Schlägerei im Mietshaus

Mal angenommen in einem Mehrparteienhaus hatte einer der Mieter Stress mit anderen, externen, Personen. Das gipfelte darin, dass diese externen Personen den Mieter vor der Tür auflauern, im Treppenhaus zusammenschlagen und ein paar Dinge aus dessen Wohnung mitnehmen.

Eine andere, unbeteiligte, Mietpartei ruft aufgrund der Hilfeschreie des betroffenen Mieters die Polizei an, die dann auch kommt und die Anzeige aufnimmt. Die externen Personen sind da aber schon auf und davon.

Muss man den Vermieter bzgl. der Schlagerei informieren? Schäden hat hauptsächlich der betroffene Mieter abbekommen.

Wieso sollte man den Vermieter informieren müssen? Der Vermieter braucht kein detailliertes Tagebuch aller Mieter zu erhalten.

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Da mir so etwas bisher nicht untergekommen ist, war ich mir nicht ganz sicher. Es könnte ja sein, dass der Vermieter ein Recht darauf hat, zu erfahren wenn ein paar Streifenwagen und ein Sanka einen Einsatz an seinem Haus absolviert haben.

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[Beitrag editiert vom www Team]

Möglicherweise ist Prügeln im Treppenhaus kein bestimmungsgemäßer Gebrauch der Mietsache. Aber in Ermangelung eines Arbeitsvertrags als Treppenhausaufsicht bist du nicht verpflichtet, dem Vermieter Rapport zu erstatten. Wenn er alles wissen will, was in seinem Treppenhaus vor sich geht, soll er einen Klappstuhl aufstellen und darauf Platz nehmen.

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Hi Littlescare,

„müssen“ muss man gar nichts, aber das haben meine Vorredner ja schon gesagt.

Die Frage ist eher ob es sich um ein einmaliges Ereignis gehandelt hat oder der Nachbar zu den Typen gehört, die solche Zwischenfälle „anziehen“.
In letzterem Fall wäre mir die Sache durchaus eine Meldung wert, weil ich persönlich keine Lust hätte so jemanden als Nachbarn zu haben und der Vermieter ja Munition braucht um das Mietverhältnis zu kündigen.

Dein
Ebenezer

Ja, ich weiß. Jeder kann hier seinen Senf loswerden.

Anyway, da ich eh so selten da bin, würde ich sowieso ein Jobangebot zur Treppenhausaufsicht ablehnen müssen. Aber wenn ich durch laute Schreie mitbekomme, dass Hilfeleistung benötigt wird, leiste ich diese. Ob ich nun Aufsicht habe oder nicht

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Danke, das ‚muss nicht‘ reicht mir als Antwort vollkommen aus.

Alles andere ist nicht mein Bier.

Das ist sehr löblich und ich möchte dich darin bestärken, auch zukünftig in solche Fällen nachbarschaftlich und bürgerschaftlich Hilfe zu leisten. Die Hilfeleistung umfasst aber nicht die Abfassung eines Berichts an den Vermieter, da der Bericht den Vermieter wohl erst erreicht, wenn die Situation bereits vorüber ist.

Mal angenommen, der Vorfall hätte sich am späten Vortag ereignet und man hätte nunmehr eine Nacht darüber geschlafen. Ist es so abwegig zu fragen, ob der Vermieter ein Recht auf Information hat? Das der Vermieter das wegen Dorf über kurz oder lang mitbekommt, ist klar, danach habe ich auch nicht gefragt.

Ich habe da einfach keine Erfahrung!! Dasr so ungefähr die 2. Schlägerei, in die ich in 40 Jahren geraten bin, und die erste mit erneutem Kripobesuch am frühen Morgen.

(Am Rande: Was mich an dem ganzen übrigens massiv annervt, ist das Verhalten der anderen Mieter die aufgrund der Lautstärke und Uhrzeit das nur schwerlich überhören konnten: Tür auf, mal kurz rausschauen, Trouble sehen, Tür zu oder WhatsApp mit ‚Was ist denn jetzt schon wieder los, da steht die Polizei vorm Haus‘. Was haben die letzte Woche gegrient, dass bei einem Überfall im Ort keiner eingegriffen oder die Dorfcops gerufen hat. Aber das kläre ich mit denen persönlich.)

Die Frage ist doch, ob du eine Pflicht hast, nicht ob er ein Recht hat. Möglicherweise ist es eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag, wenn sich daraus eine Schädigung der Mietsache oder des Hauses oder eine Gefährdung ergibt. Sollte sich die marodierende Bande also im Treppenhaus einnisten, um dort regelmäßig einen bestimmten oder auch wechselnde Mieter zu verprügeln, dann denk noch einmal darüber nach.

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Na Danke! An den Mietvertrag bzw einen Blick in eben diesen habe ich gar nicht gedacht.

Nebenpflichten sind normalerweise nicht extra aufgeführt- Das ist wie beim Arbeitsvertrag, da hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, der Arbeitnehmer eine Treuepflicht, das steht aber nirgendwo.

Hallo,

ja, das ist es, solange es nicht direkt um die Mietsache geht. Ist also bei der Schlägerei eine Scheibe im Treppenhaus zerbrochen, dann geht es den Vermieter etwas an - sonst nicht, da es sich um eine Privatangelegenheit eines Mieters handelt.

&Tschüß
Wolfgang

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Grundsätzlich kann ein derartiges Vorkommnis - insbesondere dann, wenn es mehrfach vorkommt und/oder auch andere Mieter im Haus gefährdet werden - als Störung des Hausfriedens verstanden werden. Bei Störungen des Hausfriedens sind durchaus Konsequenzen für den jeweiligen Mieter möglich, die - entsprechend des Schweregrads - bis zur fristlosen Kündigung reichen können:

Nun ist nichts über das sonstige Verhalten des Mieters und sein Verhältnis zur übrigen Mietergemeinschaft bekannt. Falls es bereits zu anderen Störungen gekommen ist und/oder zu befürchten ist, dass sich etwas Ähnliches wiederholt, würde ich dazu raten, den Vermieter darüber zu informieren, schon alleine, um bei späteren Vorfällen darauf verweisen zu können. Falls auch das Mietobjekt beschädigt wurde, besteht m.E. die Pflicht, dies dem Vermieter zu melden - aber ianal. Vielleicht sagt ja @Wiz (der einige hier verbliebene wirkliche Rechtsexperte) noch etwas dazu.

Andererseits dürfte von Deinen Mitbewohnern kaum einer eine Speznas-Ausbildung genossen haben, um sich so ohne weiteres unbewaffnet ins Getümmel zu stürzen…

Wenn ich als Frau rausgehen kann und die Cops anrufe, warum kann das der gewichthebende Kerl aus dem Haus nicht? Warum guckt man lieber weg, als nachzusehen, ob das Opfer nach Abmarsch der bösen Buben noch ansprechbar ist?

Als zunächst einmal unbeteiligte Person geht es grundsätzlich nicht darum, jemanden festzusetzen (der Eigenschutz von Leib und Leben steht über allem), sondern darum die 110 auf dem Telefon zu wählen und Hilfe zu holen. Mehr nicht.

Weggucken, Ohren zuhalten und ignorieren ist alles, aber keine Lösung.

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