Schlagloch Autobahn... Reifen kaputt

Hi @ll,

wenn man nachts auf der Autobahn durch/in ein Schlagloch (schon ein größeres) gefahren ist und der Reifen zerstört (wohl geplatzt) ist, weitere Schäden (Spur/Sturz, evtl. Radlager, Stoßdämpfer, Aufhängung…, Termin Werkstatt erst am Do.) würden dann doch zu einem „erheblichen“ Schaden führen.

Wer oder was haftet denn für sowas? Vorhin war das Schlagloch abgesichert und die Spur gesperrt - im Vorbeifahren würd’ ich das auf Platzteller groß schätzen und ziemlich tief ist es obendrein.

Schönen Dank

LG
Ce

Hallo

Paragraph 1 regelt das.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html

Es haftet also der Fahrer.

:thinking: @ceestmoi hat doch aber die Fahrbahn weder geschädigt noch gefährdet … die Fahrbahn hat sein Auto beschädigt

ich habe dazu das hier gefunden:

https://presse.adac.de/regionalclubs/nordrhein-westfalen/schlagloch-schaeden.html

Ist zwar schon was älter, hat sich aber hoffentlich nicht geändert. Bei einem Schaden durch ein Schlagloch auf der Autobahn hast du definitiv bessere Karten als bei einem Schlagloch hinter Niederstetten-Pfitzingen :wink:

Gruß h.

Das ist ein Amtshaftungsthema in Bezug auf eine ggf. nicht ausreichend wahrgenommene Verkehrssicherungspflicht. Das ist kein leichtes Unterfangen. Es gibt Urteile, die im Einzelfall zu entsprechenden Ansprüchen kommen. Diese setzen aber deutlich mehr voraus, als die einfache Schadensentstehung, sondern da geht es immer um ein vorwerfbares Verhalten dergestalt, dass die zuständige Stellen nicht ausreichend oft kontrolliert/nicht schnell genug auf eine entstandene Gefahrenstelle reagiert hat.

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Weswegen ich den Fall auch so verwirrend finde. Einerseits spräche ein erhebliches Schlagloch auf einer Autobahn sehr dafür, dass da länger nicht mehr kontrolliert wurde. Andererseits ist die ganze Geschichte unglaubwürdig, weil solche Schlaglöcher solcher Dimensionen auf einer deutschen Autobahn gar nicht erst entstehen, geschweige denn länger unentdeckt bleiben können.

Rein technisch kann es schon einmal passieren, dass es zunächst zu einem Loch durch Ausspülungen unter der Fahrbahndecke kommt, das dann ganz plötzlich recht tief einbricht, wenn die Fahrbahndecke nachgibt. Das sind dann aber in schöner Regelmäßigkeit genau die unvorhersehbaren Fälle, bei denen eine angemessene Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durchaus vorgelegen hat, ohne sie verhindern zu können.

Ich weiß von einem Fall, bei dem es zu einer Amtshaftung gekommen ist, weil es gerade nicht um eine einfache Straßenkontrolle im üblichen Turnus zur Entdeckung üblicher Schlaglöcher ging, sondern um die Kontrolle provisorischer Schachtdeckel im Rahmen einer Nutzung des Seitenstreifens als Fahrbahn aufgrund einer Baustelle. In dieser sehr speziellen Situation hat eine ganz besonders engmaschige Kontrollnotwendigkeit gesehen hat, die man als nicht erfüllt betrachtet hat.

Wohlgemerkt: Entscheidend war hier nicht, dass sich ein Autofahrer einen Schaden aufgrund des nicht hinreichend funktionsfähigen Schachtdeckels eingefangen hat, sondern lediglich, dass diese Deckel nach Ansicht des Gerichts nicht deutlich engmaschiger als ein übliches Autobahnteilstück kontrolliert worden sind.

Danke für die Einschätzung bisher…

zusammenfassend: andere Geschädigte finden, um einen längeren Zeitraum evtl. nachweisen zu können - jedoch ziemlich aussichtslos?

LG

Die Chance irgendwelche Schadensersätze zu bekommen, dürfte nicht allzu groß sein.
Wenn der Schaden „nur“ ein Reifen war, dann würde ich das unter „Pech gehabt“ abhaken.
Grüße Michael

Das Problem ist tatsächlich der Nachweis, wie lange der Schaden an der Fahrbahndecke schon vorhanden war, bevor die Autobahnmeisterei angemessen reagiert hat, und ob diese Zeitspanne einer hinreichenden Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht angemessen ist. Diese Läden sind 7/24 besetzt und üblicherweise sehr schnell dabei, wenn es wirklich gefährlich ist. Wenn es so ein Fall war, wie der, den ich in meinem 2. Posting beschrieben habe, können die eigentlich nur reaktiv tätig werden. Du schreibst ja selbst, dass recht schnell danach die Stelle abgesperrt war. Da müsstest Du schon sehr viel Glück haben, jemand zu finden (Autobahnnutzer müssen nicht unbedingt aus dem Verbreitungsgebiet der eigenen Tageszeitung kommen), der deutlich früher als Du den Schaden bemerkt/gemeldet hat.

Noch schwieriger wird es ganz grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass die regelmäßigen Kontrollen nicht oft genug/ausreichend detailliert waren, um ggf. das Drohen eines solchen Schadens rechtzeitig bemerken zu können. Du hast sicher schon häufiger die Reihen kleiner runder Löcher auf Fahrbahnen gesehen. Das sind Kernbohrungen durch die Fahrbahndecke, mit denen der Untergrund regelmäßig sondiert wird. Da müsste man sich jetzt das Datum und Ergebnis der letzten Sondierung und deren eingesetztes Verfahren ganz genau ansehen, um dann vermutlich zu dem Ergebnis zu kommen, dass all dies genau darauf abgestimmt ist, gerade so viel zu tun, dass man damit rechtlich abgesichert ist.

Insoweit hätte ich da in der Tat nicht viel Hoffnung.

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Aus eigener Erfahrung: Ein rechter Vorderreifen wurde an scharfem Bordstein „verletzt“ und musste ersetzt werden.
Die Aussagen des Anwalts entsprachen in etwa den Aussagen in diesem Forum.