Scherzprodukt in Design und Namen angelehnter Verpackung. Welche Ähnlcihkeit lässt das Copyright zu?

Hallo zusammen,

habe eine ganz witzige Produktidee, bei der ich abklären möchte in wie weit ich die Verpackung einem allseitz bekannten Alltagsprodukt annähern darf, ohne Copyright- Probleme zu bekommen. Also, so im Sinne wie bei den Spass T-shirts z.B. Cocaine im Coca-Cola Schriftzug.
Bei meiner Idee soll die Verpackung der Größe und der optischen Aufmachung (Farben, Bildaufbau) des Originals entsprechen.
Falls es da strenge Auflagen gibt, ist es eventuell günstiger sich an das Produktdesign von vor 15 Jahren anzulehnen, als dem aktuellen?
Ist man verpflichtet sich mit dem Hersteller des Originalprodukts in Verbindung zusetzen?

Bin gespannt auf Eure Antworten, vielen Dank im voraus,

                                                                                         Joschi

hallo,
ja, das ist eine schwierige Geschichte - siehe Plagiat. Ich denke, das kann nur juristisch richtig beantwortet werden. In der Kunst wird etwas eher verfremdet als kopiert und kommt wohl seltener als Massenprodukt in den Markt. Vermutlich ist wohl auch die Menge ausschlaggebend. Ich würde wohl auch „Markenschutz“ recherchieren (und übrigens genau über „Plagiat“), mglw. kommt man da ein wenig weiter und stößt evtl. auch auf einen auf Markenschutz spezialisierten Juristen. Dann kann man die nächsten Schritte gehen. Ich hoffe, das war jetzt ein wenig hilfreich,
sousroute

Ich bin in dieser Hinsicht auch nicht der Spezialist, aber generell ist es so, dass ausschlaggebend sein dürfte inwieweit dein zu „kopierendes Produkt“ rechtlich geschützt wurde. Welche genauen (Design-)Elemente der Verpackung tatsächlich geschützt sind kann man nur durch Einsehen der Patente/Geschmacksmuster herausfinden, sofern sie überhaupt vorhanden sind. Firmenlogos und firmeneigene Piktogramme sind vermutlich seperat angemeldet. 

Meine private Meinung: Sich mit dem betreffenden Unternehmen diesbezüglich in Kontakt zu setzen und sich schriftlich die Zustimmung für deine „Interpretation“ geben zu lassen sollte später im Falle eines Falles auch juristisch hieb- und stichfest sein. Die Details sollten natürlich ausführlich festgehalten werden. Ob das Unternehmen allerdings überhaupt darauf eingehen wird ist fraglich. Im Zweifelsfall ist eine Beratung bei einem entsprechenden, auf rechtsschutz spezialisierten, Anwalt aber sicherlich der beste Tipp, den man hier geben kann. Die Antworten hier ersetzen keine Rechtsberatung!

Sebastian