Schlecht isoliertes Dach, ausgekühlte Wohnung

Hallo allerseits.

Ich bin schon fast so verzweifelt wie verärgert.
Ich weiß, dass dieses Thema schon oft durchgekaut wurde, jedoch sind die meisten Fragen schon ein paar Jahre alt und ich bin gerade wirklich ratlos. :frowning:

Seit April 2012 wohne ich nun in dieser Wohnung (im Kreis Recklinghausen) und sie scheint die Katze im Sack gewesen zu sein.
[Ein Umzug kommt finanziell derzeit allerdings leider nicht in Frage (dies einmal vorab).]

Eckdaten:

    1. Stockwerk (oberstes Geschoss unter dem Dach)
  • Etagenheizung (Gastherme mit Brauchwasser)
  • Heizung derzeit von 05-08, 15-23 Uhr
  • Alle Heizkörper eingestellt auf 22°C
  • Wasser heizt auf 60-65°C

Draußen sind es bislang noch keine Minus-Grade
Im Schlafzimmer komme ich auf 18°C.
Im Wohnzimmer komme ich gerade eben auf 20°C.
Im Flur (mittlerer Raum) komme ich auf 18°C.
In der Küche 17°C (keine Tür zum Flur)
Und im Badezimmer: Raumtemperatur 20°

Testweise habe ich de Wohnung 48 Std. geheizt bei ähnlichen Werten, jedoch nie (!) über 20,6°C (Wohnzimmer; war vor 2 Wochen mein Hochstand!).
Im Schlafzimmer erreichte ich seit es unter 10°C draußen sind keine 20°C mehr. Die Heizung war teilweise auf 24°C eingestellt.

Mittlerweile habe ich die 60€ Gasmarke erreicht. Es sind derzeit zw. 1-3°C draußen - kein Frost!

Die Außenwände sind von innen okay, nicht sonderlich kalt, jedoch die Decke… die ist richtig kalt.
Wenn ich im Bett liege, spüre ich, wie die Kälte von oben „herabfällt“.
Selbiges wo ich gerade diesen Text schreibe: Ich merke es auf den Händen.

Ein Temperaturprotokoll fertige ich bereits seit einer Woche an.
Dieses zeigt auf, dass zwischen 23 und 5 Uhr die Temperatur um 5°C fällt.
Wenn morgens also die Heizung anspringt, sind es ca. 13-14°C.

Der Dachboden ist komplett unisoliert. Wenn ich diesen betrete, gucke ich direkt auf die nackten Ziegel.

Bevor ich hier nun große Geschütze ausfahre und noch weitere Kosten eingehe (die gerade echt unpassend sind), meine Fragen:

  1. Heize ich falsch? Muss ich länger heizen?
  2. Wenn 1. nicht zutrifft, kann ich den Vermieter hier in die Pflicht nehmen?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo,
soweit ich mich erinnere, gibt es Auflagen für Dachböden. Da müssen Sie mal googeln.
Abgesehen davon heizen Sie auch falsch. Sie fahren wohl die Heizung zwischen 8 und 15 Uhr komplett runter. Dadurch wird die Wohnung ausgekühlt, und die Heizung muß ab 15 Uhr mehr leisten. Lieber in der Zeit auf kleine Stufe stellen.
Gruß
Melodie

Morgen…

also so weit ich es richtig im Sinn habe ist der Vermieter dazu verpflichtet den Dachboden isolieren zu lassen.

Mfg

Dachkatze

Hallo Rider,

hier zwei Beiträge mit Tipps für Dich, der erste ist eine Empfehlung von Claudia Rist (Landesprogramm Zukunft Altbau):

http://www.immo-magazin.de/richtig-heizen-heisst-rau…

Der zweite eine etwas formalere Aufbereitung mit Informationen vom deutschen Mieterschutzbund:

http://www.immo-magazin.de/heizen-im-winter-sparen-o…

Hoffe das hilft um etwas Klarheit in die Situation zu bringen,

grüße!

Hallo Rider Beat,

  1. was steht bezüglich der Heizperiode und der Mindest-Raumtemperatur, die die Heizung zu erreichen hat, im Mietvertrag? Es kommt in erster Linie immer erst mal auf die vertraglichen Vereinbarungen an.Der Vermieter muss dann durch entsprechende Einstellung der Heizung dafür sorgen, dass diese Temperaturen erreicht werden.

  2. steht nichts dazu im Mietvertrag, dann muss der Vermieter trotzdem für eine ausreichende Temperatur sorgen. Was nun „ausreichend“ ist, dazu gehen die Urteile auseinander. „Mindestens 18°“ reicht nicht!Die meisten Urteile sehen 20° - 22° in der Zeit zwischen 7 und 23 Uhr für ausreichend an.Die Mindesttemperatur sollte zwischen 6 und 24 Uhr nicht unterschritten werden. Bei Kälte im Winter sollte auch nachts die Temperatur nicht unter 17 Grad fallen.

Ich würde Ihnen raten, einerseits Ihr Temperaturprotokoll und andererseits diese Hinweise Ihrem Vermieter mitzuteilen und auf sofortige Abhilfe zu bestehen. Erfolgt die nicht oder nur unzureichend, dann besteht die Möglichkeit , die Miete zu mindern oder vom Vermieter die Kosten für die Anschaffung eines elektrischen Heizofens und die Kosten des zusätzlichen Stromverbrauchs täglich für 12 Stunden zu verlangen.

Das Problem ist die richtige Einstellung der Heizungsanlage und weniger die Einstellung in Ihren Räumen. Um die Mieter nicht mit drastisch gestiegenen Energiekosten allzu sehr zu „schockieren“ , fahren manche Vermieter die Heizungsregelung stark herunter. Aber das Leben in der Wohnung muss ja trotzdem noch gemütlich bleiben. Ich denke, Sie haben gute Chancen, dass das Problem durch Einstellungsänderung durch einen Fachmann , den der Vermieter umgehend zu beauftragen hat, zu beheben ist.

Viel Glück - und bald warme Hände - wünscht Ihnen Heihei

Hallo

Dein Problem ist mir nicht ganz klar geworden
a) wird gewünscht, dass höhere Temperaturen in den Räumen erreicht werden kann?
b) geht es um hohe Heizkosten?
Deine Fragestellung 1+2 klingt danach, als ob Dir der Zusammenhang nicht bewusst ist > je höher die Raumtemperatur umso höher die Heizkosten.

… seit April 2012 gemietete … Wohnung … scheint die Katze im Sack gewesen zu sein

Vor der Anmietung einer Wohnung steht ja die Besichtigung (z.B. auch zu Lage und Isolierung). Dass die oberste Wohnung/Dachwohnung einfach nur lagebedingt (wegen mehr angrenzender Wand-/Deckenflächen zu unbeheizten Räumen) grundsätzlich schonmal mehr Heizkosten verschlingt, sollte jedem bekannt sein.
Zudem ist der Eigentümer/Vermieter seit einigen Jahren verpflichtet einen Energieausweis (http://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis) erstellen zu lassen. Ich wundere mich allerdings ebenfalls schon seit Jahren, dass Mieter, wenn ich sie darauf anspreche, das Ding gar nicht sehen wollen.
Schon bevor der Energieausweis Pflicht war, habe ich mir aber bei Anmietung einer neuen Wohnung auch schon immer die Betriebskostenabrechnungen meines Vorgängers bzw. der Nachbarmieter angeschaut (und dies auch jedem Mieter empfohlen).
Es muss also niemand die Katze im Sack kaufen/mieten - wer das macht, der hat daran selber schuld (auch wenn das sicher nicht gern gehört/gelesen wird).

Die Dämmung der oberste Geschossdecke (von beheizten zu unbeheizten Räumen) ist zwar zwischenzeitlich ebenfalls Pflicht > es besteht sogar Nachrüstpflicht bei Altbauten. Allerdings folgen aus den dafür aufzuwendenden Investitionskosten eben auch höhere Mietpreise. Wie sich der Mieter kostenmäßig steht > höhere Mietkosten + günstigere Heizkosten oder > niedrige Mietkosten + höhere Heizkosten dürfte sich meiner Ansicht nach ziemlich ausgleichen … > bei heutigen Brennstoffkosten, da diese aber die Eigenschaft haben ständig zu steigen wird in ein paar Jahren vielleicht jeder gern höhere Miete für niedrigere Heizkosten zahlen. Meine bisherige Menschenerfahrung sagt mir aber, dass jeder lieber gerne selbst spart und meint andere sollten dafür zahlen :wink:

Der Vermieter ist grundsätzlich in der Pflicht, dass seine Heizungsanlage (Zentralheizungsanlage oder Etagenheizung) es schafft, die Wohnräume auf i.A. 22 Grad
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/m…
Jede Heizungsanlage hat diverse Einstellmöglichkeiten. Wenn es schon bei noch relativ warmen Außentemperaturen nicht warm genug wird, sollte z.B. bei der Steuerung die Einstellung der Parallelverschiebung geprüft/verändert werden. Wird es nur bei kälteren Außentemperaturen nicht warm genug, deutet das auf falsche Einstellung der Steilheit hin.
http://www.heizsparer.de/spartipps/heizung-optimiere…
Wann wurde denn eigentlich die letzte Wartung gemacht? Eigentlich sollten da die Einstellungen geprüft worden sein. Vielleicht wollte es der letzte Nutzer aber nicht so mollig (und lieber Heizkosten sparen) und hat die Steuerung mehr in Richtigung Energie-/Kosteneinsparung eingestellt.
Bei einer Etagenheizung ist es ein großer Vorteil, dass man selbst alle Fäden in der Hand hat (in der Bedienungsanleitung ist die Einstellung der Regelung beschrieben). Allerdings auch hier gilt > mehr Komfort/Wärme = höhere Kosten …
Bedenken muss man auch (am besten schon bei Auswahl der Wohnung), dass sich bei einer Etagenheizung der 2. Vorteil (man zahlt nur was man verbraucht) als Nachteil erweist, denn bei einer Zentralheizungsanlage müssen laut Heizkostenverordnung ein bestimmter Anteil der gesamten Heizkosten rein nach m²-Wohnfläche verteilt werden (aber das nur nebenbei).

Dachboden unisoliert etc…

Da das ja offensichtlich ein Thema ist, über das Du Dir sehr viele Gedanken machst > hier besteht natürlich die Möglichkeit, mit dem Eigentümer/Vermieter zu sprechen über die Frage der nachträglichen „energetischen Sanierung“ (z.B. Dämmung oberste Geschossdecke) - allerdings muss dann natürlich mit höheren Mietkosten gerechnet werden.

Mittlerweile habe ich die 60€ Gasmarke erreicht.

So sagt das ja leider gar nichts aus > in wieviel Tagen in welchem Monat für wieviel Heizfläche?
Bei z.B. 1,50 Euro je m² im Monat *12 = 18,00 Euro je Jahr/m² ergeben sich bei 100m² Wohnfläche Heizkosten von 1800 Euro im Jahr.
Zur weiteren Interpretation muss man dann die Gradtagszahlentabelle „im langjährigen Mittel“ nach VDI 2067 / DIN 4713 heranziehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahlentabelle#A…
Danach wird z.B. der Dezember mit 160/1000 bzw. 5,161/1000 je Tag bewertet. D.h. von den 1800 Euro Heizkosten werden an 1 Tag im Dezember 9,30 Euro verbraucht.
http://www.heizspiegel.de/news/article/1139/bundeswe…

Ich hoffe der „gelieferte“ Stoff gibt Dir einige Hilfen und Anregungen

Gruß Rudi
(sowohl Eigentümer+Vermieter als auch selbst Mieter)

warum?

die Temperaturen sind oké!

ich kann, selber Mieter, das „Problemchen“ nicht nachvollziehen!

Stelle meinen Wohnzimmerheizkörper zwischen zwei und drei. Abends wird der Heizkörper automatisch kalt. Da ich nie am Heizkörper herumspiele bleiben Kosten und Temperatur im angenehmen Bereich.

Ich empfehle Wechseldusche nach Kneipp. So machen Sie Ihren Körper morgens wach und fit und stärken Abwehrkräfte und Immunsystem. Trennen Sie sich von der Vorstellung, dass dieser Klassiker nur etwas für harte Jungs ist, denn wenn Sie schön durchwärmt sind, fühlen sich die kalten Zwischenspiele angenehm und belebend an. Nachhaltige Wirkung und überdies Unempfindlichkeit gegenüber Temperaturschwankungen entwi­ckeln Sie, wenn Sie diese Anwendung regelmäßig in Ihr allmorgendliches Baderitual einbauen.

Lieber Ratsuchender,

zu Frage 1:
Man soll die Heizung im Winter nie ganz ausmachen, weil die Räume sonst zu sehr auskühlen und es mehr Energie kostet, sie dann wieder aufzuwärmen. D.h. bei Abwesenheit auf niedriger Temperatur stehen lassen. Und nicht zuviel an den Thermostaten rumdrehen, das bringt nichts. Müssen die Heizkörper vielleicht entlüftet werden?

zu Frage 2:
Der Vermieter muß das Haus nach der aktuellen Wärmeschutzverordnung isolieren lassen. Sprechen Sie ihn freundlich darauf an.

Viel Glück!

Rechtlich kann ich Ihnen da keinen Rat geben, aber der Dachboden bzw. die Decke muss isoliert werden. Der dachboden ist Sache ds Vermieters, die Zimmerdecke gehört auch isoliert. Beides würde der Vermieter nicht machen wollen. Als einfachste Lösung könnte der Vermieter 120 mm Mineralwollmatten alukaschiert auf dem Dachboden auslegen. Als Mieter können Sie die Decke von unten mit Styroporplatten bekleben und so eine dünne Isolierung anbringen. Besser ist es die Decke abzuhängen und den Zwischenraum mit mindestens 80 mm Mineralwollisolierung (Platten mit Alukschierung) zwischen Decke und Abhängung isolieren. Die Styroporplatten erhöhen die Brandlast, was bei manchen Hausratversicherungen zu höheren Beiträgen führt.
Für die Isolierpflicht gibt es bestimmte Gesetzte, wie es bei Ihnen speziell aussieht, muss Ihnen eine Energieberatung vor Ort sagen können, es bestehen zwar Bundesgesetzte, aber jeder Bundesland hat eine eigene Verordnung. Grade NRW tut eigentlich viel für die Energieeinsparung. Die Stadtwerke haben meist Energieberater.

Hallo aus Berlin,

da scheint dir ja wirklich jemand eine echte Bude angedreht zu haben!
habe in Berlin auch einmal in einer Altbauwohnung mit Ofenheizung gewohnt. Das Haus nebenan wurde im Krieg zerbombt und so stand nur eine einfache „Brandmauer“ mit einer Dicke von 20 cm, an die meine Zimmer grenzten. Jedentag habe ich im Winter je Ofen 10 kg Briketts verheizt um auf 18 - 20 °C zu kommen. . .

Da aus finanziellen Gründen für Dich ein Umzug nicht infrage kommt, ist die Selbsthilfe durch Isolation der Decke im Dachboden auch kein Thema.

In jeder Stadt gibt es einen Mieterbund/ Mieterverein, der Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Die Lösung Deines Problemes ist wohl eher durch rechtliche Mittel und/ oder Gespräche mit dem vermieter zu finden.

Ich drücke Dir die Daumen . .

LG Mattes

Auf jeden Fall den Vermieter in die Pflicht nehmen. Denn es gibt gesetzliche Bestimmungen welche Temperaturen erreicht werden müssen. Wenn dies auf Grund der fehlenden Dachisolierung nicht möglich ist, dann muß halt isoliert werden. Auf jeden Fall den Sachverhalt schriftlich dem Vermieter mitteilen, auch das Teperaturprotokoll. Darum bitten das dies in Ordung gebracht wird und ansonsten die Miete kürzen. Aber nur die Kaltmiete!! keine Betriebskosten!
Hier ein paar Anhaltspunkte:
(Gas-)Etagenheizung / Wohnungsheizung
Hier wird die Wohnung mittels einer Therme oder einer anderen Heizanlage beheizt. Der Vermieter muss einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen und die Kosten tragen. Die Kosten der Reinigung und Wartung der Therme trägt der Vermieter, es sei denn, etwas anderes ist mietvertraglich vereinbart. ( AG Dortmund, WuM 1983, 325)

Wie warm müssen welche Räume zu welcher Tages- und Nachtzeit sein?
Wenn der Vermieter zum Heizen verpflichtet ist, so muss er nach DIN 4701 dafür sorgen, daß folgende Temperaturen in den Räumen erreicht werden:

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche: 20 Grad
  • Badezimmer und WC: 22 Grad
  • Diele/ Flur: 15 Grad

Die entsprechende Heizleistung muss der Vermieter von 6 Uhr bis mindestens 23 Uhr zur Verfügung stellen. Kürzere Zeiten, die in einem Formularmietvertrag stehen, etwa eine Beheizung nur bis 22.00 Uhr, sind unzulässig. (OLG Frankfurt, WuM 1992, 56f.)

Zur Nachtzeit von ca. 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens dürfen die ooben genannten Werte um bis zu drei Grad Celsius unterschritten werden.
(vgl. AG Stuttgart, WuM 1987, 147)

Und was ist, wenn die Wohnung einfach nicht warm wird, sei es, weil die Heizkörper defekt sind oder weil der Hausmeister sich trotz Kälte weigert, die Heizung mitten im Juli anzuwerfen? Lässt sich eine Wohnung nicht ausreichend beheizen, gilt das als Mangel an der Mietsache. Als Erstes sollte man den Vermieter schriftlich auffordern, den Mangel zu beseitigen und ihm dafür eine Frist setzen.