Guten Tag,
ich benötige dringenden rechtlichen Rat hinsichtlich unserer Wohnsituation.
Mein Sohn (12 J.) und ich (alleinerziehend) wohnen seit 11 Jahren in einer geförderten Wohnung (mit WBS-Schein).
Die Wohnung hat den Nachteil, dass sie nicht wirklich erheizbar ist und somit in kalten Wintertagen
trotz Heizstufe 5 eine maximale Raumtemperatur von 17-18 Grad erzielt.
Ich bekam vor 3 Jahren Asthma und erhielt ein Attest vom Lungenfacharzt mit dem schriftlichen Zusatz,
dass dieses Raumklima Asthma begünstigt und ein unmittelbarer Auszug erforderlich ist. Kurzum: der Vermieter (eine große Wohnbaugesellschaft in
Köln) bezog keine Stellung hierzu. Wir blieben in der Wohnung. Seit ca. einem Jahr sind wir chronisch infektanfällig, mit morgendlicher Übelkeit, Schwindel,
roten Augen, Herzrasen. Aufgrund dessen hatte mein Sohn im letzten Jahr ca. 60% Fehlzeiten in der Schule. Trotz keines sichtbaren Schimmels in der Wohnung habe ich ein Schimmeltest gemacht und der Laborbefund besagt: erhöhte Schimmelbelastung in allen Räumen. Ich mutmaße, dass es vom undichten Dach kommt (wir leben in einem Altbau im DG), da
die Feuchtemessung in der Wohnung selbst unauffällig ausfiel.
Status Quo ist, wir haben uns „notausquartiert“ und vermeiden die Übernachtung in unserer Wohnung (woraufhin
die Krankheitssymtome direkt nachgelassen haben).
Mein Ziel ist es so schnell wie möglich auszuziehen und dass der Vermieter uns eine Ersatzwohnung stellt, zumal es kein Wunschauszug ist sondern ein Zwangsauszug.
Den Schaden zu beseitigen, wäre hier zeitaufwändig und sehr kostenintensiv (Dachsanierung?), demnach hoffe
ich, dass der Vermieter und ich dieses gleiche Interesse verfolgen.
- Gibt es eine „Wohnungsersatzpflicht“ durch den Vermieter?
- Muss bei Auszug so einer „unbewohnbaren Wohnung“ trotzdem Tapeten abgerissen werden
- Bekommt man evtl. Kosten für diesen (Not-)Umzug erstattet?
Ich habe jetzt am Do, 17.03. einen Termin bei dem Vermieter, worauf habe ich hier zu
achten?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen