Tja, ich bin kein Jurist. Aber ich weiß, dass es erforderlich ist, das erste Staatsexamen, ein Referendariat und das zweite Staatsexamen erfolgreich abzuschließen, um später Anwalt oder Notar werden zu können. Wer gut ist und sich beeilt, schafft das in neun Semestern. Dann bist Du viereinhalb Jahre älter…
Auf Staatsexamina dürfen nur Universitäten vorbereiten. Deshalb sind für jeden Interessenten auch die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Universität verbindlich. Diese Zulassungsvoraussetzungen definieren die Unis allerdings selbst. Theoretisch kannst Du jede einzelne juristische Fakultät abklappern und nachfragen, ob Du auch ohne Abitur dort studieren kannst. Es ist nicht auszuschließen, dass sich eine Uni zu einer Ausnahmeregel durchringen wird, wenn Du Dein Interesse glaubhaft untermauerst. Allerdings werden die meisten Unis darauf hinweisen, dass sie keine Ausnahmen machen und dass sie von ihren Studierenden die Allgemeine Hochschulreife mit einem bestimmten Numerus clausus erwarten.
Also: Wenn es Dir wirklich ernst ist, musst Du zuerst das Abi an einem Abendgymnasium nachholen. Sonst kommst Du nicht in die entsprechenden Studiengänge. Das sind dann aber nochmals drei Jahre.