Schimmel durch Wärmebrücke im Altbau

Hallo zusammen,

ich habe im Internet gefunden, dass eine Schimmelgefahr im Altbau, z.B. in einem Haus von 1950, durch eine Wärmebrücke weder zu einer Mietminderung noch zur Pflicht seitens des Vermieters eine Wärmedämmung anzubringen, führen kann.

Was ist aber, wenn aufgrund einer Wärmebrücke (z.B. wenn an der Schimmelstelle (Außenwandecke) die Temperatur 11 Grad beträgt, an der Innenwand, nicht da, wo der Heizkörper ist, aber 20 Grad) bereits zur Schimmelbildung kam? Müsste der Vermieter in dem Fall für eine bessere Wärmedämmung sorgen? Müsste er zumindest den Schimmel beseitigen? Ab wann spricht man überhaupt von einer Schimmelbildung, die eine Vermieter beseitigen müsste? Ich meine, bis zu welcher Schimmelfläche oder so müsste der Mieter das selber machen?

Wenn die Wärmebrücke dadurch entsteht, dass der Heizkörper einfach viel zu weit von der Schimmelstelle ist (der Heizkörper befindet sich neben der Zimmereingangstür) und die Schimmelstelle in der Außenwandecke liegt, heißt das, dass der Mieter einfach viel mehr heizen muss, insbesondere dann wenn der Vormieter viel mehr geheizt hat und es dadurch zu keiner Schimmelbildung kam und auch insbesondere dann, wenn die anderen Mieter in dem Haus im Durchschnitt viel mehr heizen? Würde das auch dann gelten, wenn der Temperaturverlauf im Ziemmer und in der ganzen Wohnung auch ohne viel mehr heizen bereits zwischen 18 und 21 Grad, also im gesunden Bereich liegt und dem Mieter bei mehr Heizen subjektiv zu warm ist?

Ich kann mir das „mehr Heizen“ in dem Fall insbesondere Nachts nicht vorstellen, denn wenn der Mieter Nachts schwitzen muss, das halt für seine Gesundheit alles andere als gut wäre und auch zu Schlafproblemen führen würde. Um die vom Heizkörper weiteste Ecke zu erreichen müsste man ja letztendlich wirklich viel mehr heizen und dieses viel mehr heizen wäre halt viel viel viel wärmer für den Mieter, denn er schläft ja sowieso näher zum Heizkörper als wo sich die weiteste Ecke befindet.

Gibt es überhaupt eine Kostellation, in der der Vermieter die Lage des Heizkörper ändern müsste?

Bitte annehmen, dass ausreichend gelüftet wird und der Zimmer- und Wohnungsraumluftfeuchtigkeitsverlauf zwischen 40 und 57 % liegt.

Ich habe ebenfalls im Internet gefunden, dass man Mieter gar nicht zu Heizung verpflichtet werden können, allerdings nur so lang die nicht ausreichende Heizung nicht zum Schaden an der Mietsache, also z.B. Schimmel, führt. Wie kann man aber denn wissen, wie viel man heizen muss und muss man auch dann mehr heizen, wenn der Mieter sich dadurch unwohl fühlen würde und auch denn wenn einfach der Heizkörper viel zu weit von der Außenwand ist? Ich weiß, mit dem Altbau ist es schwierig, denn damals man viel einfachere Kriterien beim Bau erfühlen müsste und daher der Vermieter nun meistens nichts mehr korrigieren müsste, aber was ist eben, wenn die Temperatur im Zimmer bereits im gesunden Berwich ist und der Mieter sich sonst halt unwohl fühlen würde?

Danke

Das ist m.E. nach so nicht korrekt bzw. missverständlich.
Schimmel wäre ein Mietmangel wenn der auch bei üblicher und angemessener Nutzung (Lüftung und Beheizung) entsteht. Also der Mieter nicht dafür verantwortlich ist !

Worauf man keinen Anspruch hat wäre der energetische Zustand (das kann zusammenhängen), also schlechte Dämmung, schlechte Fenster-einfach Verglasung etwa.
Das weiß man ja bei Anmietung und muss damit rechnen, man braucht mehr Heizenergie.

MfG
duck313

Eine Wärmebrücke entsteht durch bauliche Unzulänglichkeiten, nicht durch den falsch positionierten Heizkörper.
Die Wand ist ja in der Ecke nicht dünner. Aber dadurch dass zwei schlecht isolierte Wände dort zusammentreffen addiert sich das Problem und die Grenze wird überschritten.

Heiznen ist nur eine Seite der medallie gegen schimmel, die ander ist das Lüftungsverhalten. Beides muss stimmen um keinen Schimmel zu bekommen.

Schimmel ist ein super Streitthema, vor allen da ca 75% des Schimmels mit den Mietern ein und wieder auszieht.

Hier und da mal etwas Schimmel im Bad oder Ixel ist fast normal. da ab und an mit Alkohl oder Wasserstoffperoxid ran und gut ist. Bei großen stellen sollte man sich aber dann doch gedanken machen und vor allem es den Vermieter melden. Denn die Möglichkeite eines Defektes besteht dann. Dei Hinweispflicht ist eine Mieterpflicht.

hast du mal ein Foto davon, dmait man weiß über was man spricht?