Guten Abend Iske1988,
über Deine Frage könnte man wirklich eine ganze Abhandlung schreiben.
Deshalb werde ich einfach mal Grundsätzliches schreiben, soweit mein Wissen reicht. Am Ende dann noch eine Empfehlung für weitere Infos.
Also die Schlachtungen an deutschen Schlachthöfen sind (über-)genau durch etliche Gesetze und Verordnungen geregelt. Gemeinsam haben alle, dass die Tiere bis zum Tod vor unnötigem Leiden bewahrt werden sollen.
Der Tötungsvorgang an sich darf erst erfolgen, wenn das Tier betäubt wurde. Bei Geflügel und Schweinen geschieht dies durch elktrischen Strom (sehr unschön und in meinen Augen nicht wirklich zuverlässig oder „schonend“: als bei mir ein Schwein notgeschlachtet wurde war es zwar steif nach der Elektrozange, aber an den Augen meinte ich zu sehen dass es durchaus noch Empfindungen hatte. Geflügel wird zwischen zwei elektrischen Platten kopfüber durchgeführt oder durch ein elektrisch geladenes Tauchbad und je nach „Zappeln“ der Tiere ist die BEtäubung auch minder erfolgreich)
Bei Schafen und Pferden kenne ich die Betäubungsart nicht, denke aber dass es bei Schafen die Elektrozange sein wird und bei Pferden wie bei Rindern auch ein Bolzen, der ins Gehirn geschossen wird.
Der eigentliche Akt der Tötung geschieht dann je nach Tierart unterschiedlich: Bei Schweinen wird ein Stich ins Herz geführt um es ausbluten zu lassen, bei Geflügel wird der Kopf abgetrennt, ich meine bei Rindern auch.
Die nachfolgende BEhandlung der Tiere ist unbeschreiblich an großen Schlachtstätten: Fließband und brachiale Hilfsmittel herrschen vor. Deshalb bin ich froh meine Hühner selbst noch schlachten zu dürfen und meine Schweine beim örtlichen Metzger in guten Händen zu wissen.
Für weitere Informationen mache Folgendes: an Deinem Landratsamt/Kreisverwaltung gibt es eine Vetrinärstelle. Der muss wissen, welche Veterinäre die Fleischbeschau (ein Tier muss vor und nach der Tötung von einem Veterinär begutachtet werden) durchführt. Frage bei dem an ob Du ihn im Zuge eines Praktikas, zur Verbraucheraufklärung, oder für Deine Aus-/Weiterbildung - oder welches Argument Du auch immer anführst - mal zu einem Schlachthof begleiten kannst. Es wird nicht einfach sein: dort drinnen ist einfach sehr oft ein wirklich heißes Pflaster. Fast keiner mag sich auf die Finger schauen lassen und es geht hart her. Besser noch (und mit mehr Argumenten das Eigentum Deines Arbeitgebers zu begleiten) wäre natürlich eine Anstellung bei einem Landwirt/Viehhändler, der sein Vieh im Schlachthof schlachten lässt. Denn das Tier gehört demjenigen, der es an den Schlachthof verkauft. Bis zum Abschluss des Schlachtvorganges gehört es dem Verkäufer, und der hat ein Recht darauf sein Hab und gut bis zum Eigentumsübergang unter Aufsicht zu haben. Der Eigentumsübergang findet aber an der Waage statt und die kommt erst NACH der Schlachtung.
Ich hoffe ich konnte ein wenig beitragen und stehe für weitere Fragen offen. Alle Antworten sind nach meinem besten Wissen und aufgrund meiner Erfahrungen gegeben.
Schönen Abend wünscht
Epfel