Hi winkerl,
bevor Du Dich zu eine Dir offensichtlich unbekannten Rechtslage äusserst, lass den Unsinn. Die dauerhafte Entnahme ist ohne Zustimmung der Angehörigen nicht zulässig. Die Feststellung der Todesursache ist durch Gesetz geregelt, jedoch nicht, wenn jemand ohne Zustimmung ein menschliches Organ entnimmt und dies ohne Wissen der Angehörigen der Forschung zuführt. Nach der Feststellung der Todesursache ist das Organ mit dem Leichnam zu bestatten.
Du schreckst vor nichts zurück, oder?
Bei Toten mit unklarer Todesursache werden von Gericht
angeordnete Sektionen vorgenommen. dabei entstehende Präparate
werden im allgemeinen der Forschung zur Verfügung gestellt.
Zur Verfügung kann jemand nur mit seiner Einwilligung etwas stellen oder mit der Einwilligung der Angehörigen. Lies also mal richtig, was geschehen ist, bevor Du juristische Belehrungen erteilst. Hier läuft bereits ein Vorermittlungsverfahren wegen Verdachtes der Störung der Totenruhe.
die Berichte, dass möglicherweise mit krimineller Energie das
Gehirn von Ulrike Meinhof heute in Magdeburg zur Untersuchung
liegt, übergeben in einem Karton von der UNI Tübingen ist ein
besorgniserregender Vorgang.
Eine Justizbehörde scheint offensichtlich Recht und Gesetz zu
brechen. Die Totenruhe wird gestört. Da hierzu die Erlaubnis
erteilt werden musste, also mindestesn zwei Personen beteiligt
sind, könnte man wohl auch von einer Bandenbildung ausgehen.
Abgesehen davon hat die Bande festgestellt, daß Frau Meinhof
aufgrund ihrer Erkrankung weder Prozess- noch straffähig
gewesen wäre.
Auch falsch. Es ist festgestellt worden, dass schon zum Zeitpunkt der Inhaftierung bekannt gewesen ist, dass sich hier Verhaltensänderungen gezeigt haben und offensichtlich in Stammheim im Verfahren diese Beweise nicht akzeptiert wurden. Ein Richter musste übrigens seinen Hut nehmen, weil er ein Paket an Ulrike Meinhof weiter geleitet hat mit einem Kälberstrick.
Kann es sein, dass Justizbehörden rechtswidrige Methoden
anwenden ?
An dem Vorgang war nichts rechtswidrig.
Ich sehe die Grenzen des Rechts etwas aus anderer Sicht und für mich ist Rechtsprechung auch dann erforderlich, auch rechtsstaatliches Handeln, wenn es seinerzeit gegen Terroristen ging. Selbstverständlich ist es rechtswidrig, einen Teil einer Leiche ohne Zustimmung der Angehörigen zur Forschung zu verwendne. Sorry, aber wir haben 1945 hinter uns.
Für mich erhebt sich auch die Frage, ob in unserem Land an
Inhaftierten ggfls. Versuche unternommen werden oder bei
Todesfällen die Toten ausgeschlachtet werden könnten ?
Ja und zwar vorwiegend in den süddeutschen Bundesländern und
denen in denen die Menschenrechte von jeher wenig galten: den
CDU-regierten!
Damit wir uns verstehen. Der Pöbel, der „hängt sie“ schrie ist und war mir genauso zuwider wie der seinerzeitige Justizminister Eyrich und die gesamte Sippschaft im Justizministerium aus der alten Zeit und aus der Umgebung gewisser Kreise.
Was der Vorgang mit Menschenrechten gemeinsam hat, ist wohl nur aus Deinen philosophischen Betrachtungen zu erklären.
Gruss Günter