Hallo,
ich komme leider erst jetzt dazu, auf die Anfrage zu antworten.
Sie fühlen sich ja von Ihren Kindern gut versorgt, finden aber Anstoss daran, dass diese Ihnen ihr Rente „abknöpfen“. Das Betreuungsrecht bietet heirfür für bedingte Lösungen.
Ich nehme an, dass Sie zumindest über einen Teil Ihrer Rente verfügen wollen, was derzeit offensichtlich nicht möglich ist. Wenn die direkte Ansprache mit den Kindern nicht fruchtet, können Sie beim Amtgericht für sich die Einrichtung einer Betreuung beantragen. Als Wirkungskreis würde ich „Vertretung gegenüber Angehörigen“ und „Vermögenssorge“ empfehlen. Es reicht aus, wenn Sie am besten persönlich beim Amtsgericht einen mündlichen Antrag stellen. Der Weg zum Amtsgericht wird Ihnen nicht erspart bleiben!
Machen Sie bitte beim sogenannten Betreuungsgericht deutlich, dass Sie nicht möchten, dass Ihre Kinder zum Betreuer bestellt werden. Damit würde ja der Bock zum Gärtner gemacht.
Das Amtsgericht wird Ihren Antrag prüfen und ggf. einen Betreuer bestellen. Dieser wird Sie dabei unterstützen, dass Sie wieder uneingeschränkt über Ihre Rente verfügen können. Allerdings könnte sich hierdurch das Verhältnis zu den Kindern verschlechtern. Der Betreuer hat immer Ihr Wohl im Auge zu behalten und das kann Konflikte mit den Kindern auslösen.
Freundliche Grüße