Schießt KRK auf Demonstranden?

Hallo,

Ich glaube, du mißverstehst mich.

Ich glaube, dass Du einen Vergleich gebracht hast, der ungeeignet ist.

Das die Mauer an sich ein Verbrechen gegen die Menschenrechte war, darüber muss wohl nicht diskutiert werden.

Dann muss auch nicht darüber diskutiert werden, ob das, was dort abging Recht war oder zumindest mit dem gesunden Menschenverstand zu tun hatte. Diejenigen, die solche Befehle gegeben haben, waren hirnverbrannt oder einer gründlichen Gehirnwäsche unterzogen. Jedem normaldenkenden Menschen mußte die Rechtswidrigkeit, die es auch nach DDR-Recht war, bewusst sein.
Ich möchte hier auch nicht die armen Schweine von Wehrpflichtigen verurteilen, die dort nun wirklich in einer beschissenen Lage waren und die Wahl zwischen schießen oder im Extremfall selber von den eigenen Leuten erschoßen zu werden hatten.

Dennoch war sie militärisches Sperrgebiet, wie es heute noch viele in Deutschland gibt und man setzte sich dem Risiko aus, erschossen zu werden, wenn man es widerrechtlich betritt. Das ist auch in einigen heutigen militärischen Sperrgebieten nicht anders.

Na doch. Die Gefahr dort ohne Anruf erschossen zu werden, ist wesentlich geringer und strebt wohl gegen Null. Und es gibt auch keine Minen und Selbstschussanlagen.
Zweifellos war jedem Flüchtenden aus der DDR bewußt, dass er sich damit in eine tödliche Gefahr begibt. Das ändert jedoch nichts daran, dass diese tödliche Gefahr auf verbrecherischen Befehlen basierte.
Und es ist auch ein Unterschied, ob ich bewusst und willentlich in ein solches Gebiet, also von außen, eindringe, um dort Menschen oder Sachen anzugreifen oder ob ich mich quasi durch Geburt in einem solchen Gebiet befinde und zwangsläufig dort durch muss.

Ich glaube der reichlich philosophischen Frage nachzugehen ob es ein Verbrechen ist, ein Gesetz zu brechen, dass selbst gegen die Menschenrechte verstößt führt hier ein bisserl zu weit.

Nö, jeder Soldat der BW weiß, das er einen solchen Befehl nicht ausführen darf und auch ansonsten nicht jeden ausführen muss. Und auch in der DDR/NVA wurde vor dem geschichtlichen Hintergrund des II. Weltkrieges festgestellt, dass es dort verbrecherische Befehle gab und sich auch die Ausführenden eines Verbrechens schuldig gemacht haben, wenn sie dies erkennen mußten. Das Ganze war also für die keine rein theoretische Veranstaltung und jeder hatte anhand solcher praktischer Fälle vor Augen geführt bekommen, was in diesem Zusammenhang ein Verbrechen ist. Hier brauchte es dann einer Gehirnwäsche um zu glauben, dass solche Befehle, nur weil sie jetzt von einer anderen Partei kamen, plötzlich kein Unrecht mehr sein sollten.

Also nochmal zur Verdeutlichung: Der Schusswaffengebrauch in militärischen Speergebieten ist in Deutschland sehr restriktiv geregelt und wird auch so gehandhabt. In der DDR war er formal ebenso restriktiv, aber praktisch wesentlich offensiver gehandhabt. Es ist mir auch kein Fall bekannt, bei dem aus einem militärischen Speergebiet unbewaffnete flüchtende Zivilisten bei der BW überhaupt beschossen wurden. An der innerdeutschen Grenze bzw. genauer ja auf der DDR-Seite war das wohl eher die Regel. So waren auch die Anweisungen und Befehle ausgelegt, die eben lieber den Tod in Kauf nahmen als jemanden „entkommen“ zu lassen.
Gleich (und auch gleich berechtigt) war sicher die Reaktion auf unmittelbare Angriffe. Und flüchtende Zivilisten, die innerhalb des Sperrgebietes geboren waren, gab und gibt es in der BRD auch nicht. Und auf flüchtende unbewaffnete Zivilisten wird hier auch nicht so schnell geschossen, geschweige denn in der Absicht sie zu töten.

Ansonsten gebe ich Dir recht, dass wir diesen Punkt hier nicht weiter vertiefen müssen. Es ging darum, ob es gehirngewaschene Einheiten gäbe. Und die gab es in der DDR ganz sicher. Das belegen solche Befehle und die Tatsache, dass sie durchgesetzt worden sind. Damit hatte ich auch nicht die armen Schweine am unteren Ende der Befehlskette bei der NVA oder den Grenztruppen gemeint, also in der Regel Wehrpflichtige. Vor denen hatten die Herren Offiziere wohl ohnehin im Ernstfall mehr zu befürchten als von friedlichen Demonstranten. Und um die ging es im Ursprungspost, auf die geschossen werden sollte. Solche gehirngewaschenen Leute gibt es nicht, was nicht ausschließt, das es immer Verrückte gibt.

Grüße

Hallo,

Bei uns war beim Streife laufen die Ansage deutlich anders. Als wir mal ne offene Tür bei der WaffenInst gefunden haben und nachts die Halle kontrollierten, mussten wir unsere G3 auf Anweisung des Wachhabenden sogar entsichern.

Siehste. Das ist mal ein geeigneter Vergleich. Mir fällt da spontan Eigensicherung ein. Da hat sich das „Handwerk“ und die rechtliche Grundlage in der DDR und BRD sicher kaum unterschieden. Der Befehl hat ja auch nicht gelautet, sofort zu schießen, wenn sich was bewegt. Das ist alles noch himmelweit davon entfernt, gezielt auf eine flüchtende Person zu schießen und dabei deren Tod in Kauf zu nehmen oder diesen gar zu beabsichtigen. Und der militärische Sicherheitsbereich Grenze bestand im Wesentlichen aus Natur und nicht einer WaffenInst.
Ansonsten war die Waffe im normalen Streifengang doch nicht mal teilgeladen, oder etwa doch? Die Vorgesetzten und Soldaten hatten doch weniger Schiß davor irgendwen laufen zu lassen als auch nur aus Versehen einen Schuß in die Luft abzugeben. Also so sind zumindest meine Erinnerungen. Leeres Magazin in der Waffe und erstmal den OvWa anfunken, wenn einem irgendwas spanisch vorkommt.
Ein wenig spannender wurde es nur mal nach dem 9.11.2001. Da hat man dann zumindest nachts am Kasernentor auch schon mal in den Lauf eines G36 und sogar eines MG geschaut. Ich meine aber, dass es da einige Leute ein wnig übertrieben hatten.

Grüße

Wir waren bei Streifen immer voll aufmunitioniert und sind mit durchgeladener Waffe marschiert - und das war 1998, also noch nicht soo langer her.

Ich schieß auch nicht :smile:
Sind hier nur Nachschübler? Ich war auch beim Nachschub, und es gab vom (zumindest angeblich) kampfgeilen Rambo bis zum Hasenfuß alles. Einmal hab ich auf Streife eine offene Hallentür entdeckt, und wir mussten auch die Waffe fertigladen und sichern. Ich bin mir aber fast zu 100% sicher, dass keiner von beiden geschossen hätte, außer einer greift uns direkt an.

Man muss sich ja nur in die Situation hineindenken: Da ist es dunkel, man sieht fast nix, plötzlich rennt Dir einer vor dem Gewehr rum und davon. Reaktion wäre wohl gewesen: Wachhabenden anfunken, Meldung durchgeben, Befehl abwarten. Bis der Befehl kommt, kommt jeder normale Läufer auf mehr als 50 Meter Entfernung, und spätestens da hätten die verbogenen Gewehre eh nix mehr getroffen :smile:

Gruss, Marco

Hallo,

Wir waren bei Streifen immer voll aufmunitioniert und sind mit durchgeladener Waffe marschiert - und das war 1998, also noch nicht soo langer her.

Na dann waren die Wachvorgesetzten aber sehr risikofreudig, was wohl eher die Ausnahme war. Alleine jedesmal wieder die Mumpeln hinterm Wachlokal unbeschadet aus dem Gewehr bringen. Was da jedesmal schiefgehen konnte, gerade nachts halb unausgeschlafen. Und dann der Schreibkram, wenn sich doch ein Schuß gelöst hat. Nee, das hat man sich nicht angetan. Oder hatte man beim Nachschub soviel Angst, das jemand die Kanister oder das Stroh klaut? War dann bei uns halt nicht so, obwohl man den Graumützen immer unterstellt hat, sie wären alles durchgeknallte Rambos, haha.

Grüße

Hallo,
hat sich da im Wehrrecht was geändert?

Ich bin noch auf dem Stand, dass die BW im Innern nur gegen militärisch bewaffnete Aufständische eingesetz werden darf.
Das also nicht jedeweder Schusswaffengebrauch und auch keine Demonstrationen Anlass für den Einsatz von Waffen durch die BW sein können
Ich meine hier nicht die unmittelbare Notwehr einzelner Soldaten, sondern den befohlenen organisierten Einsatz der BW im Inneren.

Und selbst wenn angenommen werden könnte, dass die Täter selbst entsprechend bewaffnet und motiviert sind, hoffe ich doch, dass es auch dann nicht gerechtfertigt wäre, in die Menge unbewaffneter zu schießen, hinter denen sich die eigentlichen Täter verstecken.

Gruß
Werner

Also Vorsicht ist ja ganz gut, in dem Fall m.M.n. allerdings an falscher Stelle. Einen Wachsoldaten komplett OHNE Munition auf Streife zu schicken…da kann man eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln. Ich meine - wir reden hier davon, dass ein SOLDAT keine Munition bekommt, weil der Vorgesetzte Angst davor hat, dass der Mann (oder die Frau) mit einer geladenen Waffe nicht umgehen kann!
Da ist ja jeder zivile Wachdienst besser.
Die Wache ist schließlich da um eine militärische Einrichtung zu sichern.
Bitte nicht persönlich nehmen - ich mein’s nicht böse, aber dann kann man auch genau so gut das ganze Ding mit der Wache sein lassen.
Wenn keine Munition mitgeführt wird bedeutet das in meinen Augen, dass man davon ausgeht, dass es eh keine Vorkommnisse geben wird. Und wenn ich davon schon ausgehe, dann kann ich meine Wachsoldaten auch durchschlafen lassen und muss sie nicht mitten in der Nacht ne Kasernenrunde laufen lassen.
Dass es manche Vorgesetzte nach dem 11.09.2001 etwas übertrieben haben mag vielleicht auch sein. Lässt sich aber auch nur im nachhinein sagen. Wenn nix passiert ist, war der ganze Aufwand und die ganze „Eskalation“ umsonst.
Wenn es aber nach dem 11.09. auch in Deutschland zu „Zwischenfällen“ gekommen wäre, hätte man wohl kaum von „Übertreibung“ gesprochen sondern dieses Verhalten als vorrausschauend bezeichnet.
Hinterher ist man halt immer schlauer :wink:.
Lieber tausendmal übervorsichtig und nix passiert als einmal unvorsichtig und dann kommt’s knüppeldicke.
Man darf natürlich auch nie vergessen, dass das nunmal der Job ist, den ein Soldat halt hat.

Gruß, Nibbler

Hallo,

Ansonsten war die Waffe im normalen Streifengang doch nicht
mal teilgeladen, oder etwa doch?

Doch. Aber auch das kann sich ja seit den 80ern geändert haben.

Gruß
Werner

Hallo,
hat sich da im Wehrrecht was geändert?

Ich bin noch auf dem Stand, dass die BW im Innern nur gegen
militärisch bewaffnete Aufständische eingesetz werden darf.

Art 87a Grundgesetz
[…]
„(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.“
[…]

Das also nicht jedeweder Schusswaffengebrauch und auch keine
Demonstrationen Anlass für den Einsatz von Waffen durch die BW
sein können

Da die Bundeswehr mit dem UZwGBw ein eigenes Polizeigesetz hat und sich darauf beruhend vollumfänglich in der Bundesrepublik selbst gegen Straftaten schützen kann besteht damit eine Rechtsgrundlage auf Grund derer selbstverständlich auch Soldaten immer und überall im Rahmen des Schutzes der durch das UZwGBw geschützten Rechtsgüter Schusswaffen einsetzen können. Und speziell in Bezug auf Menschenmengen:

§ 15 UZwGBw
Schußwaffengebrauch gegen Personen
[…]
„(2) Schußwaffen dürfen gegen eine Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus Straftaten gegen die Bundeswehr unter Gewaltanwendung begangen werden oder solche Straftaten unmittelbar bevorstehen und Zwangsmaßnahmen gegen einzelne nicht zum Ziele führen oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen.“

Klar verständlich und einfach geregelt.

Ich meine hier nicht die unmittelbare Notwehr einzelner
Soldaten, sondern den befohlenen organisierten Einsatz der BW
im Inneren.

In allen durch das Grundgesetz ermöglichten Szenarien bis auf Bürgerkriegszustände und Landerverteidigung agiert die Bundeswehr bei einem Einsatz im Inneren auf Basis der Landespolizeigesetze. Das basiert auf der Formulierung „Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei“ im Grundgesetz.
Soll heißen: Wenn ich als Soldat bei einer Naturkatastrophe oder bei Gefahr für den Bestand des Bundes im Inneren eingesetzt werde muss ich erst mal das Landespolizeigesetz des Landes pauken in dem ich eingesetzt werde. Und nicht nur ich, sondern jeder einfache Soldat.

Und selbst wenn angenommen werden könnte, dass die Täter
selbst entsprechend bewaffnet und motiviert sind, hoffe ich
doch, dass es auch dann nicht gerechtfertigt wäre, in die
Menge unbewaffneter zu schießen, hinter denen sich die
eigentlichen Täter verstecken.

Das ist selbstverständlich gerechtfertigt. Die „Unbeteiligten“ haben ja die Wahl, ob sie Straftätern Einhalt gebieten oder ob sie den Straftäter gewähren lassen und damit den Tod von Staatsdienern billigend in Kauf nehmen und dann selbst unter rechtmäßigen Beschuss geraten.
Ein ziemlich einfaches Szenario in dem völlig klar ist, dass Gesellschaft und Staat kein Zurückweichen vor solch eskalierender Gewalt tolerieren können.
Angesichts der Tatsache, dass es bereits höchtrichterliche Entscheidungen gibt, die besagen, dass Polizisten sich mit Molotovcocktails bewerfen lassen müssen ohne schießen zu dürfen sind diese Rechtsgrundlagen aber zum Teil schon pervertiert worden.

Gruß Andreas

Hallo,
danke für deine Ausführungen.
So ganz klar wie du das sehen willst, kann ich auch das von dir erklärte nicht finden.
Wobei der Verweis auf das UzGBW hier aber nur in einem Sonderfall weiterhilft. In der Frage ging es doch eher nicht, um einen Angriff auf die Bundeswehr, sondern darum Bundeswehr gegen Demonstranten einzusetzen.

Das ist selbstverständlich gerechtfertigt. Die „Unbeteiligten“
haben ja die Wahl, ob sie Straftätern Einhalt gebieten oder ob
sie den Straftäter gewähren lassen und damit den Tod von
Staatsdienern billigend in Kauf nehmen und dann selbst unter
rechtmäßigen Beschuss geraten.

Das entsprch aber nicht dem von mir angenommenen Szenario, dass sich militärisch Bewaffnete hinter unbewaffneten Demonstranten verstecken.

Da ist es völlig unrealistisch, dass die unbewaffneten Bürger militärisch bewaffnete Aufständische aufhalten. (Das widerspräche dann ja sogar irgendwie dem Gewaltmonopol des Staates)
Ich fände es einigermaßen ungerecht, wenn man meinem Sohn sagen würde:
„Weil es dir mit bloßen Händen nicht gelungen ist, den Mann mit der Kalaschnikow aufzuhalten der sich unter die Antiatomkraftdemo gemischt hat, durfte der Bundeswehrsoldat dich und deine Familie mit der FK20 niedermähen.“ (mal etwas überzeichnet)

Allenfalls könnte man erwarten, dass sich die Demonstranten entfernen, sofern sie das Problem überhaupt erkennen können, was bei tausenden dicht gedrängten Menschen gar nicht selbstverständlich ist und die Örtlichkeit dies zulässt. Aber was wenn nicht?

In anderen Ländern ist es ja schon zu solchen Vorfällen gekommen, dass aus einer Demonstration heraus Schüsse fielen, und dann Sicherheitskräfte in die Menge der überwiegend friedlichen Demonstranten schossen, die sich z.B. von einem mit Gebäuden ungebenen Platz auch gar nicht ohne weiteres entfernen konnten.
Meines erachtens sind doch die Formulierungen der entsprechenden Gesetzt in Deutschland mit Absicht so gewählt, um so etwas auszuschließen.

Gruß
Werner

Wobei der Verweis auf das UzGBW hier aber nur in einem
Sonderfall weiterhilft. In der Frage ging es doch eher nicht,
um einen Angriff auf die Bundeswehr, sondern darum Bundeswehr
gegen Demonstranten einzusetzen.

Und die EIngangsfrage habe ich auch abschließend beantwortet. Du baust jetzt auf weitergehenden Erläuterungen auf und beziehst sie auf die Urspungsfrage.

Das ist selbstverständlich gerechtfertigt. Die „Unbeteiligten“
haben ja die Wahl, ob sie Straftätern Einhalt gebieten oder ob
sie den Straftäter gewähren lassen und damit den Tod von
Staatsdienern billigend in Kauf nehmen und dann selbst unter
rechtmäßigen Beschuss geraten.

Das entsprch aber nicht dem von mir angenommenen Szenario,
dass sich militärisch Bewaffnete hinter unbewaffneten
Demonstranten verstecken.

Es ist völlig egal, ob jemand „militärisch bewaffnet“ oder anderweitig bewaffnet aus einer Gruppe Demonstrierender heraus auf Polizisten oder Soldaten schießt.

Da ist es völlig unrealistisch, dass die unbewaffneten Bürger
militärisch bewaffnete Aufständische aufhalten. (Das
widerspräche dann ja sogar irgendwie dem Gewaltmonopol des
Staates)

Abgesehen davon, dass es darum bei mir gar nicht ging: Dann sollte man dann wohl die Beine in die Hand nehmen. :wink:

Ich fände es einigermaßen ungerecht, wenn man meinem Sohn
sagen würde:
„Weil es dir mit bloßen Händen nicht gelungen ist, den Mann
mit der Kalaschnikow aufzuhalten der sich unter die
Antiatomkraftdemo gemischt hat, durfte der Bundeswehrsoldat
dich und deine Familie mit der FK20 niedermähen.“ (mal etwas
überzeichnet)

Willkommen in der Realität: Das Leben ist nicht gerecht und die tatsächlich nicht überzeichneten Vorstellungen diverser Bundesbürger haben mit der Realität wenig gemein.

Allenfalls könnte man erwarten, dass sich die Demonstranten
entfernen, sofern sie das Problem überhaupt erkennen können,
was bei tausenden dicht gedrängten Menschen gar nicht
selbstverständlich ist und die Örtlichkeit dies zulässt. Aber
was wenn nicht?

Pech gehabt?

In anderen Ländern ist es ja schon zu solchen Vorfällen
gekommen, dass aus einer Demonstration heraus Schüsse fielen,
und dann Sicherheitskräfte in die Menge der überwiegend
friedlichen Demonstranten schossen, die sich z.B. von einem
mit Gebäuden ungebenen Platz auch gar nicht ohne weiteres
entfernen konnten.
Meines erachtens sind doch die Formulierungen der
entsprechenden Gesetzt in Deutschland mit Absicht so gewählt,
um so etwas auszuschließen.

Äh, nein.

Und die Landespolozeigesetze sind da sogar noch eindeutiger, hier am Beispiel Niedersachsen:

§ 74 Niedersächsisches Polizeigesetz
Androhung unmittelbaren Zwangs
[…]
„(3) Gegenüber einer Menschenmenge ist die Anwendung unmittelbaren Zwangs möglichst so rechtzeitig anzudrohen, dass sich Unbeteiligte noch entfernen können. Der Gebrauch von Schusswaffen gegen Personen in einer Menschenmenge ist stets anzudrohen; die Androhung ist vor dem Gebrauch von Schusswaffen zu wiederholen.“
[…]

§ 78 Niedersächsisches Polizeigesetz
Schusswaffengebrauch gegen Personen in einer Menschenmenge

"(1) Schusswaffen dürfen gegen Personen in einer Menschenmenge nur gebraucht werden, wenn von ihr oder aus ihr heraus schwerwiegende Gewalttaten begangen werden oder unmittelbar bevorstehen und andere Maßnahmen keinen Erfolg versprechen.

(2) Wer sich aus einer solchen Menschenmenge nach wiederholter Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht entfernt, obwohl ihm dies möglich ist, ist nicht als Unbeteiligter (§ 76 Abs. 4) anzusehen."

Soll heißen: Wenn dein Sohnemann nicht abhaut hat er Pech gehabt.

Die Polizeien unterliegen hier zwar was die Androhungs- und Anwendungsprozeduren angeht restriktiveren Regelungen als die Bundeswehr, aber effektiv hat sie die gleichen Möglichkeiten.

Und um das noch mal klar zu stellen: Wir reden hier von Eingriffsrechten im ganz normalen Alltag und nicht von Bürgerkrieg und Co.

Gruß Andreas

ich meinte nicht allein die Spezialkräfte, sondern wirklich
alle deutlich besser als die Hauptarmee ausgerüsteten und
eventuell auch besser ausgebildeten Reaktionskräfte.

Nur gibt es die sogenannten „KRK“ nicht mehr.
Abgesehen davon: Welche besondere geistige oder körperliche
Qualifikation gescheige denn Ausrüstung bräuchte es denn
deiner Meinung nach, um mit automatischen Waffen auf
Demonstranten zu schießen?

Mindestens ein gesundes Auge, einen gesunden Finger und ein krankes Hirn. War aber wohl eher eine rhetorische Frage, oder?

Sollte die Bundeswehr im Falle der Bedrohung des Bestandes
eines Landes, mehrerer Länder oder des Bundes im Inneren
eingesetzt werden, dann agiert sie nicht im rechtsfreien Raum,
sondern sie wendet Bundes- oder Landespolizeirecht und kein
„Militärrecht“ an.

Schiessen die Truppen von Assad auf Grundlage des Polizei- oder des Militärrechtes?

Nick

Schiessen die Truppen von Assad auf Grundlage des Polizei-
oder des Militärrechtes?

Irrelevant im Rahmen deiner eigentlichen „Fragestellung“, es sei denn du gehst von der fälschlichen Annahme aus, dass Libyen Teil der Bundesrepublik Deutschland ist.

Gruß Andreas

Warum Militär unter Polizeirecht?

Schiessen die Truppen von Assad auf Grundlage des Polizei-
oder des Militärrechtes?

Irrelevant im Rahmen deiner eigentlichen „Fragestellung“, es
sei denn du gehst von der fälschlichen Annahme aus, dass
Libyen Teil der Bundesrepublik Deutschland ist.

Genau das wollte ich auch damit sagen :smile:

Es dürfte wohl keinen Demonstranten, egal ob in Syrien, Deutschland oder sonstwo interessieren, ob er nun auf Grund von Militärrecht, Polizeirecht oder einfach nur Willkür niedergemetzelt wird, gell?

Nun würde ich aber gerne wissen, warum Du darauf zu sprechen kommst, was ist wichtig daran? Ich bin kein Jurist, deshalb bitte in einfache Worten: Warum sollte es einen Unterschied machen, ob Polizeirecht oder Militärrecht?

Nick

Hallo,

irgendwie bin ich von deinen Antworten immer mal wieder verwirrt.
Auf der einen Seite kennst du anscheinend doch sehr genau die Gesetzestexte und auch die Rechtsauslegung, dann aber klopfst du Sprüche, dass einem die Haare zu Berge stehen.

Der von dir zitierte Gesetzestext sagt z.B. aus:

(2) Wer sich aus einer solchen Menschenmenge nach wiederholter
Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht entfernt, obwohl ihm
dies möglich ist
, ist nicht als Unbeteiligter (§ 76 Abs. 4)
anzusehen."

Wer sich also nicht entfernen kann ist danach ein Unbeteiligter. Bezogen auf genau solch eine Konstellation, dass Demonstranten sich wegen der Baulichen Gegebenheiten nicht entfernen können, sagst du aber stumpf
„Pech gehabt“
Du hältst es also für lapidar, dass der Staat (in Gestalt seiner Ordnungskräfte) Unbeteiligte tötet.
Und bezogen auf meinen Sohn von dem du zuvor noch implizit verlangt hast er müsse mit bloßen Händen bewaffnete Aufständische Aufhalten um nicht zum legitimen Ziel der eigenen Sicherheitskräfte zu werden, bestehst du darauf zwar nicht mehr, kommst aber zu dem Ergebnis

Wenn dein Sohnemann nicht abhaut hat er Pech gehabt.

Wenn es tatsächlich deine Haltung ist, dass deutsche Soldaten das Recht haben Kinder zu erschießen, selbst wenn sie nach obiger Definition unbeteiligte sind und du dies scheinbar mit einem Schulterzucken feststellst, dann muss ich feststellen, dass sich bei der Bundeswehr in den lezten Jahrzehnten doch viel geändert hat.

Und auch wenn du hier eine Parallele zur Polizei ziehen willst, wäre ein solches Verhalten durch Polizisten vollkommen ausgeschlossen.

Gruß
Werner

irgendwie bin ich von deinen Antworten immer mal wieder
verwirrt.
Auf der einen Seite kennst du anscheinend doch sehr genau die
Gesetzestexte und auch die Rechtsauslegung, dann aber klopfst
du Sprüche, dass einem die Haare zu Berge stehen.

Ja, weil du offenbar nicht akzeptieren kannst, das wir eine völlig klare Gesetzeslage haben, die besagt, dass die körperliche Unversehrtheit bzw. das Leben einzelner im Fall des Falles dem Wohl vieler untergeordnet wird.

Wer sich also nicht entfernen kann ist danach ein
Unbeteiligter. Bezogen auf genau solch eine Konstellation,
dass Demonstranten sich wegen der Baulichen Gegebenheiten
nicht entfernen können, sagst du aber stumpf
„Pech gehabt“

*gähn* Du scheinst sehr viel Zeit zu haben Horrorszenarien zu entwickeln, um dich dann brüskieren zu können.

Meine Empfehlung ist dann aber doch das vielleicht am Stammtisch zu tun und nicht hier.

Und auch wenn du hier eine Parallele zur Polizei ziehen
willst, wäre ein solches Verhalten durch Polizisten vollkommen
ausgeschlossen.

Da ich dich ganz unzweideutig auf das Polizeirecht verwiesen habe kann ich mit diesem unsinnigen Satz leider nichts anfangen.

Gruß Andreas

Nun würde ich aber gerne wissen, warum Du darauf zu sprechen
kommst, was ist wichtig daran? Ich bin kein Jurist, deshalb
bitte in einfache Worten: Warum sollte es einen Unterschied
machen, ob Polizeirecht oder Militärrecht?

Weil wir hier in Deutschland eine relativ bekannte und eindeutige Regelung haben, die die Verantwortlichkeiten für die Innere Sicherheit und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Länderaufgabe definiert und damit als Aufgabe der Landespolizeibehörden.
Befass dich am besten mal mit dem Grundgesetz.

Ansonsten kündige ich jetzt schon an, dass ich weiter sinnlose „Metadiskussionen“ deinerseis kommentarlos beenden werde.

Gruß Andreas

Bundesrecht bricht Landesrecht

Nun würde ich aber gerne wissen, warum Du darauf zu sprechen
kommst, was ist wichtig daran? Ich bin kein Jurist, deshalb
bitte in einfache Worten: Warum sollte es einen Unterschied
machen, ob Polizeirecht oder Militärrecht?

Weil wir hier in Deutschland eine relativ bekannte und
eindeutige Regelung haben, die die Verantwortlichkeiten für
die Innere Sicherheit und die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Länderaufgabe
definiert und damit als Aufgabe der Landespolizeibehörden.
Befass dich am besten mal mit dem Grundgesetz.

Im GG steht aber auch „Bundesrecht bricht Landesrecht“. Damit ist doch schon wieder die Regelung der Zuständigkeit der Länder aufgeweicht, oder?

Ansonsten kündige ich jetzt schon an, dass ich weiter sinnlose
„Metadiskussionen“ deinerseis kommentarlos beenden werde.

Das wäre schade. Wenn ich die Diskussion nicht für lehrreich gehalten hätte, hätte ich auf Deine Antwort gar nicht reagiert. Vielleicht auf die Provokation mit der Politischen Einordnung. Aber das hab ich extra um eine sachliche Diskussion führen zu können als Ausrutscher ignoriert.

Nick

Hallo,

danke auch für deine Freundlichkeit.
Die kostet zwar nichts, wird aber immer wieder gern genommen.

Es ist beruhigend zu wissen, dass Menschen die ggf. über Leben und Tod anderer entscheiden, so ein hohes Maß an emotionaler Intelligenz mitbringen. Das ist wertvoll, da diese kaum durch durch eine noch so sorgfältige Ausbildung und faktisches Wissen beeinflusst werden kann.

Ich hatte eine schlechte Woche, darum entschuldige, wenn ich das jetzt vielleicht nicht so ganz angemessen rüber gebracht habe.

Gruß
Werner