Hi!
Man möchte das Schild weder sich noch einem anderen zueignen;
man schraubt es lediglich ab und legt es auf den Boden.
Du eignest Dir die Sache - auch nur kurzzeitig - an.
Das Schild wird dabei weder beschädigt noch zerstört und sein
Erscheinungsbild wird auch nur vorrübergehend verändert.
Das Verkehrszeichen in seiner Gesamtheit (also Befestigungsdingens und Schild) ist zerstört, also definitiv beschädigt.
Das wäre möglich, da durch die überhöhte Geschwindigkeit
andere Verkehrsteilnehmer ihr Leben gefährden könnten. Oder
müssten die ihre Geschwindigkeit nicht sowieso den
Gegebenheiten anpassen und dürften somit garnicht in Gefahr
geraten?
Ein 30er-Schild wird selten zum Spaß aufgestellt.
Um es einfacher zu machen, tauschen wir das Begrenzungsschild
gegen ein Parkverbotsschild aus. Welche Verstöße kämen dann
noch in Frage?
(Fast) dasselbe.
Und wenn man dir das alles schon nachweisen kann, dann kommt
noch Betrug hinzu
Betrug im Sinne des StGB kann man doch nicht der Versuch,
staatlichen Überwachungsmaßnahmen zu entgehen, sein. Sonst
wäre ja auch das Lügen des Angeklagten, um einer Geldstrafe zu
entgehen, Betrug.
Nicht direkt - aber wird ihm die Straftat nachgewiesen und er lügt noch immer, würde ihm die „erste“ Geldstrafe wesentlich lieber gewesen sein.
und du musst dein Bußgeld wegen zu schnell
fahren trotzdem zahlen.
Eine eventuelle Verurteilung wegen Betruges als solches hätte
auf die Zahlung eines Bußgeldes keinerlei Einfluss; beides
sind von einander getrennte Verfahren.
Also zweimal Zahlen …
In Innsbruck (zwar österreichisches Recht, aber so weit weg vom deutschen ist es auch nun wieder nicht) hat vorgestern ein Student Nummernschilder von Polizeiautos abgeschraubt, die Anzeige lautet:
- Diebstahl
- Sachbeschädigung (obwohl er sie auch „nur“ abgeschraubt hat)
Grüße,
Tomh
IANAL,
Tomh