Hallo zusammen,
habe eine Frage bezüglich Schichtwechsel, da wir letztes Jahr noch zwei Standorte in der Stadt hatten. Wo der eine durch wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde und die Mitarbeiter nun bei uns am Standort sind wo ich in einer Abteilung bin. Nun die eigentliche Frage, ein Arbeitskollege geht nun in Rente und seine Schicht bleibt unbesetzt. Nun arbeite ich mit einem aus dem anderen Standort zusammen, wer muss nun die Schicht wechseln. Er oder ich bin auf der Schicht und Abteilung gewesen. Dieser Mitarbeiter ist von der Betriebsgehörigkeit länger dabei. Dieser Betrieb ist eine AG. Danke im Voraus.
Hi!
Existiert ein Tarifvertrag, der Anwendung findet?
Existiert eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit?
Was ist vertraglich zum Thema Arbeitszeit und deren Verteilung geregelt?
Existiert ein Betriebsrat? Wenn ja, was sagt der dazu? Wenn nein, warum nicht?
VG
Guido
Mal für alle Nichtschichtarbeiter die Frage, was Schicht wechseln bedeutet. Wenn da jetzt der eine oder der andere wechselt, dann bleibt ja dessen Schicht unbesetzt? Und was bedeutet Schicht? Man arbeit immer Nachtschicht oder immer Spätschicht oder immer Frühschicht? Oder wechselt das regelmäßig durch? Was genau wäre das Problem eines solchen Schichtwechsels?
Grüße
Hi!
Ziemlich genau das wären meine nächsten Fragen gewesen …
VG
Guido
Das Problem ist einfach man hat seine feste Schicht, mit seinen Leuten die man kennt. Nun geht einer und die Frage ist muss ich weichen und auf die andere Schicht (vorschicht), dort kommt man nicht zurecht mit denn Leuten.Es geht einfach darum warum soll ich meine Schicht abgeben mit der ich klar komme und weis wie die Leute sind.
Ja es besteht alles, der Betriebsrat sagt beide haben das Recht die diese Schicht zu nehmen. Ich sehe das nur nicht ein, der andere ist schließlich neu dazu gekommen. Dann soll ich ihm noch meine feste Schicht geben und dann einfach in eine anderen Rhythmus.
Ja ist ein 3 schichtbetrieb das wechselt jede Woche zu früh,Nacht und spät.
Da du auf die Fragen nach Inhalt nicht antwortest, gebe ich die einfach mal den § 106 GewO an die Hand.
Das bestimmt der Arbeitgeber.
Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitsvertrag weiterhin erfüllt wird. Sollte z.B. dein AV tägliche Arbeitszeiten zwischen 07:30 und 16:00 Uhr festsetzen, dann kann nicht ohne Weiteres das zur Spätschicht umgewandelt werden.
Oder geht es gar nicht um die Zeiten, sondern um die Zuordnung zu einer bestimmten Arbeitergruppe?
Hier hat der AG auch das Direktionsrecht. Du kannst dir nicht aussuchen, zu welcher Dienstgruppe gehören willst.
Hi, es geht nicht um die Zeit. Es geht nur darum das einer eine andere Schicht übernehmen muss. Da der besagte Arbeitskollege in Rente geht und wer diese übernehmen muss. Der neue Arbeitskollege ( also vom geschlossen Standort von uns der neu dazu gekommen ist zu uns) oder halt ich, wobei ich in dieser Abteilung länger bin und ich das so sehe das ich das recht hab dort zu bleiben und der andere die Schicht übernehmen muss von dem einen weil er neu zu uns gekommen ist.
Dann ist doch diese Frage geklärt. Antwort gefällt Dir nicht, auch angekommen.
Der ist doch aus der gleichen Firma? Da ist niemand neu dazu gekommen. Irgendjemand muss sich nun umstellen. Der andere hat das schonmal gemacht. Was spricht dagegen, dass Du das auch kannst?
Grüße