbeitgeber reduzieren würde, wie du es versucht hast beispielhaft aufzuzeigen. Ich bin mal im Büro, mal nicht. Die meiste Zeit zuhause. Ich arbeite im Büro auch gleichzeitig an meinen privaten unternehmerischen Projekten, Steuererklärung und auch für andere Kunden und selbst gemeinnützig für umsonst. Nichts davon ist aber nachweisbar, ich zahle keine Miete weil der Raum hier leer steht, der Stromverbrauch ist gering weil ich nicht wirklich oft da bin und der Chef zahlt diese minimalen Nebenkosten von 5-10 Euro im Monat für mich sehr gerne umsonst, denn im Gegenzug bin ich auch dann vor Ort und kann sofort irgendwas machen und man kann direkt persönlich über alles reden.

Was soll ich hier extra einen Sticker an die Tür kleben, wo ich doch sowieso hier nur halb zu Besuch da bin, dass wenn man wirklich einer kommt und ich hier im Büro bin genau zu der Zeit … (was sowieso nicht passiert) ich schön sagen kann „guck mal, da ist der Sticker an der Tür, nur für euch!“.

Kunden werben läuft sowieso bei mir nur über persönliche Empfehlungen und auch Online und im Ausland. Der Witz ist doch, dass bisher die Auslandskunden die ich wirklich hatte über diese lokale Firma hier abgerechnet haben um Probleme mit der deutschen Gesetzgebung zu vermeiden, also von B, nach A, nach ICH … und was steht auf dem Papier? Wieder nur A und ICH …

Also bitte, ich kann dir noch den ganzen Tag erzählen wie das alles kaum Sinn ergibt und viel komplizierter gemacht wurde und dadurch auch ist, als es sein muss. Was ich einfach wissen wissen will ist: Können die einem was? Und les die Fragen die ich gestellt habe. („Scheinselbständigkeit - mit zwei ‚Arbeitgebern‘ (=Kunden) quasi unmöglich?“)

Hier, ich erfinde mal einfach eine Beispeilantwort (frei erfunden!):

Nein, du musst dir im Moment keine Sorgen machen, dass du auf einmal irgendwie rückwirkend vom Staat abgezogen wirst und dann mit Zehntausenden verschuldet bist, weil der dir einfach irgendwas unterstellt, was vielleicht gar nicht stimmte und wovon auch keiner was wusste und was (am wichtigsten) auch kein Mensch irgendwie eingeplant hat. Denn in der Praxis werden Kontrollen nur bei großen Unternehmen und Einkommensspannen von mehr als 80000 im Jahr durchgeführt und eine einzige Kontrolle ist gar nicht aussagekräftig. Das einzige Kriterium wonach effektiv geschaut wird sind die mindest 5/6 von einem Arbeitgeber. Ansonsten gibt es keine verqueren Gesetze, wie z.B. die Rundfunkgebühren, die dich entgegen jeglichem gesunden Menschenverstand zu Zahlungen zwingen können ohne dass es Sinn ergeben würde oder du davon profitierst.

Nur ein Beispiel, hab das jetzt erfunden da scheinbar extreme Auffassungsprobleme hier existieren.

@Merger: (Die anderen Kommentare richteten sich an nomen.nominandum…)

Erstmal vorab, muss man als Selbständiger (laut Vorgaben) absolut keine Angestellten haben. Es ist aber im Zweifelsfall wohl ein riesen Bonus. Soweit ich weiß kostet das aber.

In deinem Profil ist AXA als Homepage angegeben … das ist ja ein mega Konzern. Klar wird da auch geprüft … weil es sich lohnt. Der Regelfall ist das aber nicht, denn wenn jede mittelständige bis kleinere GmbH oder gar Einzelunternehmung kontrolliert werden würde dann könnte der Staat sich das Geld was er in Kontrollen pumpen muss, selbst mit den Rückwirkenden 20% Einkommensabzug nicht wieder rausholen. Es ist einfach nicht wirtschaftlich.

Ansonsten, bitte erläutere „völlig falsche Voraussetzungen“. Meine Rechtsauffassung ist schon richtig, denn Theorie ist nicht Realität und wenn man das vergisst dann ist man auf einmal das Opfer. Es interessiert z.B. echt niemanden, absolut niemanden, ob ich 50% Umsatz und für andere Kunden gemacht habe wenn ich alles über eine Firma abrechne. Was am Papier zählt ist wichtig, nicht was theoretisch das Gesetz sagt zählt, sondern was die Behörden draus machen. Wenn ich rückwirkend 5000 Euro zahlen muss und davon vorher nichts wusste und das Geld gar nicht wirklich übrig habe, dann bin ich dadurch nicht ‚geschützt‘ egal wie krumm man die Geschichte dreht.

So Gesetze gibts aber und ich will einfach nur Sicherheiten, dass mir nichts passiert, und zwar durch solide Informationen und intelligente Entscheidungen. Ich wurde schon auf ganz andere Weise durch Gesetz und Polizei als unschuldiger angegriffen oder verletzt. Ob das theoretisch so besser ist, ist mir in dem Moment absolut egal, in dem diese Theorie nicht mehr auf meine persönliche Realität zutrifft. So ist das eben. Und man kann sich immer entsprechend absichern, wenn man denn vorher Bescheid weiß.

Und bitte jetzt nicht die dumme Antwort „Dann arbeite doch als Angestellter.“ Kann ich gar nicht, denn so freie Arbeitszeiten und Bedingungen wie ich sie habe gibt es auf dem Arbeitsmarkt nicht und was anderes bekomme ich einfach nicht geregelt. Da bin ich bei jedem Arbeitgeber ganz schnell auch wieder draußen. So ist das eben alles.

Servus,

Vorschlag: Mach Dich erstmal kundig, was Sache ist. Dann kannst Du immer noch tönen, wie böse und dumm die Welt doch ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

@Merger: (Die anderen Kommentare richteten sich an
nomen.nominandum…)

Erstmal vorab, muss man als Selbständiger (laut Vorgaben)
absolut keine Angestellten haben.

Richtig - das kannst du aus den Recherchen in meinem Link ja feststellen.

Es ist aber im Zweifelsfall
wohl ein riesen Bonus. Soweit ich weiß kostet das aber.

Sicher - aber ohne Mitarbeiter kann man z.B. meinen Job nicht ordnungsgemäß erledigen.

In deinem Profil ist AXA als Homepage angegeben … das ist ja
ein mega Konzern. Klar wird da auch geprüft … weil es sich
lohnt.

Der Konzern prüft nicht, aber die Deutschen Rentenanstalt war vor Ort.

Der Regelfall ist das aber nicht, denn wenn jede
mittelständige bis kleinere GmbH oder gar Einzelunternehmung
kontrolliert werden würde dann könnte der Staat sich das Geld
was er in Kontrollen pumpen muss, selbst mit den Rückwirkenden
20% Einkommensabzug nicht wieder rausholen.

Da hast Du völlig recht.
Es ist nicht wirtschaftlich wenn man sich selbständig macht und lediglich ein Steuersatz von 20 % vorliegt. In diesem Fall sollte man sein Dasein als Angestellter fristen.

Es ist einfach
nicht wirtschaftlich.

Ansonsten, bitte erläutere „völlig falsche Voraussetzungen“.
Meine Rechtsauffassung ist schon richtig, denn Theorie ist
nicht Realität und wenn man das vergisst dann ist man auf
einmal das Opfer. Es interessiert z.B. echt niemanden, absolut
niemanden, ob ich 50% Umsatz und für andere Kunden gemacht
habe wenn ich alles über eine Firma abrechne.

Richtig - bei einem Steuersatz von 20 % ist es unrentabel selbständig zu sein.
In diesem Fall ist es vorteilhaft in Angestelltenverhältnis zu sein und eine Arbeitgeber zu haben, der sich an den Sozialversicherungsabgaben wie Rentenversicherung und Krankenversicherung beteiligt.

Was am Papier
zählt ist wichtig, nicht was theoretisch das Gesetz sagt
zählt, sondern was die Behörden draus machen. Wenn ich
rückwirkend 5000 Euro zahlen muss und davon vorher nichts
wusste und das Geld gar nicht wirklich übrig habe, dann bin
ich dadurch nicht ‚geschützt‘ egal wie krumm man die
Geschichte dreht.

Hm, jetzt nicht beleidigt sein - aber in diesem Fall hast Du von Selbständigkeit überhaupt keine Ahnung. Ich drücks mal so aus - wer Kohle verdient muss auch Steuern zahlen und muss auch Rücklagen bilden um seinen Betrieb aufrecht zu halten.

So Gesetze gibts aber und ich will einfach nur Sicherheiten,
dass mir nichts passiert, und zwar durch solide Informationen
und intelligente Entscheidungen.

Du bringst es auf den Punkt - für dich lohnt sich nur eine Arbeitnehmer-Tätigkeit.
Dann bist Du immer auf der sicheren Seite, zahlst deine Steuer und Sozialabgaben und kannst abends nach Arbeitsschluss deine Füße auf den Tisch legen und dich deiner Familie widmen.

Und zum Schluss sollte man in seinem Text auch nie die Höflichkeit vergessen.

daher - viele Grüße!

Merger

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