Hallo Timekiller,
Bitte schön:
Deutsches Waffengesetz nach Erfurt
(Stand: 26. April 2004)
Wer in Deutschland legal eine Waffe bekommen will, muss erstmal nachweisen, dass er auch wirklich eine braucht. Neben Leuten, die beruflichen Bedarf haben - wie z.B. Polizisten oder Wachpersonal - sind das vor allem Jäger und Sportschützen. Für alle gilt: Nichts geht ohne Waffenbesitzkarte, und die gibt es nicht mal eben so. Wer Mitglied in einer vom Staat verbotenen Partei ist, Probleme mit Alkohol hat oder wegen eines Verbrechens zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde, hat keine Chance.
Zweimalige Verschärfung
Seit dem Erfurter Massaker ist das deutsche Waffengesetz zweimal verschärft worden: Bestimmte Pumpguns wurden sofort verboten. Seit 1. April 2003 umfasst das Verbot nun auch Butterfly-Messer und Ninja-Sterne. Sportschützen dürfen seit diesem Datum erst im Alter von 21 Jahren eine eigene Waffen kaufen und nicht schon mit 18. Außerdem hat der Gesetzgeber den „Kleinen Waffenschein“ eingeführt. Den braucht jeder, der sich eine Gas- oder Schreckschusswaffe zulegen will. Beantragt wird er bei der Polizei, die dann prüft, ob jemand schon einmal unangenehm mit Waffen aufgefallen ist. Mit der Waffenbesitz-Karte sind strenge Auflagen verbunden. Zuhause müssen Waffen und Munition getrennt voneinander eingeschlossen werden.
Training für den Waffenschein
Bei angehenden Jägern gehört der Umgang mit Waffen zur Ausbildung, die mit einer intensiven Prüfung endet. Sportschützen können ihre Eignung im Verein beweisen. Sie müssen im Regelfall mindestens sechs Monate regelmäßig am Training teilnehmen und unter Aufsicht mit Vereinswaffen schießen. Mit dem Schießsport kann man ab dem zwölften Lebensjahr beginnen, scharfe Waffen gibt es allerdings erst mit 14.
Die größten Sorgen bereiten den Behörden aber eigentlich nicht die ordentlich angemeldeten, sondern die illegalen Waffen. Davon gibt es nach Schätzungen der Polizei rund 20 Millionen, doppelt so viele wie legale.
Weitere Infos zum Waffenrecht:
www.polizei.nrw.de - Infos zur Änderung des deutschen Waffengesetz
www.bundesrecht.juris.de - das geänderte Waffengesetz zum Nachzulesen
www.kriminalportal.de - Näheres zum deutschen Waffengesetz
www.bundesregierung.de - Punkte des neuen Jugendschutzgesetzes
Grüße
Almut