Schild abschrauben

Hallo!

Man fährt im Auto und sieht ein 30-Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Kurz davor hält man an, steigt aus, schraubt das Schild vom Pfahl ab, legt es ungedreht auf den Boden, steigt wieder ins Auto ein und fährt mit 50 weiter.

Gegen welche Regeln verstößt man hierbei?
Doch eigentlich nicht gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung, da das Schild ja nicht mehr da ist.

Gruß
Paul

Hallo,

Kurz davor hält man an,
steigt aus, schraubt das Schild vom Pfahl ab, legt es
ungedreht auf den Boden, steigt wieder ins Auto ein und fährt
mit 50 weiter.

Handelt es sich hier vllt. um eine „Trockenübung“, da als nächstes eine Ampel abgeschraubt wird? :wink:

Gruß:
Manni

wenn es das wert ist…
Diebstahl, evtl. Sachbeschädigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Schild kostet 500 bis 1000 Euro
Strafe: je nach schwere der Tat Geldstrafe oder Haftstrafe.
Wenn du Pech hast eine MPU und Lappen weg.

Und wenn man dir das alles schon nachweisen kann, dann kommt noch Betrug hinzu und du musst dein Bußgeld wegen zu schnell fahren trotzdem zahlen.

Gruss DL

Hallo,

Kurz davor hält man an,
steigt aus, schraubt das Schild vom Pfahl ab, legt es
ungedreht auf den Boden, steigt wieder ins Auto ein und fährt
mit 50 weiter.

Handelt es sich hier vllt. um eine „Trockenübung“, da als
nächstes eine Ampel abgeschraubt wird? :wink:

Quatsch, doch nicht für eine Ampel… Für ein Wegweiserschild vom Autobahnkreuz. HAHAHA

wohl nicht

Diebstahl

Man möchte das Schild weder sich noch einem anderen zueignen; man schraubt es lediglich ab und legt es auf den Boden.

evtl. Sachbeschädigung

Das Schild wird dabei weder beschädigt noch zerstört und sein Erscheinungsbild wird auch nur vorrübergehend verändert.

gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Das wäre möglich, da durch die überhöhte Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer ihr Leben gefährden könnten. Oder müssten die ihre Geschwindigkeit nicht sowieso den Gegebenheiten anpassen und dürften somit garnicht in Gefahr geraten?

Um es einfacher zu machen, tauschen wir das Begrenzungsschild gegen ein Parkverbotsschild aus. Welche Verstöße kämen dann noch in Frage?

Und wenn man dir das alles schon nachweisen kann, dann kommt
noch Betrug hinzu

Betrug im Sinne des StGB kann man doch nicht der Versuch, staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu entgehen, sein. Sonst wäre ja auch das Lügen des Angeklagten, um einer Geldstrafe zu entgehen, Betrug.

und du musst dein Bußgeld wegen zu schnell
fahren trotzdem zahlen.

Eine eventuelle Verurteilung wegen Betruges als solches hätte auf die Zahlung eines Bußgeldes keinerlei Einfluss; beides sind von einander getrennte Verfahren.

Gruß
Paul

Hallo Paul,

ich ahne Deine Logik, die Du hier wieder siehst: ein Diebstahl ist es nicht, und „Schild abschrauben verboten“ steht nirgends, daher ist das alles erlaubt…

Irgendwie überflüssig die Frage, oder?

Grüße, M

ich ahne Deine Logik, die Du hier wieder siehst: ein Diebstahl
ist es nicht, und „Schild abschrauben verboten“ steht
nirgends, daher ist das alles erlaubt…

Hi,

diese Antwort würde ich mir doch an deiner Stelle noch einmal gut überlegen, so einfach ist die Antwort nicht.

Q-Gruß

Hallo,

meines Erachtens ist das Schild danach defekt in dem Sinne, dass es seine Funktion nicht mehr erfüllt. Es müssten also mindestens die Instandsetzungskosten getragen werden. (2 Personen à 0,5 Stunden plus Anfahrt = 120 Euro)

Gruß, Niels

Hi,

Doch eigentlich nicht gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung,
da das Schild ja nicht mehr da ist.

doch, diese Ordnungwidirgkeit begeht man trotzdem. Das Schild ist nur die Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes. Der wird aber nicht dadurch aufgehoben, daß das Schild unkenntlich wird. Und wer das Schild entfernt, kennt auch seinen Inhalt, kennt also die Anordnung einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit (oder die Anordnung des Halteverbots).

Etwas anderes ist die Frage, ob man ihm nachweisen kann, daß er die die Anordnung kannte. Aber wenn man ihm das Entfernen nachweisen kann, ist auch die Kenntnis des Verwaltungsaktes nachgewiesen.

Welche Strafvorschriften sonst verletzt werden weiß ich auch nicht genau. Ich würde mal spontan in Richtung Urkundenfälschung tippen.

Gruß Stefan

Hallo,

interessante Ausgangsfrage! :smile:

Welche Strafvorschriften sonst verletzt werden weiß ich auch
nicht genau. Ich würde mal spontan in Richtung
Urkundenfälschung tippen.

Und ich würde mal spontan darauf tippen, dass ein Verkehrsschild keine Urkunde ist.

Grüße von
Tinchen

Hi!

Man möchte das Schild weder sich noch einem anderen zueignen;
man schraubt es lediglich ab und legt es auf den Boden.

Du eignest Dir die Sache - auch nur kurzzeitig - an.

Das Schild wird dabei weder beschädigt noch zerstört und sein
Erscheinungsbild wird auch nur vorrübergehend verändert.

Das Verkehrszeichen in seiner Gesamtheit (also Befestigungsdingens und Schild) ist zerstört, also definitiv beschädigt.

Das wäre möglich, da durch die überhöhte Geschwindigkeit
andere Verkehrsteilnehmer ihr Leben gefährden könnten. Oder
müssten die ihre Geschwindigkeit nicht sowieso den
Gegebenheiten anpassen und dürften somit garnicht in Gefahr
geraten?

Ein 30er-Schild wird selten zum Spaß aufgestellt.

Um es einfacher zu machen, tauschen wir das Begrenzungsschild
gegen ein Parkverbotsschild aus. Welche Verstöße kämen dann
noch in Frage?

(Fast) dasselbe.

Und wenn man dir das alles schon nachweisen kann, dann kommt
noch Betrug hinzu

Betrug im Sinne des StGB kann man doch nicht der Versuch,
staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu entgehen, sein. Sonst
wäre ja auch das Lügen des Angeklagten, um einer Geldstrafe zu
entgehen, Betrug.

Nicht direkt - aber wird ihm die Straftat nachgewiesen und er lügt noch immer, würde ihm die „erste“ Geldstrafe wesentlich lieber gewesen sein.

und du musst dein Bußgeld wegen zu schnell
fahren trotzdem zahlen.

Eine eventuelle Verurteilung wegen Betruges als solches hätte
auf die Zahlung eines Bußgeldes keinerlei Einfluss; beides
sind von einander getrennte Verfahren.

Also zweimal Zahlen …

In Innsbruck (zwar österreichisches Recht, aber so weit weg vom deutschen ist es auch nun wieder nicht) hat vorgestern ein Student Nummernschilder von Polizeiautos abgeschraubt, die Anzeige lautet:

  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung (obwohl er sie auch „nur“ abgeschraubt hat)

Grüße,
Tomh

IANAL,
Tomh

Hallo!

Du eignest Dir die Sache - auch nur kurzzeitig - an.

Ich sehe das nicht so, doch selbst wenn: Ich will Schild nicht behalten. Wenn man Sachen nimmt, sie aber später zurückgeben will, dann ist das straffrei, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gebrauchsanma%C3%9Fung .

Das Verkehrszeichen in seiner Gesamtheit (also
Befestigungsdingens und Schild) ist zerstört, also
definitiv beschädigt.

Nein, ich mache ja nichts kaputt. Ich zerlege es nur in die Einzelteile und es kann aus diesen wieder zusammengesetzt werden. Ich verändere das Erscheinungsbild nur vorrübergehend, und das ist nach § 303 StGB nicht strafbar, siehe http://bundesrecht.juris.de/stgb/__303.html .

Um es einfacher zu machen, tauschen wir das Begrenzungsschild
gegen ein Parkverbotsschild aus. Welche Verstöße kämen dann
noch in Frage?

(Fast) dasselbe.

Gefährlicher Eingriff fällt weg, Diebstahl und Sachbeschädigung treffen generell nicht zu.

Betrug im Sinne des StGB kann man doch nicht der Versuch,
staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu entgehen, sein. Sonst
wäre ja auch das Lügen des Angeklagten, um einer Geldstrafe zu
entgehen, Betrug.

Nicht direkt - aber wird ihm die Straftat nachgewiesen und er
lügt noch immer, würde ihm die „erste“ Geldstrafe wesentlich
lieber gewesen sein.

Lügen kann in einigen Fällen taktisch unklug sein; das hat aber nichts mit Betrug zu tun.

In Innsbruck (zwar österreichisches Recht, aber so weit weg
vom deutschen ist es auch nun wieder nicht) hat vorgestern ein
Student Nummernschilder von Polizeiautos abgeschraubt, die
Anzeige lautet:

  • Diebstahl
  • Sachbeschädigung (obwohl er sie auch „nur“ abgeschraubt hat)

Der wollte die Nummernschilder ja auch behalten.

Gruß
Paul

nicht so einfach
Hallo!

Ich verstehe deine Ironie.

Irgendwie überflüssig die Frage, oder?

Ich möchte eine Begründung eines eventuellen Regelverstoßes haben, die Gegenargumenten stand hält.
Die Welt ist nicht so einfach.
Es ist kein Diebstahl; man möchte die Sache nicht behalten.
Es ist keine Sachbeschädigung; man verändert das Erscheinungsbild nur vorrübergehend, da man alle Einzelteile unbeschädigt vor Ort lässt.
Und bei einem Parkverbotsschild ist es auch kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Meine Frage ist nun: Was könnte es noch sein?

Weder die eine, noch die andere Seite darf es sich hier mit Aussagen leicht machen.

Gruß
Paul

Hallo Paul,

Es ist keine Sachbeschädigung; man verändert das
Erscheinungsbild nur vorrübergehend, da man alle Einzelteile
unbeschädigt vor Ort lässt.

echt?

Und da gilt sogar Luft aus Reifen ablassen als Sachbeschädigung, wenn das Werkzeug nicht da ist (siehe hier: http://209.85.129.132/search?q=cache:GcXNhuhDJWIJ:ww… Fall 4)

Weder die eine, noch die andere Seite darf es sich hier mit
Aussagen leicht machen.

Wenn Du das Werkzeug zum Wiederanschrauben nicht da lässt, ist es Sachbeschädigung, sage ich nach obiger Urteilswürdigung.

Gruß, Karin

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Hallo,

das kann sogar als Amtsanmaßung behandelt werden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanma%C3%9Fung
Ein im Groben ähnlicher Fall:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Gruß
Maja

Ich würde mal von einem Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr ausgehen, da das Schild ja - eigentlich eine Abzo…Gefahrenstelle *lachen verkneif* kennzeichnet - damit auch die Idioten wissen, wie schnell man in der Situation fahren soll.

Außerdem käme wohl noch eine Sachbeschädigung dazu, da die Sache nicht nur vorübergehend verändert wurde, weil das Schild ja erst wieder angebaut wird, wenn es bemerkt wird.

Sonst könnte man ja aus Langeweile Reifen vom Streifgenwagen abschrauben und danebenlegen und sagen „Tja, ist ja nix passiert, könnt Ihr ja wieder dranschrauben.“ (Abgesehen davon, daß es sich beim Streifenwagen wieder anders verhält, weil es ein hoheitliches Fahrzeug ist). Aber vom Grundatz her.

1 Like

sehr interessant!
Hallo!

vielen Dank für dieses sehr interessanten Link!

Wenn Du das Werkzeug zum Wiederanschrauben nicht da lässt, ist
es Sachbeschädigung, sage ich nach obiger Urteilswürdigung.

Ok, dann hängt man noch einen Schraubenzieher daneben :smile:

Gruß
Paul

Guten Tag.

Nein, ich mache ja nichts kaputt.

Doche. Das Verkehrszeichen besteht aus Sockel, Mast und Blech, die miteinander, wenn auch lösbar, verbunden sind; die Einzelteile haben für sich keinen Nutzen. Das Dingeris erfüllt seine Funktion nur in seiner Gesamtheit - ein Sockel, ein Mast oder ein Blech allein am Straßenrand wäre zwar u.U. eine Sehenswürdigkeit, wäre aber nicht funktionsfähig.

Deiner Logik nach wäre es auch keine Sachbeschädigung, wenn jemand dein am Wegesrand abgestelltes Fahrrad komplett zerlegt, solange er nix mitnimmt. Oder ich klaue dir im Biergarten dein Schnitzel mit Pommes und Salat vom Teller und drehe das Ganze schnell durch den Wolf, um dir das Ganze wieder auf den Teller zu klatschen … Meistens ist das Ganze mehr als die Summe seiner Teile.

GEK

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Hallo!

ein Sockel, ein Mast
oder ein Blech allein am Straßenrand wäre zwar u.U. eine
Sehenswürdigkeit, wäre aber nicht funktionsfähig.

Das ist richtg; von funkionstüchtig steht aber nichts im § 303 StGB.
Man muss die Sache zerstören, beschädigen oder ihr Erscheinungsbild nicht unerheblich verändern.

Deiner Logik nach wäre es auch keine Sachbeschädigung, wenn
jemand dein am Wegesrand abgestelltes Fahrrad komplett
zerlegt, solange er nix mitnimmt.

Da es sich da um sehr viele Teile handelt, könnte man hier von einer Beschädigung sprechen. Bei einem Verkehrsschild mit nur drei Teilen ist dies m.E. nicht der Fall. Wenn man einen Schraubenzieher da lässt (Das habe ich heute dazu gelernt.) dann ist es keine Sachbeschädigung, siehe http://209.85.129.132/search?q=cache:GcXNhuhDJWIJ:ww… .

Oder ich klaue dir im
Biergarten dein Schnitzel mit Pommes und Salat vom Teller und
drehe das Ganze schnell durch den Wolf, um dir das Ganze
wieder auf den Teller zu klatschen

Dann ist das Schnitzel ja eindeutid zerstört; man kann seinen Ursprungszustand überhaupt garnicht mehr herstellen. Dies passt als Beispiel also nicht.

… Meistens ist das Ganze

mehr als die Summe seiner Teile.

meistens, aber nicht immer.

Gruß
Paul

Guten Tag.

Man muss die Sache zerstören, beschädigen oder ihr
Erscheinungsbild nicht unerheblich verändern.

Nun gut: wenn du nicht begreifen willst, dann willst du nicht. Sieht das Schild nach dem Auseinandernehmen noch genauso oder ähnlich aus wie vorher? Wenn ja: was ist „Erscheinungsbild erheblich verändern“?

Da es sich da um sehr viele Teile handelt, könnte man hier von
einer Beschädigung sprechen.

Ach so: bis zu sagen wir 5 Teilen ist es also egal, bis 20 ist es ein bisschen böse und darüber ganz doll bäh? Interessant.

Wenn man einen Schraubenzieher da lässt (Das habe ich heute dazu
gelernt.)

Jetzt lernst du noch was: das Ding heißt Schrauben dreher. Schraubenzieher ist eine Tätigkeitsbezeichnung: die Jungs, die in der Kaltwasseranstalt mit einer Schraube an der Leine herumlaufen, tragen diese.

… Meistens ist das Ganze mehr als die Summe seiner Teile.

meistens, aber nicht immer.

Stimmt für tote Pferde und dergleichen.

GEK