Das sind aber - auch wenn das für viele Menschen schwer begreifen ist - zwei völlig verschiedene Vorgänge. Die Frau hat zwei Pfandbons für sich eingelöst, die ihr vom Filialleiter bis zur Abholung durch die Eigentümer anvertraut wurden. Natürlich ist der Betrag lächerlich gering, aber bei der Kündigung und den ersten beiden Urteilen ging es nicht primär um den Betrag, sondern um das zerrüttete Vertrauensverhältnis.
Aus Arbeitgebersicht ist es natürlich schwierig, jemandem bspw. die Kasse und Waren anzuvertrauen, der zur quasi treuhänderischen Aufbewahrung übergebene Pfandbons für sich einkassiert. Wer garantiert dem Arbeitgeber, dass die Person nicht auch andere Dinge an sich nimmt? Wie geht man danach damit um, wenn es in der Kasse Differenzen gibt oder Ware fehlt? Gleichwohl hat der BGH ja später entschieden, dass eine Abmahnung nach 31 Jahren Tätigkeit in dem Betrieb ausgereicht hätte.
(Vermeintliches) Fehlverhalten von Politikern oder Geschäftsleitern von Kapitalgesellschaften ist da eine ganz andere Sache. Politiker wie auch Geschäftsleiter (womit ja in solchen Fällen meist Vorstände gemeint sind) haben einen sehr großen Ermessenspielraum, der auch explizit das Eingehen von Risiken einschließt.
Bei Politikern ist das noch einmal etwas anderes. Dass von denen Entscheidungen getroffen werden, die sich im nachhinein als falsch herausstellen, ist durchaus akzeptabel, weil bspw. Sachverhalte geändert haben oder zwischenzeitlich Gerichte Plan- oder Bauvorhaben gestoppt haben.
Was bei Scheuer so anders ist als in vielen anderen Fällen, in denen sich der Volkszorn entzündete, ist der ganz einfache Punkt, dass Verträge ohne Not unterschrieben wurden, bevor das bereits laufende Verfahren bei der EU beendet war.
Insofern ist der Vergleich der Mautaffäre mit der Pfandbon- oder der Brötchengeschichte in jeder Hinsicht völlig daneben.