Scheinselbständigkeit oder Zulässig

Hallo zusammen

Habe folgende fragen und ich hoffe Ihr könnt sie mir beantworten :smile:)

Arbeitnehmer (AN) A arbeitet Vollzeit bei seinem Arbeitgeber (AG) im Handwerk
(40std / woche – 25tage Urlaub voll sozialversicherungspflichtig also mit allem was dazu gehört)

Angenommen AN A möchte ein Gewerbe anmelden um sich nebenbei was dazuzu verdienen
und sich dabei selbst als AN zu vermieten und hat  danach mit seiner selbsttändigkeit
1en max 2 feste Kunden in der Industrie für die er zeitweise nebenbei arbeitet an den WE bzw in seiner Freien Zeit in unregelmässigen abständen sprich bei bedarf der potenziellen Kunden.
(z.B 1-2 mal im Jahr für 10-15 Tage oder auch länger)

nun die fragen wo den AN beschäftigen:

  1. gewerbe anmelden  ja? bzw das ganze auf 400€ basis irgendwie abrechnen ?
    Muss der aktuelle AG der Nebentätigkeit zustimmen ?
  2. muss auf den lohn von den potenziellen Kunden die vollen sozialabgaben abgeführt bzw. bezahlt werden ? (oder reicht es das AN über den AG A die sozialbeiträge über seinen lohn abführt ?)
  3. Braucht der AN eine Berufshaftpflicht für seine Nebentätigkeit ?
  4. Was darf der AN nebenbei dazu verdienen ohne mwst. auf seine Rechnung zu schreiben bzw MUSS er seine Rechnungen mit mwst. ausweisen ?
  5. Kann der AN durch seine Nebentätigkeit verschiedene Sachen bei der Steuer geltend machen ? (berufskleidung ,Tel bzw Internetkosten, Flyer Visitenkarten usw auch wenn er nur Selbständig für den kurzen Zeitraum im Jahr ist ) und was sagt das Finanzamt dazu ?
  6. Ist er auch dann Selbständig wenn der AN über einen längeren Zeitraum nichts mehr nebenbei Arbeitet (z.B Zeitraum über 12-14 Monate)  erlischt dann seine Gewerbeschein ?
    oder ist der Gewerbeschein immer Gültig ?

Die wichtigste Frage aber wäre ist das so erlaubt ??

Das sind so erstmal die fragen wo den AN beschäftigen würden :smile:

Oder gibt es da noch Sachen wo den AN noch nicht eingefallen sind

Vielen dank erstmal für kommenden und hoffentlich hilfreinen Antworten

Guten Morgen!

mach das am besten ohne Schäuble was abzugeben, Nebenbei, dann
ist es steuerfrei!

Du hast die Frage nicht gelesen, allemal aber nicht verstanden, gibst vielmehr bei jeder dir passend erscheinenden Gelegenheit (siehe diverse Bretter) deine Meinung zum Besten, wonach man sich Stütze abholen und nebenbei schwarz arbeiten soll. Aber nicht jeder ist entsprechend gestrickt, sich von Ämtern und den Entscheidungen von Amtsmitarbeitern abhängig zu machen. Manche Leute können rechnen und stellen dabei fest, dass rechtlich einwandfreie Arbeits- und Auftragsverhältnisse unter dem Strich deutlich mehr bringen als grundsichernde Almosen, bei denen Betroffene stets mit heruntergelassener Hose durch die Gegend stolpern und bei verschwiegenen Einkünften zum Fall für den Staatsanwalt werden.

So lange alles gut geht, kein Unfall passiert, Reklamationen kein Thema sind und nirgends böses Blut entsteht, kann Privatpfusch von Privatleuten für Privatleute den einen oder anderen Euro bringen. Bei gewerblichen Kunden mit ordentlichem Geschäftsbetrieb und Buchhaltung funktioniert das Spiel aber nicht. Solche Kunden brauchen nämlich eine Rechnung, weil sie andernfalls betriebliche Ausgaben aus privat versteuertem Einkommen begleichen müssten. Außerdem macht sich ein kluger Selbständiger wegen solchem Mist nicht angreifbar.

Gruß
Wolfgang

Moin!

Arbeitnehmer (AN) A arbeitet Vollzeit bei seinem Arbeitgeber
(AG) im Handwerk
(40std / woche – 25tage Urlaub voll
sozialversicherungspflichtig also mit allem was dazu gehört)

Aha.

Angenommen AN A möchte ein Gewerbe anmelden um sich nebenbei
was dazuzu verdienen
und sich dabei selbst als AN zu vermieten und hat  danach mit
seiner selbsttändigkeit
einen maximal zwei feste Kunden in der Industrie, für die er zeitweise
nebenbei arbeitet, an den WE bzw in seiner freien Zeit, in
unregelmässigen Abständen, sprich bei Bedarf der potenziellen
Kunden.
(z.B 1-2 mal im Jahr für 10-15 Tage oder auch länger)

nun die fragen, welche den AN beschäftigen:

  1. Gewerbe anmelden  ja?

Ja, sonst ist es Schwarzarbeit.

bzw das ganze auf 400€ basis
irgendwie abrechnen ?

Da der o.g. AN bereits Einkünfte hat, gibt es hier keinen 400€-Job abzurechnen.
Die Nebeneinkünfte als Selbständiger werden angegeben zusammen mit den Einkünften aus der AN-Tätigkeit und werden dann gesamt versteuert.

Muss der aktuelle AG der Nebentätigkeit zustimmen ?

Ich vermute mal ja (ich weiß nur, dass das bei Beamten so ist, denn da darf die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen).

  1. Muss auf den Lohn von den potenziellen Kunden die vollen
    Sozialabgaben abgeführt bzw. bezahlt werden ? (oder reicht es
    das AN über den AG A die Sozialbeiträge über seinen Lohn
    abführt ?)

Das weiß ich leider nicht.

  1. Braucht der AN eine Berufshaftpflicht für seine
    Nebentätigkeit ?

Die ist dringend zu empfehlen - oder wer soll haften, wenn der Selbständige irgendetwas verbockt hat? Nein, die ist obligatorisch!

  1. Was darf der AN nebenbei dazu verdienen ohne Mwst. auf
    seine Rechnung zu schreiben bzw MUSS er seine Rechnungen mit
    Mwst. ausweisen?

Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für jeden Selbständigen, und da muss auf die Rechnung auch die Mehrwertsteuer.

  1. Kann der AN durch seine Nebentätigkeit verschiedene Sachen
    bei der Steuer geltend machen ? (Berufskleidung ,Telefon bzw
    Internetkosten, Flyer, Visitenkarten usw., auch wenn er nur
    Selbständig für den kurzen Zeitraum im Jahr ist) und was sagt
    das Finanzamt dazu ?

Wenn ihm Kosten durch die Selbständigkeit entstehen (Werbungskosten) dann darf er die auch von der Steuer absetzen.
Dass man bei Selbständigkeit zumindest am Anfang oft höhere Kosten als Einnahmen hat ist normal, kann dir jeder Existenzgründer ein Lied von singen.

  1. Ist er auch dann Selbständig wenn der AN über einen
    längeren Zeitraum nichts mehr nebenbei Arbeitet (z.B Zeitraum
    über 12-14 Monate) erlischt dann seine Gewerbeschein ?
    oder ist der Gewerbeschein immer gültig ?

Das kann dir das Ordnungsamt sagen, das dir den Gewerbeschein ausstellt. Soweit ich weiß verliert er keine Gültigkeit, nur weil man keinen Umsatz macht.

Die wichtigste Frage aber wäre ist das so erlaubt ??

Ja.

Das sind so erstmal die fragen wo den AN beschäftigen würden

Oder gibt es da noch Sachen, die dem AN noch nicht eingefallen
sind.

Woher sollen wir wissen, woran der AN denken soll?
Es gibt bislang keine detaillierten Informationen über die Art des Gewerbes und der Nebentätigkeit, dann gibt es von uns auch keine weiteren Informationen.

Vielen dank erstmal für kommenden und hoffentlich hilfreinen
Antworten

Wenn dies eine war…

Gruß, Fo