Scheinselbständigkeit

Hallo. Folgendes Problem. … der Mann meiner Freundin hat sich vor paar Jahren Selbständig gemacht um in einer Baufirma arbeiten zu können, wo er gutes Geld verdienen konnte. Nun haben alle selbständigen in der Firma ein Schreiben von der deutschen Rentenversicherung bekommen wo auf Scheinselbständigkeit geprüfte wird. Er zahlt in die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt auch alle Steuern. Nur in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er nicht ein. Er ist seit ca 5 Jahren in der firma. Sein Arbeitgeber besitzt ein großes Bauunternehmen das arbeiten bei und mit anderen Baufirmen ausführt. Er vermietet quasi den Mann meiner Freundin an andere Unternehmen mit den Maschinen die dafür benötigt werden. Besteht da eine Scheinselbständigkeit? Die Rechnungen gehen immer an die Baufirma wofür er eigendlich arbeitet. Lg und danke für die Antworten

Klingt schon verdächtig nach Scheinselbstständigkeit.

Denn außer, das er selbst die Rechnung an den Bauherrn schreibt, bestimmt doch offenbar der Chef ,wer wo arbeiten soll und stellt auch noch Geräte bereit.

Er möchte aber nicht angestellt werden. Hat das konsequenzen? Im Fall einer scheinselbständigkeit wird der Arbeitgeber ja für fast alles verantwortlich gemacht.

Hallo,

man arbeitet „in einer Firma“ und spricht von seinem „Arbeitgeber“.
Zudem wird man in Art einer Zeitarbeitsfirme verliehen.

WAS macht denn die Person eigentlich selbständig?
Kann er selber seine Arbeit einteilen? Kann er selber die Art und Weise der Ausführung bestimmen? Kan er (faktisch) Arbeitsaufträge ablehnen? Ist er an Weisungen seines „Arbeitgebers“ gebunden?

Deine Wortwahl lässt vermuten, dass der angeblich Selbständige schon genau weiß, dass er in Wirklichkeit eben NICHT selbstsändig ist, sondern „bei seinem Arbeitgeber“ angestellt ist.

Die Wortwahl Arbeitgeber habe ich selbst gewählt. Er könnte wenn er wollte auch Aufträge ablehnen. Aber er möchte ja Geld verdienen. Er kann quasi die arbeiten so ausführen wie er es möchte. Gibt aber nur eine Art die Arbeit richtig auszuführen.

Der Wunsch ist unerheblich.
Entweder arbeitet man selbständig, teilt sich die Arbeitszeit selber ein, sucht sich seine Kunden selber aus, setzt seine eigenen Kräfte und Maschinen selber ein, bestimmt die Art und Weise der Arbeistausführung selber,… - oder eben nicht.

Dann ist man halt faktisch NICHT selbständig.

Sowas nennt man unternehmerisiches Risiko.
Als Angestellter muss man sich nicht um Auftragsbeschaffung kümmern, man muss nicht das Geld eintreiben, man ist komplett versichert,… das alles will derjenige nicht?

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Nein weil dann erheblich weniger verdienen würde.

Servus,

das ist bei den typischen Projektingenieuren keine Spur anders.

Schöne Grüße

MM

Servus,

welches ist die Firma, „wo er eigendlich arbeitet“? Die, bei der er im Einsatz ist, oder die, die die Maschinen stellt und seinen Einsatz vermittelt?

Seine Chancen, als Selbständiger durchzugehen, stehen bei der ganzen Kiste nicht schlecht, wenn er als vergleichsweise hoch qualifizierter Maschinenführer (er wird ja wohl hoffentlich bissel was anderes bedienen als bloß grad einen Hilti oder einen Rüttler) nach Manntagen verdingt wird und abrechnet

'- unabhängig davon sollte er sich aber von der Illusion, er würde auf diese Weise „mehr verdienen“, ganz schnell verabschieden. Diese Illusion entsteht praktisch immer durch falsche Rechnungen (keine Berücksichtigung von Urlaub und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, keine Berücksichtigung der Arbeitgeberanteile bei den gesetzlichen Versicherungen, keine Berücksichtigung der notwendigen eigenen Vorsorge für Alter und Arbeitslosigkeit usw. usw.).

Schöne Grüße

MM

Nur in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt er nicht ein.

Hat er denn gar keine Rentenversicherung?
Warum hat er einen Arbeitgeber, wenn er scheinbar Selbständig ist?

Eine wichtige Frage, die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt wird: kann der Beschäftigte frei über seine Arbeitszeit bestimmen? Kann er kommen wann er will, kann er gehen wann er will, kann er ohne jemandem Rechenschaft zu schulden auch komplett frei nehmen?

Abhängig Beschäftigte können genau das nicht. Sie haben sich vertraglich verpflichtet, eine bestimmte Zahl an Arbeitsstunden abzuleisten. Sie bekommen nur eine bestimmte Anzahl an Tagen frei mit Lohnfortzahlung (Urlaub). Und meist gibt es sehr genaue Regeln, wie man diese Tage vorher anmelden muss.

Der selbständige kann prinzipiell so viel oder so wenig arbeiten wie er will. Er kann auch die Arbeit völlig vermeiden.

Die Angeben zum Bekannten klingen doch sehr nach Scheinselbständigkeit. Ein gern genommenes Modell, mit dem sich die Arbeitgeber aus jeder Verantwortung gegenüber ihren Arbeitnehmern nehmen.

Grüße

Hallo Pierre,

das ist der ‚Trick‘ bei solchen Leuten wie im gegebenen Fall: Es ist auch ohne weisungsgebundene organisatorische Einbindung in das Unternehmen allein durch die Sache gegeben, dass ein bestimmter zeitlicher Rhythmus eingehalten werden muss - der Führer eines Abbruchbaggers kann eben objektiv nichts machen, wenn kein LKW zur Abfuhr des Materials dasteht. Umgekehrt hat der selbständige Fuhrunternehmer keine Ladungen, die er abrechnen kann, wenn er zu einem Zeitpunkt auf der Baustelle ankommt, zu dem kein Bagger in Betrieb ist, der die Fuhren laden kann.

Schöne Grüße

MM

Servus,

das ist ein wichtiges Element für den Glauben, man verdiene auf diese Weise mehr.

Schöne Grüße

MM

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Moin,

Auch die können in diese Falle geraten: https://lambertschuster.de/unternehmensfuehrung/vermeiden-sie-scheinselbststaendigkeit/

Ulrich

Servus,

sie bzw. ihre Auftraggeber müssen sich aber extrem dumm anstellen, wenn die „Falle“ funktionieren soll.

Schöne Grüße

MM