Situation:
Jemand arbeitet auf Rechnung im Catering und das immer nur beim selben Auftraggeber.
Wär ja dann wenn ich das jetzt richtig verstehe Scheinselbständigkeit.
Bei Scheinselbständigkeit muss man rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Wenn die Einnahmen aber unter der Beitragsbemessungsgrenze bleiben, was passiert dann?
Danke schon mal