Hi, ich wollte mal wissen wie das gesetzlich ist wenn man Scherzartikel auf der Straße/Fußgängerzone verkaufen will. Was für Genehmigungen und Bedingungen müssen da erfüllt werden?
merci für die Antworten
Gewerbeschein !!!
Ist eigentlich alles, um den Handel durchzuführen. Quittungen allerdings aufheben, weil Finanzamt schaut sich das an !
Ich bin mir nicht sicher - denke aber man benötigt einen Gewerbeschein. Den sollte man bei der zuständigen Gemeinde beantragen.
nip
Da weiss ich leider nicht bescheid.
Im allgemeinen braucht man eine sog. Reisegewerbekarte, d.h. man muss sich das Gewerbe an seinem Wohnort bei Gewerbeamt anmelden. Damit ist dann auch die Anmeldung fürs Finanzamt (Umsatzsteuer etc.) verbunden.
Wenn man etwas im öffentlichen Verkehrsraum verhaufen will braucht man eine sog. Sondernutzungserlaubnis nach dem jeweiligen Landesstraßen- und wegegesetz. Die Bedingungen für die Erteilung und die Kosten hierfür sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Düsseldorf z.B. wird auf seiner Prachtmeile Königsalle sicher keine Erlaubnis erteilen, während man in Essen wahrscheinlich jederzeit in der Fußgängerzone verkaufen darf. Viele Städte haben wenig Interesse an fliegenden Verkaufsständen und versuchen, Interessenten über saftige Gebühren abzuschrecken.
Dabei sind die Kommunen aufgrund ihres Satzungsrechtes ziemlich frei, was sie erlauben und wieviel Gebühren si nehmen.
Also am besten erst mal zum Gewerbeamt der Wohnortes und beraten lassen. Und dann muss man in jeder Stadt, wo man verkaufen will, eine Erlaubnis beantragen.
Kein Wunder, dass die Geschäftsidee des fliegenden Händlers ausgestorben ist…
Servus,
ich würde mich in der zuständigen Stadt im Bürgerbüro erkundigen, da dies je nach Stadt unterschiedliche gehandhabt wird.
Gruß,
Sax
Hi, ich wollte mal wissen wie das gesetzlich ist wenn man
Scherzartikel auf der Straße/Fußgängerzone verkaufen will. Was
für Genehmigungen und Bedingungen müssen da erfüllt werden?
merci für die Antworten
Hallo,
keine Ahnung. Das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, deshalb da nachfragen. Entsprechender Gewerbeschein muss in jedem Fall vorhanden sein.
KKl
Sorry, keine Ahnung! Da sollte Dein zuständiges Ordnungsamt die erforderlichen Auskünfte geben können!
Gruß
Hallo,
da würde ich mich einfach an das Gewerbeaufsichtgsamt wenden, da kann dann nichts schieflaufen.
LG
Hallo,
grundsätliche ist eine Genehmigung der Stadt bzw. der zuständigen Behörde oder Stadtmarketinggesellschaft erfordrlich. Außerdem werden die nach dem evtl. angemeldeten Gewerbe fragen und entscheiden ob sie diesen Verkauf zulassen können.
Da es in jeder Stadt/Gemeinde unterschiedlich ist kann ich das in diesem Fall nicht konkret beantworten deshalb ist der Kontakt zur Stadt in diesem Fall zu empfehlen.
Grüße
Liebe Grüße
Hallo,
neben der Sondernutzungserlaubnis für feste Stände (o.ä.) benötigst du einen Reisegewerbeschein.
Genaueres teilt gerne die nächste Stadtverwaltung mit.
Gruß
HaWeThie