Hallo zusammen,
mal angenommen, der Betriebsrat eines Unternehmens lehne den neuen Dienstplan ab, welcher in der Folge durch den Arbeitgeber als unverbindlich herausgegeben werde. Die Einigungsstelle werde angerufen, könne jedoch erst nach „Inkrafttreten“ des neuen Dienstplans tagen. Solange diese keine Entscheidung fällt, habe ein Fernbleiben vom Dienst - abgesehen von der fehlenden Vergütung - keine weiteren Konsequenzen. Ein Arbeitnehmer trete seine Schicht dennoch an, ginge jedoch nach der halben Schichtlänge mit der Begründung nach Hause, der Dienstplan sei ja nicht verbindlich.
Wäre dies rechtlich korrekt, oder wäre der Arbeitnehmer durch den Antritt quasi verpflichtet, diese in voller Länge gemäß ungenehmigtem Dienstplan wahrzunehmen?