"Schichtgeld" für Benutzung von Leitungswasser, Strom, Seife, Wc-Papier

Liebe Community,

ich arbeite neben meinem Studium seit 6 Monaten in der persönlichen Assistenz. Nun fordert meine Klientin Geld (1€ pro Schicht) für Dinge wie Wasser, Strom, Seife und Wc-Papier. Da ich in 12-36h Schichten arbeite (dort auch schlafen muss) bleibt mir ja nichts anderes übrig dort die Toilette zu nutzen (und natürlich gemäß hygienischen Verordnungen auch die Hände zu waschen!). Diese langen Arbeitszeiten sind möglich, da es sogenannte „familienähnliche Strukturen“ sind und viel weniger anstrengend als z.B. ein Job an der Kasse eines Supermarktes.
Kennt sich jemand in diesem Jobmodell aus und hat dergleichen (Schichtgeld) schoneinmal gehört (durch Google hab ich nichts gefunden). Ist das rechtens?
Bitte nur Antworten von Menschen, die mit dem Arbeitsmodell vertraut sind, da es nicht mit einem normalen Job vergleichbar ist.
Die Person die ich betreue lebt zudem von Sozialhilfe und nach meinem Wissen werden z.B. Strom und Wasser vom Sozialamt in Summe übernommen - so dass sie das damit doppelt abrechnet, oder?
Wäre dankbar über eine qualifizierte Antwort,
vielen Dank und liebe Grüße!

Hallo,
ich habe auch schon in der Pflege gearbeitet, zwar in stationären Einrichtungen, wo es das nicht so gab. Es war aber immer so das wir Geld in die Kaffeekasse gezahlt haben. Betrachte es doch einfach als solche. Ich habe Verständnis dafür, das dich das erst mal abschreckt, aber rechtens ist es. Wobei ich auch anmerken möchte, dass ich den Tarif etwas teuer finde. Hierüber solltet ihr noch mal sprechen.

Strom wird nicht übernommen !
Heizung und Warmwasser schon
Klopapier und Seife auch nicht.

12-36 h Betreuung ? Und was ist dann mit Essen und Trinken ? bringt man sich das mit ? Wenn man von der Bewohnerin mit versorgt wird, dann wäre das doch der größte Posten einer „Berechnung“, nicht Nebensächlichkeiten wie Wasser, Seife und Strom.

nach meiner Ansicht versucht sich hier die Sozialhilfeempfängerin ein kleines Extrageld zu verschaffen. Frag doch den der deine Hilfeleistung bezahlt, das wird ja nicht die Betreute sein oder ?

MfG
duck313

Ist deine Klientin Deine „Arbeitgeberin“, also habt Ihr einen direkten Vertrag? Dann erhältst Du Geld von ihr, und nicht sie von Dir :wink:

Selbst wenn die Konstellation bei Dir etwas speziell ist - auch wenn ich ins Büro gehe und dort Toilette, Seife und Papier nutze, berechnet mir das mein Arbeitgeber nicht, sondern das gehört zu den sonstigen Kosten eines Arbeitsplatzes.

Beatrix

Ich bringe mein eigenes Essen mit. Trinken auch, allerdings trinke ich auch dort vom Leitungswasser.

Ich bin nicht über meine Klientin angestellt, sondern tatsächlich über einen Dienst. Ich habe das dort schon kommuniziert und gerade die Antwort erhalten, dass die noch nie etwas von einem Schichtgeld gehört haben und für sich erst einmal eine Position dazu entwickeln müssen.

Sie macht das also wahrscheinlich seit Jahren unter der Hand und nun hab ich es aufgedeckt - fühlt sich ein bisschen wie Verrat ggü der Klientin an (auf der emotionalen Ebene, wer schon mal so intensiv in der Assistenz war, weiß bestimmt was ich meine).

Was mich an der Sache halt ärgert: Das Geld wird ja von meinem Netto abgezogen. Ich finde wenn so etwas wirklich nötig ist, dann doch vom Brutto.

Nein, siehe Antwort unten :slight_smile:

Es ist ja eben keine Kaffeekasse. Ich hab eine Abrechnung von ihr bekommen, in der sie mir aufzählt wieviel Geld ich für jeden einzelnen Monat zu bezahlen hab. Da sie Sozialhilfeempfängerin ist, versteh ich ihre Not. Allerdings bin ich mit 550-680€ Netto (wovon ich Miete, Studienbeitrag alles bezahlen muss) wohl nicht die richtige Person von der man auch noch Geld einziehen sollte.

Selten so einen Quatsch und so ein Vergleichsmodell gelesen!
Einfach mal die Finger still halten wenn man nichts rechtssicheres zu einer Frage weiss! ramses90

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Jetzt hör aber auf! Es ist doch eher die Klientin die den Verrat und die Selbstbereicherung betreibt, bzw. mit dem Schichtgeld betreiben will.
Führ Dir einfach mal vor Augen, dass diese hilfsbedürftige Person, die laut Deiner Anwesenheitsschilderung, scheinbar eine 24 Stundenbetreung braucht, Dich also evtl. auch nachts aus dem Bett holt, wofür Du sicherlich keine Managergehalt beziehst, Dich nun auch noch mit Geldforderungen ausbeuten will!
So sehe ich das nämlich und es ist sehr gut, dass Du das nun aufgedeckt hast! ramses90

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Nachtrag!
Mit meinenm Kommentar (selten so einen Quatsch…) war der/Die User/in Dmeine gemeint und nicht Sonnenscheinchen! ramses90

Ja, eigentlich sehe ich das auch so. Bin wohl etwas konfliktscheu, denn mir graut es vor der Konfrontation. Ich habe ihr noch nicht gesagt, dass ich mich an den Arbeitgeber gewandt habe. Wenn man so viele Stunden zusammen 1:1 verbringt ist es schon wichtig, dass eine angenehme Stimmung herrscht. Und ihre anderen 6 Assistentinnen zahlen dieses Geld ja anscheinend teilweise seit Jahren anstandslos.

Das ist nicht nur kurios, sondern insbesondere in Bezug auf die Toiletten auch nicht dein Problem: Dein AG (der ja gerade nicht die betreute Person ist), muss Dir entsprechende Räumlichkeiten/bzw. deren Nutzungsmöglichkeiten inkl. Grundausstattung zur Verfügung stellen.

Zwar gilt die Arbeitsstättenverordnung (die einen Anspruch auf Toilette inkl. Papier und Seife in 5.4 eindeutig definiert) nicht im Bereich der ambulanten Pflege in Bezug auf die Privatwohnungen, allerdings muss der AG gemäß Arbeitsschutzgesetz eine „Gefährdungsbeurteilung“ durchzuführen, die in Bezug auf die Frage der Toilettennutzung auch in Privatwohnungen nicht zu elementaren Abweichungen von den Regelungen der Arbeitsstättenverordnung kommen kann. D.h. der Arbeitgeber hat zwar keine Möglichkeit auf die konkreten baulichen Bedingungen vor Ort einzuwirken, aber er muss dafür sorgen, dass dem AN Toilettenpapier, Seife, … auch dort zur Verfügung stehen.

Insoweit muss er sich mit der Klientin auseinander setzen, ob/in welcher Höhe er dieser hierfür Wertersatz leistet, oder er Dir stattdessen zumindest in Bezug auf Papier und Seife entsprechende Dinge zur Verfügung stellt, die Du dann vor Ort nutzen kannst.

Und so kleinlich die Differenzierung auch ist: Strom zum Laden des eigenen Handys, … müsstest Du tatsächlich selbst zahlen, nicht aber den für das Licht in einem Dir ggf. zugewiesenen Raum, sowie die hierfür anfallenden Raumkosten. Das wäre wieder Sache des AG.

Danke für die differenzierte Rückmeldung!
Ich bin gespannt was mein Arbeitgeber sich nun diesbezüglich ausdenkt. Ich habe nun jedenfalls eine fundierte Argumentationsgrundlage.
Ich habe weiter oben schon geschrieben, dass ich ggf auch bereit wäre (wenn rechtlich ok) etwas zu zahlen. Aber dann entweder vom Bruttolohn oder mit Abrechnung damit ich es steuerlich geltend machen kann und nicht so „hintenrum“.

So wie Wiz es schreibt - es ist dann eine Sache zwischen Deinem Arbeitgeber und Deiner Klientin.

Sie erhält vermutlich ein persönliches Budget, aus dem sie die persönliche Assistenz bei deinem Arbeitgeber bezahlt - und an der Stelle müssten diese Verbrauchsgegenstände berücksichtigt werden…

Beatrix

Umso schlimmer ist es! rechne Dir halt mal aus was sie dadurch im Monat zusätzlich einnimmt und leg Deine Konfliktscheu ab. Schließlich benötigt sie Eure Hilfe und statt froh und dankbar zu sein, dass es noch Menschen gibt die das überhaupt machen, zockt sie Euch ab. es ist einfach nicht zu glauben! ramses90

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Nun lass mal gut sein. Du verdienst auch nicht gerade Reichtümer! Man muss sich auch mal ein Opfer verkneifen!

Ich bin selbst der Letzte, der gegenüber seinem Arbeitgeber jeden Cent geltend machen würde. Ich bin da mehr als großzügig, und es wäre mir in der Tat auch durchaus peinlich, irgendwelche Kleckerbeträge einzufordern. Aber das liegt eben auch genau daran, dass ich in einer Preisklasse spiele, bei der ein einzelner Parkschein oder Papier für den Drucker im Homeoffice nun wirklich Peanuts sind, und im allgemeinen Rauschen untergehen.

Das ist bei Dir eine vollkommen andere Situation!

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