Schimmel (im Dach) und Krankheit in der Wohnung. Wie sieht die Rechtslage bei deinem "Notumzug" aus?

Guten Tag,

ich benötige dringenden rechtlichen Rat hinsichtlich unserer Wohnsituation.

Mein Sohn (12 J.) und ich (alleinerziehend) wohnen seit 11 Jahren in einer geförderten Wohnung (mit WBS-Schein).

Die Wohnung hat den Nachteil, dass sie nicht wirklich erheizbar ist und somit in kalten Wintertagen
trotz Heizstufe 5 eine maximale Raumtemperatur von 17-18 Grad erzielt.

Ich bekam vor 3 Jahren Asthma und erhielt ein Attest vom Lungenfacharzt mit dem schriftlichen Zusatz,
dass dieses Raumklima Asthma begünstigt und ein unmittelbarer Auszug erforderlich ist. Kurzum: der Vermieter (eine große Wohnbaugesellschaft in
Köln) bezog keine Stellung hierzu. Wir blieben in der Wohnung. Seit ca. einem Jahr sind wir chronisch infektanfällig, mit morgendlicher Übelkeit, Schwindel,
roten Augen, Herzrasen. Aufgrund dessen hatte mein Sohn im letzten Jahr ca. 60% Fehlzeiten in der Schule. Trotz keines sichtbaren Schimmels in der Wohnung habe ich ein Schimmeltest gemacht und der Laborbefund besagt: erhöhte Schimmelbelastung in allen Räumen. Ich mutmaße, dass es vom undichten Dach kommt (wir leben in einem Altbau im DG), da
die Feuchtemessung in der Wohnung selbst unauffällig ausfiel.

Status Quo ist, wir haben uns „notausquartiert“ und vermeiden die Übernachtung in unserer Wohnung (woraufhin
die Krankheitssymtome direkt nachgelassen haben).

Mein Ziel ist es so schnell wie möglich auszuziehen und dass der Vermieter uns eine Ersatzwohnung stellt, zumal es kein Wunschauszug ist sondern ein Zwangsauszug.

Den Schaden zu beseitigen, wäre hier zeitaufwändig und sehr kostenintensiv (Dachsanierung?), demnach hoffe
ich, dass der Vermieter und ich dieses gleiche Interesse verfolgen.

  1. Gibt es eine „Wohnungsersatzpflicht“ durch den Vermieter?
  2. Muss bei Auszug so einer „unbewohnbaren Wohnung“ trotzdem Tapeten abgerissen werden
  3. Bekommt man evtl. Kosten für diesen (Not-)Umzug erstattet?

Ich habe jetzt am Do, 17.03. einen Termin bei dem Vermieter, worauf habe ich hier zu
achten?

Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen

1)Gibt es eine „Wohnungsersatzpflicht“ durch den Vermieter?

Nein

2)Muss bei Auszug so einer „unbewohnbaren Wohnung“ trotzdem Tapeten abgerissen werden

Ja. In seltenen Fällen, etwa bei geplantem Abriss oder umfangreichem Umbau wäre eine Forderung von Schönheitsreparaturen sittenwidrig.

3)Bekommt man evtl. Kosten für diesen (Not-)Umzug erstattet?

Ja/Nein.

Das kommt darauf an, ob man z.B. wegen Unbewohnbarkeit fristlos kündigt, dann hat man grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz gegen den Vermieter. Der hat es ja zu vertreten, das die Wohnung nicht so genutzt werden kann wie vereinbart.
Schadenersatz kann Notquartier in Pension/Hotel, Umzugskosten, Einlagerung, unnötige Renovierung, zerstörte Sachen durch Schimmel, Mehrpreis neue Wohnung usw. sein.

Noch mal zum Anfang.
Wenn sich eine Wohnung nicht über 17-18 Grad beheizen lässt dann ist das ein Mietmangel, der gerügt und behoben werden muss.
Es besteht auch das Recht der Mietminderung, schließlich ist die Wohnung so weniger wert.
Und zwar solange bis der Fehler behoben ist, wie das auch immer machbar wäre (neue größere Heizkörper, Isolierung…),Minderung kann auch für immer sein, wenn man es denn solange aushalten will.
Höhe der Minderung nach Rechtsberatung etwa beim Mieterverein.

Man kann auch E-Heizgeräte kaufen und stellt dem Vermieter den Kaufpreis und die Stromkosten in Rechnung bzw. verrechnet es mit der Miete.

MfG
duck313

Hallo,
vielen Dank für die umfangreiche Information.
Wenn ich wegen Unbewohnbarkeit kündige und die neue Wohnung ist teurer, hieße das, dass der Mehrpreis dauerhaft vom Vermieter gezahlt wird?
Ich bin nicht beim Mieterverein und es muss zügig gehen, d.h. für diesen Schadenersatz müsste ich mir einen Anwalt vor Ort suchen, oder? Reicht hierfür als Beweis der Schimmelbefund von dem mikrobiologischen Labor aus oder musst ich einen Sachverständigen beauftragen (auf wessen Kosten)?

MFG
Nina L.

Hallo,

ihr begebt euch auf ganz dünnes Eis.
Die mangelhafte Heizung hätte man schon längst rügen müssen, man hätte schon längst die Miete kürzen können, man hätte schon längst Abhilfe (Eigenvornahme, elektrische Heizlüfter z.B.) schaffen können.

Nun also anders.
Eine erhöhte Schimmelsporenbelastung hat nun EIN Institut nachgewiesen.
Der Test wurde nicht vor Ort von einem Gutachter durchgeführt, oder?

Der Test dürfte vor Gericht nicht beweiskräftig genug sein.

Zudem muss eine Kausalität bewiesen werden, bei der am Ende die Schuld an der Wohnung liegt. Nicht etwa am falschen Lüften.

Der Vermieter wird sagen:

Eine Beschwerde / Mängelanzeige ist nie bei uns eingegangen. (Beweis mal das Gegenteil!)
Sie haben immer die volle Miete gezahlt.
Sie hätten sich längst beschweren müssen, das ist unserer Aktenlage nicht passiert. Sie tragen daher die Schuld, dass die Wohnung nun mit Schimmel belastet ist - wenn sie es überhaupt ist. Vermutlich haben Sie auch falsch gelüftet. Und jetzt, nachdem SIE unsere schöne Wöhnung durch Ihre Untätigkeit haben herunterkommen lassen, wollen SIE auch noch Geld von UNS?

ICH glaube dir, dass das eine üble Bude ist. Verstehe mich nicht falsch.

Hallo,
danke Dir für die Nachricht. Ich habe mehrfach über die Jahre schriftlich gerügt, dass die Wohnung nicht ordentlich beheizbar ist. Bereits vor 3 Jahren schickte ich das Asthma-Attest dem Vermieter. Als Reaktion des Vermieters wurde immer nur der Hausmeister geschickt, der ein wenig Schimmel in den Fenstersilikonfugen gesehen hatte und meinte „da müssen Sie ein bisschen Spiritus draufgeben“. Auf die schlechte Heizbarkeit kam keinerlei Reaktion. Zwischenzeitlich wurden unsere gesundheitlichen Beschwerden immer heftiger und nun ist es klar, dass dieser Schimmel vom Dach/Dachboden kommt. Auch da war vor einem Jahr ein Dachdecker, der 5 min nur kurz oben war und eigentlich nichts vollbrachte. Und ja, Du hast recht, kein Gutachter, sondern ein Befund aus einem Labor, das nicht ausreichen wird…

hallo,

irgendwie musst du dir - wenn der Zustand nun über Jahre angehalten hat, auch mal die Frage gefallen lassen, wieso du dich nicht nach einer anderen Wohnung umgetan hast … sooooo dünn ist der Wohnungsmarkt nun auch wieder nicht, dass es da nichts adäquates gegeben hätte

Gruß H.

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Wenn Sie einen WBS haben, wäre eigentlich Ihr erster Gang auch zum jobcenter wegen Umzug aus gesundheilt. Gründen/SChimmel.
Haben Sie für den schlechten Zustand der Wohnung zusätzlich Zeugen oder Beweisphotos?