Das Problem ist tatsächlich der Nachweis, wie lange der Schaden an der Fahrbahndecke schon vorhanden war, bevor die Autobahnmeisterei angemessen reagiert hat, und ob diese Zeitspanne einer hinreichenden Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht angemessen ist. Diese Läden sind 7/24 besetzt und üblicherweise sehr schnell dabei, wenn es wirklich gefährlich ist. Wenn es so ein Fall war, wie der, den ich in meinem 2. Posting beschrieben habe, können die eigentlich nur reaktiv tätig werden. Du schreibst ja selbst, dass recht schnell danach die Stelle abgesperrt war. Da müsstest Du schon sehr viel Glück haben, jemand zu finden (Autobahnnutzer müssen nicht unbedingt aus dem Verbreitungsgebiet der eigenen Tageszeitung kommen), der deutlich früher als Du den Schaden bemerkt/gemeldet hat.
Noch schwieriger wird es ganz grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass die regelmäßigen Kontrollen nicht oft genug/ausreichend detailliert waren, um ggf. das Drohen eines solchen Schadens rechtzeitig bemerken zu können. Du hast sicher schon häufiger die Reihen kleiner runder Löcher auf Fahrbahnen gesehen. Das sind Kernbohrungen durch die Fahrbahndecke, mit denen der Untergrund regelmäßig sondiert wird. Da müsste man sich jetzt das Datum und Ergebnis der letzten Sondierung und deren eingesetztes Verfahren ganz genau ansehen, um dann vermutlich zu dem Ergebnis zu kommen, dass all dies genau darauf abgestimmt ist, gerade so viel zu tun, dass man damit rechtlich abgesichert ist.
Insoweit hätte ich da in der Tat nicht viel Hoffnung.