Schenkung von 100000€ und einer vermieteten Eigentumswohnung an zwei Töchter

Hallo,

100 000€ und eine vermietete Eigentumswohnung möchte ich an meine beiden Töchter verschenken.
Die Aufteilung soll folgendermaßen erfolgen:
Tochter A bekommt die Eigentumswohnung und muss 50 000€ an Tochter B zahlen.
Tochter B bekommt die 100 000€ von mir. So hat jede 150 000€ erhalten.
Wie sollte man hierzu vorgehen? Für den Übergang der ETW ist ja ein Notar notwendig.
Sind noch besondere Dinge hierbei zu bedenken?
MfG Finanzlaie3

Hallo,
das Umschreiben der Wohnung muss beim Notar erfolgen .
Für die Schenkungen in Bar muss nichts beachtet werden - außer die Töchter sind sich nicht grün - dann sollte es auch durch einen Notar festgeschrieben werden.
Steuern fallen nicht an, da unterhalb der Schenkungs-Freigrenze.
Gruß Michael

Wenn man mal von der Meldung an das Finanzamt absieht (und zwar durch den Schenker UND die Beschenkten), stimmt das.

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Ab welchem Betrag? Habe in ErbStG nichts dazu gelesen. Dort heißt es, Vermögens-Schenkungen sind dem Finanzamt zu melden.
Für manche sind 1000€ schon ein Vermögen. Wenn Quant 100000€ verschenkt, ist das vermutlich ein Trinkgeld.
Finanzlaie3 hat nichts darüber gesagt, wieviel % 150000 € von seinem Vermögen ist.

Der Anzeigepflicht unterliegen alle Schenkungen - unabhängig vom Betrag und unabhängig von der Steuerpflicht. Ein bißchen ist das natürlich Ermessenssache, aber es steht völlig außer Frage, daß ein Betrag von 100.000 Euro anzuzeigen ist.

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Sorry wenn ich da dran zweifel. Das würde ja heißen, dass man es schon melden müßte wenn man dem Nachwuchs einen Sportwagen oder der Frau teure Klunker schenkt.

Damit hast wohl recht.

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Kannste machen oder lassen. So steht es im Gesetz und so ist es auch bei den Finanzbehörden nachzulesen.

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An ein eigenes Kind darf man innerhalb von 10 Jahren 400.000 Euro steuerfrei verschenken/vererben. Wenn innerhalb dieser Frist noch mehr verschenkt oder gar vererbt wird, weil der Schenker in der Zwischenzeit das Zeitliche segnet, ist spätestens dann der ererbte und der geschenkte Betrag anzugeben, sonst könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, dass da was hinterzogen werden soll.

Ich finde, die Töchter sollten zuvor befragt werden, ob sie das auch so wollen, was Du Dir ausgedacht hast.
Insbesondere Tochter A muß befragt werden, ob sie 50.000 „übrig“ hat.

Gruß
.

Es geht bei der Anzeigepflicht vor allem um den Start des „Countdowns“, denn aggregiert darfst Du nur Betrag X innerhalb von 10 Jahren verschenken. Das ist die Standard-FIFO-Rechnung, die bei der deutschen Steuer so beliebt ist.

Wenn man jede Schenkung und Erbschaft für sich richtig (d.h. dem Gesetz entsprechend) anzeigt, dann man braucht man kein „und“, denn dann kann das Finanzamt auch ganz alleine die Einzelbeträge aufaddieren und wenn es das nicht macht, ist das nicht das Problem des Steuerpflichtigen.

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Genau aber es ist ja nicht nur das. Daurch wird Tochter A auch eindeutig bevorzugt weil sie ja Nutzniesserin der Mieteinkünfte sein wird, die Tochter B nicht zu erwarten hat. ramses90

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Das ist doch Blödsinn, 150.000 € sind 150.000 €. Die eine Tochter kann die Wohnung veräußern und die andere Tochter kann die Geldmittel verzinslich anlegen, sie kann sich sogar eine entsprechende Immobilie dafür kaufen. Entscheidend ist die Bereicherung, und die ist bei beiden etwa gleich.

Wo konkret im EStG hast Du diesen Begriff denn gelesen?

Der Begriff selbst steht nicht im EStG, jedoch wird FiFo als Verbrauchsfolgeverfahren an verschiedenen Stellen angewandt, so bei der Bewertung des Vorratsvermögens, bei den Kapitaleinkünften, bei privaten Veräußerungsgeschäften. In Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer würde ich den Begriff allerdings nicht benutzen.

Einem Programmierer ist der Begriff natürlich bekannt, interessant wäre noch, wie mit den Schaltjahren umgegangen wird von denen es ja zwei bis drei in einer Zehnjahresfrist geben kann. Bestimmt haben die bei einer Erbschafts- Schenkungssteuer schonmal eine Rolle gespielt.

Hallo,
dann schenkt eine Tochter an die andere,
Schenkungssteuer Freibetrag Geschwister 20ooo,
Zusatzfrage
kann / sollte man mit dem Notarvertrag diese Steuer vermeiden?

Die Berechnung von Fristen erfolgt gemäß § 108 AO i.V.m. §§ 187 ff. BGB. Schaltjahre bringen da nichts durcheinander.

Nein, das ist kein Geschenk der Schwestern untereinander, sondern eine Auflage. Vater schenkt an die Tochter mit der Auflage, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Somit ist für beide Schwestern jeweils der Freibetrag von Vater auf Tochter anzuwenden.

Bisschen auf dem Schlauch sitz oder?

Bei den heutigen Zinsen genügen aber keine 150000 verzinslich angelegte Euro um damit monatliche Mieteinnahmen wie die für die Wohnung der Tochter A zu erzielen.
Und wenn sie sich auch eine Wohnung kauft hat sie mit (ziemlicher) Sicherheit die Maklerkosten am Hals die Tochter B nicht hat.
Bevor man also was als Blödsinn abtut, sollte man mal Rechenunterricht nehmen!