Mal angenommen in einem Mehrparteienhaus hatte einer der Mieter Stress mit anderen, externen, Personen. Das gipfelte darin, dass diese externen Personen den Mieter vor der Tür auflauern, im Treppenhaus zusammenschlagen und ein paar Dinge aus dessen Wohnung mitnehmen.
Eine andere, unbeteiligte, Mietpartei ruft aufgrund der Hilfeschreie des betroffenen Mieters die Polizei an, die dann auch kommt und die Anzeige aufnimmt. Die externen Personen sind da aber schon auf und davon.
Muss man den Vermieter bzgl. der Schlagerei informieren? Schäden hat hauptsächlich der betroffene Mieter abbekommen.