Bitte keine 0815-Theorie-gleich-Fantasie-Antworten und bitte Antworten von Menschen, die auch wirklich wissen wovon sie Sprechen.
Mein Verständnisproblem, und warum ich es mal als halbe Gesetzeslücke bezeichnen will, ist dass sich die Vorgaben zur Scheinselbständigkeit (also die Zwangsunterstellung, dass der Unternehmer ein Angestellter ist, zumindest im Sinn von Zahlungen an den Staat und wenn auch sonst nicht …) sich ausschließlich gegen ‚Scheinselbständige‘ mit einem Job richten. Die ganzen Restriktionen und rückwirkend gültige Sozialversicherungsabzocke ist jedoch nicht möglich, sobald man einfach zwei (oder mehr) Jobs auf Rechnung/Gewerbeschein ausführt. Ich mache z.B. einen Bürojob und dann noch Umzugshilfe, beides auf Rechnung.
Ich bin aber auf der anderen Seite auch selbständig mit meinem Gewerbe, in dem ich für meine zwei Kunden arbeite … nämlich in so fern, dass ich nur arbeite wenn ich Lust habe oder es wirklich notwendig ist und das auch super von Zuhause machen kann (Umzugshilfe natürlich nicht, aber da kommt ja auch nicht das 5/6 her also interessiert es keinen).
Oder können die einem da noch irgendwie einen reinwürgen?
Finde die Gesetzgebung wirklich ein wenig arg sinnlos an dieser Stelle. Denn die Arbeit auf Rechnung bietet keinerlei Arbeitnehmerschutz und keinerlei Sozialversicherungsvorteile … auf der anderen Seite ist ein Angestelltenverhältnis viel zu restriktiv, nicht variabel genug (d.h. man kann Arbeit nicht nach Arbeitsleistung/Verbrauch abrechen), und die ‚Zwangs-Fixkosten‘ sind auch viel zu hoch. Und dann die absolute Krönung ist, diese Zwangskosten rückwirkend auf den Arbeitnehmer (= der, der das Geld am wenigsten hat und sich am wenigsten wehren kann) für Jahre(!) abwälzen zu wollen. Ich meine, wer muss schon rückwirkend für seine Scheinselbständigkeit 16 Monate die 20% oder 30% (oder was es sind) seines Einkommens zahlen? Der, der das Geld nicht mehr hat und naiiv war und es nicht wusste. Direkt in die Privatinsolvenz. Das ist ja ein SUPER Zwangs-Arbeitnehmerschutz, oder nicht?
Deshalb einfach mein Unverständnis … was soll das? Ist das nicht effektiv (und nicht theoretisch) alles absoluter Unfug? Ist so eine Gesetzgebung nicht absolut angsteinflößend? Bin ich vielleicht betroffen?