Servus,
gestern haben wir ja noch über Schiedsgerichte in den Parteien gesprochen und es kam mehrmals der Hinweis darauf, dass es natürlich auch in anderen Parteien Verfahren wegen Parteiausschlüssen gibt und diese (völlig zu Recht) nicht ganz einfach sind.
Bei der AfD läuft das dann aber doch etwas anders. Wie schon in dem anderen Artikel erwähnt, kam es bei Gedeons letztem Verfahren gar nicht erst zu einer Verhandlung:
AfD schließt Wolfgang Gedeon nicht aus
Ausführliche Beweismittel zum beantragten Ausschluss gegen Gedeon seien nicht rechtzeitig genug vorgelegt worden. Die Fristen dafür seien am 28. Februar 2017 verstrichen. Eine inhaltliche Bewertung der Aussagen des Mediziners dahingehend, ob sie antisemitisch sind oder nicht, habe das Gericht dagegen nicht vorgenommen, so der AfD-Landessprecher.
Gut, Fristen kann man verpassen und es gibt ja Möglichkeiten, so ein Verfahren zu wiederholen. Aber nicht in der AfD:
Özkara sprach sich dagegen aus, das Ausschlussverfahren vor das Bundesschiedsgericht zu tragen mit dem Ziel, die Entscheidung der Landesinstanz überprüfen zu lassen. Der AfD-Landesvorstand hätte diese Möglichkeit, verwarf sie jedoch bei einer Sitzung am Montagabend, wie Özkara bestätigte.
Auch bei Höcke kam es schon mal zu einem Verfahren wegen möglicher Nähe zur NS-Ideologie. Das dreiköpfigen Landesschiedsgerichts in Thüringen sah das anders und lehnte den Abtrag auf Ausschluss ab. Soweit so gut, aber heute kann man folgendes in den Nachrichten lesen:
AfD-Parteirichter posierte mit Hakenkreuz und Hitler-Foto
Das Posieren eines Parteimitgliedes mit Nazi-Symbolen bringt die Thüringer AfD-Landesspitze in Bedrängnis. Bei dem Mann, der inzwischen ausgetreten sein soll, handelt es sich nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ um ein Mitglied des dreiköpfigen Landesschiedsgerichts, das im Frühjahr einen Parteiausschluss von Landeschef Björn Höcke abgelehnt hatte.
[…]
Das Parteimitglied hatte nach Informationen der Zeitung mit AfD-Kollegen im Oktober 2015 eine Reise zu Stationen des Lebens von Adolf Hitler unternommen. In einem Fenster vor dem Geburtshaus im österreichischen Braunau am Inn zündete er nach übereinstimmenden Angaben eine Kerze an.
Zudem ließ sich der Funktionär am Obersee bei Berchtesgaden fotografieren, wo Hitler sich erholte. In seinen Händen hielt er dabei ein Buch mit einer Fotografie des NS-Diktators. Darüber hinaus posierte er für ein Foto hinter einem Tisch, über den eine Decke gebreitet war, auf der ein Hakenkreuz und SS-Zeichen zu sehen sind. Die Fotos liegen der Zeitung vor.
Einer der Schiedsrichter, die Höcke keine Nähe zur NS-Ideologie attestierten, scheint also selber nicht die geringsten Berührungsängste zu haben. Das muss man sich Mal auf der Zunge zergehen lassen…
Ach ja: Das Verfahren gegen Höcke wird natürlich nicht wiederholt.
Darf man angesichts solcher Vorfälle nicht berechtigte Zweifel an den Schiedsgerichten der AfD haben?