Liebe www-Mitglieder,
im Rahmen eines Referats zum Thema Schienselbstständigkeit kam mir folgende Frage:
Angenommen xy ist bei einer Werbeagentur als Grafikdesigner fest angestellt und arbeitet nebenbei freiberuflich (ebenfalls als Grafikdesigner).
Wenn die nebenberuflichen Einnahmen zu ca. 90-95% von einem Kunden stammen und nur 5-10% im Jahr durch andere Kunden eingenommen werden, besteht dann die Gefahr, dass die nebenberufliche Selbstständigkeit als Scheinselbstständigkeit bezeichnet werden könnte?
xy macht keine Werbung für seine nebenberufliche Selbstständigkeit und betreibt auch keine eigene Website.
Danke