Hi,
sei Person X im Besitz eines Typ C Schengen Visums für 28 Tage.
Dieses Visum enthielte die (deutschen) Anmerkungen „Gültig für Schengener Staaten“ sowie „Nur in Begleitung des Arbeitgebers“. Somit dürfte klar sein, dass diese Person de-facto nur dann einreisen darf, wenn der Arbeitgeber dabei ist.
Was würde aber nach der Einreise gelten? Bestünde hier Freizügigkeit für X bzgl. der Schengen Zone oder müsste
- der Arbeitgeber bei einer durchaus ja möglichen Passkontrolle in greifbarer Nähe sein?
- der Arbeitgeber bei jedem Grenzübertritt innerhalb der Schengen-Zone anwesend sein?
und wo sind diese Restriktionen nachzulesen (per Tante Guckle findet man da leider nichts)
Gruß
VB