Schlaganfall , Betreuung ,Gesetzliche Betreuung

Hallo,
Ich sitze nach einem Schlaganfall in dem Rollstuhl, kann aber mit eine Gehstockhilfe auch einigermaßen langsam gehen.
Bin 64 Jahre alt und bekomme regelmäßig meine Rente.
Meine Kinder (30 Jahren Jung) sorgen gut für mich.
Meine Problem: Die nehmen mir die ganze Rente (meine Geld) regelmäßig weg.
Ich darf kein Bargeld besitzen obwohl meine Kinder nicht als Gesetzliche Betreuung gestellt sind.

Was sagt das Gesetz dazu?
Können Sie mir vielleicht helfen?
Danke.

Hey Johny,

ich habe leider keine Ahnung. Wohnst du mit deinen Kindern? Eigentlich darf dir keiner das Geld wegnehmen wenn du nicht unter einer gesetzlichen Betreuung von dieser Person bist. Vielleicht redest du auch einfach mit deinen Kindern, wenn du das Geld doch brauchst. Ich weiß ja nicht, wer bei Ihnen einkauft, usw.

MfG

Hallo,

das klingt für mich nicht rechtens. Was hindert Sie daran die Herausgabe des Geldes zu verweigern?

MfG

T. Theis

an das zuständige Amtsgericht schreiben und um einen gesetzlichen Beteuer bitten Wenn kein Vertrauen zu den Kindern besteht, soll hier ein vom Gericht oder von der Betreuungsbehörde vorgeschlagener Betreuer/Betreuerin eingesetzt werden. Von der Rente werden natürlich alle Zahlungen, wie z.B. Miete, Versicherung, Strom , Gas usw. und ggfls. auch Aufwendungen für Einkäufe, Pflegedienste usw. bezahlt. Die Kindern sollten daher alle Geldbewegungen wie z.B. Kassenbelege usw. auflisten. Evtl. bleibt doch wirdklich kein Geld übrig. Was sagen die Kinder dann zu den Vorwürfen/Verdächtigungen ?
Also, an das zuständige Amtsgericht schreiben.

hallo,
leider kenn ich mich mit gesetzlicher betreuung nicht aus. vielleicht wenden sie sich lieber an einen anwalt.

guten tag! ich rate ihnen, sich bei einem grossen träger wie drk, caritas oder auch behindertenberatungsstelle ihrer stadt, o.ä. nach beratung zu pflegebedürftigkeit, gesetztlicher betreuung, usw. zu erkundigen. denen schildern sie ihren fall, und dann werden die ihnen tipps geben, ob und wie sie mit ihren kindern über die finanzielle situation sprechen können, und ihnen ggf andere hilfe empfehlen.
alles gute!

Gehen Sie zum Landratsamt und bestellen sich dort einen Betreuer. Die können Sie bestens beraten. Wenn Sie schon einen Betreuer haben, soll der sich drum kümmern. Außerdem können sie eine Pflegestufe beantragen, da Sie sicherlich bei menchen Verrichtungen auf Hilfe angewiesen sind. Das beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Hallo, Jonny,
haben Sie Ihren Kindern eine Vollmacht erteilt? Wenn ja, dann können die damit ganz einfach an ihr Geld. Möchten Sie dies nicht mehr, dann hilft nur, die Vollmacht schriftlich zu widerrufen (bei der Bank und wenn eine Vorsorgevollmacht besteht bei Gericht oder Notar).
Dann steht die Frage: können Sie Ihre Angelegenheiten selbst erledigen oder nicht? Benötigen Sie Hilfe, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht und regen eine gesetzliche Betreuung an. Dies geht ganz einfach mit einem Dreizeiler.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Gruß
Pandora H.

Und wer sagt, dass Sie kein Bargeld besitzen dürfen?
Selbst wenn es eine gesetzliche Betreuung gäbe, müsste hier festgelegt sein für welche Belange, also z.B. Finanzen, Aufenthalt, medizinische Entscheidungen etc.
Es sind nicht automatisch alle Bereiche betroffen.
Grüße,
Allfred

Hallo aus dem schönen Saarland!

Haben Sie ihren Kindern Kontovollmacht gegeben, um das Geld von ihrem Konto abzuheben?

Wenn ja, dann widerrufen Sie diese Einwilligung. Sind ihre Kinder nicht die gesetzlich bestellten Betreuuer bzw. sind Sie nicht gesetzlich „entmündigt“, dann dürfen diese Ihnen auf keinen Fall ihr Geld weg nehmen.

Abgesehen davon ist es schön, dass die Kinder für Sie sorgen, aber vielleicht sollten Sie auch über einen Antrag auf Pflegestufe nachdenken…

Hallo, NATÜRLICH sind Ihre Kinder OHNE einen gesetzlichen Betreuungsauftrag in dem IHRE finanziellen Angelegenheiten klar geregelt sind NICHT berechtigt, über IHR Geld zu verfügen.

Mit freundlichem Gruß

  1. Sie beantragen für sich beim zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ und Betreuer sollen nicht Ihre Kinder sein.

  2. Es ist Ihr Geld und Sie bestimmen was damit geschieht.
    Wie kommen denn Ihre Kinder an Ihr Geld? Sorgen Sie dafür, dass sie das zukünftig nicht mehr können.
    Fragen Sie dochmal Ihre Kinder warum sie Ihnen kein Geld geben.

Hallo,

ich komme leider erst jetzt dazu, auf die Anfrage zu antworten.

Sie fühlen sich ja von Ihren Kindern gut versorgt, finden aber Anstoss daran, dass diese Ihnen ihr Rente „abknöpfen“. Das Betreuungsrecht bietet heirfür für bedingte Lösungen.

Ich nehme an, dass Sie zumindest über einen Teil Ihrer Rente verfügen wollen, was derzeit offensichtlich nicht möglich ist. Wenn die direkte Ansprache mit den Kindern nicht fruchtet, können Sie beim Amtgericht für sich die Einrichtung einer Betreuung beantragen. Als Wirkungskreis würde ich „Vertretung gegenüber Angehörigen“ und „Vermögenssorge“ empfehlen. Es reicht aus, wenn Sie am besten persönlich beim Amtsgericht einen mündlichen Antrag stellen. Der Weg zum Amtsgericht wird Ihnen nicht erspart bleiben!

Machen Sie bitte beim sogenannten Betreuungsgericht deutlich, dass Sie nicht möchten, dass Ihre Kinder zum Betreuer bestellt werden. Damit würde ja der Bock zum Gärtner gemacht.

Das Amtsgericht wird Ihren Antrag prüfen und ggf. einen Betreuer bestellen. Dieser wird Sie dabei unterstützen, dass Sie wieder uneingeschränkt über Ihre Rente verfügen können. Allerdings könnte sich hierdurch das Verhältnis zu den Kindern verschlechtern. Der Betreuer hat immer Ihr Wohl im Auge zu behalten und das kann Konflikte mit den Kindern auslösen.

Freundliche Grüße

Wenn Ihre Kinder vom Vormundschaftsgericht nicht zu Ihren Betreuern ernannt wurden, haben sie weiterhin alle bürgerlichen Rechte. Auch in finanzieller Hinsicht. Wenn Sie Hilfe brauchen, wenden Sie sich evtl. an die Caritas oder andere Institutionen, die können Ihnen weiterhelfen, damit Sie Ihr Geld behalten. Oder evtl. eine Beteuerstelle anrufen (Stadtverwaltung). Die Ihnen evtl. bei einer Rechtsberatung wweiterhelfen können.