Schlechte Erfahrung mit der Stadtsparkasse

Meine Mutter (78 J. ) ist seit ca.30Jahren Kunde bei der Stadtsparkasse.- So lange sie gesund war, war alles i.O. und die Darlehnsraten wurden pünktlich gezahlt.-Seit ein paar Jahren ist meine Mutter an der Alzheimer erkrankt und ich kümmere mich um Haus und Hof und bis vor kurzem hatte ich meine Mutter noch bei mir in der Whg. Zudem bin ich auch noch selbstständig. Ganz schwierige Situation. Mein Bruder wurde dann auch noch krank und verstarb 2o11. Kurz und gut, sei 2010 konnte ich manchmal die DA-Raten nur schleppend bezahlen. Aber ich habe es geschafft.- Als dann meine Sachbearbeiterin befördert wurde, kams ganz dicke.- Ich erklärte bei der neuen Bearbeiterin meine Situation und dass es ab 2013 richtig bergauf geht und ich nicht mehr mit den Darlehnsraten meine Mutter in Verzug komme. Darauf wurde nicht reagiert.- Ich bekam angeblich Einschreiben/Rückschein-Schreiben die ich nicht abgeholt habe. Und dann 3 Tage vor Weihnachten die Kündigung für meine Mutter.- Alle Darlehn wurden gekündigt, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nachweislich sehr verbessert haben.-
Dann kam ein Gutachter und hat ein Gutachten ausgestellt mit einem Wert 310 TEuro. - Das Grundstück ist alleine schon 350 T Euro Wert. Das Haus 1a in Schuss und hat 270 qm Wohnfläche mit 9 Zimmern 5 Bädern und einer Einliegerwohnung. Dann sagte man mir, ich hätte 14 Tage Zeit 250 T Euro zu besorgen plus Vorfälligkeitsentschädigung ( ca. 40 T Euro ). Wenn ich das nicht schaffe, würde das Haus verkauft werden und zwar nur über einen Makler der SSK. Ich habe ein Gutachten über 700 t EURO.- Ich habe mir einen Anwalt genommen und werde klagen. So geht’s nicht. -

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??

Hallo,

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht??

Ja, da lief vor einer Weile sogar mal eine Reportage im TV.
Am Ende bekam der Geshädigte zwar Recht aber inzwischen war längst alles verkauft und die Sparkasse hatte einen Riesenreibach gemacht.

Grüße

Hallo,

längst alles verkauft und die Sparkasse hatte einen
Riesenreibach gemacht.

welcher Reibach war das denn genau? Die Obergrenze der einfließenden Mittel ist doch zwangsläufig der ausstehende Kreditbetrag.

Gruß
C.

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Alle Darlehn wurden gekündigt, obwohl die wirtschaftlichen Verhältnisse sich nachweislich sehr verbessert haben.

Entscheidend ist lediglich, ob die vereinbarten Raten fristgemäß gezahlt werden.

Das Haus … hat 270 qm Wohnfläche mit 9 Zimmern 5 Bädern

5 Bäder bei 9 Zimmern hat kein normales Haus…

Ich habe ein Gutachten über 700 t EURO

Wen interessiert das?

Wenn ich das nicht schaffe, würde das Haus verkauft werden und zwar nur über einen Makler der SSK.

Logisch, dass Die Sparkasse ihren Makler beauftragt.

Ich habe mir einen Anwalt genommen und werde klagen.

Der Anwalt ist schonmal eine gute Idee. Schön, dass Du jetzt schon weißt, dass Du klagst.

So geht’s nicht.

Die Sparkasse meint aber, dass es genau so geht! Wer hat nun Recht?

Fakt ist: Deine Mutter hat den Kreditvertrag gebrochen, und Ihr müsst sehen, wie Ihr da am besten wegkommt.

Mein Rat:
Ich sehe hier einen Zwangsversteigerungs- Erlös, welcher wenn überhaupt die Schulden deckt. Es könnten auch noch 50 oder 100000€ Schulden übrigbleiben. Es könnte extremen Sinn machen, dass Du Dich da wirtschaftlich komplett raus hältst, und Deine Mutter wenn es sein muss in die Insolvenz geht.

Die Einschaltung eines Anwaltes DURCH DEINE MUTTER ist aus meiner Sicht eine gute Idee. DU SELBER BIST SCHEINBAR NICHT VERTRAGSPARTNER DER BANK, UND BESTELLST BITTE AUCH NICHT DEN ANWALT, damit Du später keine Anwalts- Schulden hast!

Dieser Anwalt wird individuell beraten.

Viel Glück!

Erdbneerzunge

Hallo,

längst alles verkauft und die Sparkasse hatte einen Riesenreibach gemacht.

welcher Reibach war das denn genau? Die Obergrenze der einfließenden Mittel ist doch zwangsläufig der ausstehende Kreditbetrag.

Das ist bei einer Zwangsversteigerung so?
In dem gezeigten Fall hatte die Sparkasse bereits einen Kunden, der diese Immobilie haben wollte. Der Eigentümer, ein Unternehmer, wollte aber gar nicht verkaufen. Die Sparkasse hatte die Darlehen gekündigt. Der Unternehmer konnte nicht sofort den ausstehenden Betrag aufbringen, obwohl er ansonsten wirtschaftlich gut dastand. Die Sparkasse hat ihm logischerweise keinen neuen Kredit gewährt. Die Immobilie wird zwangversteigert. Die Sparkasse (meintwegen auch irgendein Tochterunternehmen) ersteigert die Immobilie und verkauft sie ihrem Kunden für „geringfügig“ mehr.
Nehmen wir mal an die Immobilie war 500.000€ wert und wurde für 125.000€ versteigert. Und die Sparkasse verkauft sie dann für 500.000€. Das wäre doch völlig legal? Und würde Pi mal Daumen und bezogen auf den Fall ein Riesenreibach sein?

Grüße

Hallo,

logischerweise keinen neuen Kredit gewährt. Die Immobilie wird
zwangversteigert. Die Sparkasse (meintwegen auch irgendein
Tochterunternehmen) ersteigert die Immobilie und verkauft sie
ihrem Kunden für „geringfügig“ mehr.
Nehmen wir mal an die Immobilie war 500.000€ wert und wurde
für 125.000€ versteigert. Und die Sparkasse verkauft sie dann
für 500.000€. Das wäre doch völlig legal? Und würde Pi mal
Daumen und bezogen auf den Fall ein Riesenreibach sein?

ob man bei einer solchen Operation zivilrechtlich etwas erreichen könnte, muß ich mir mal in Ruhe überlegen, aber in der Praxis funktioniert das so nicht. Zwangsversteigerungen sind als Markt erstaunlich effizient, d. h. so einen Schnitt würde man niemals machen können.

Hinzu kommt, daß ein solches Geschäftsgebaren gerade bei einer Sparkasse schnell negative Folgen hätte.

Gruß
C.

Hallo,

ob man bei einer solchen Operation zivilrechtlich etwas erreichen könnte, muß ich mir mal in Ruhe überlegen, aber in der Praxis funktioniert das so nicht.

sind als Markt erstaunlich effizient, d. h. so einen Schnitt würde man niemals machen können.

Sag niemals nie ;o)

Hinzu kommt, daß ein solches Geschäftsgebaren gerade bei einer Sparkasse schnell negative Folgen hätte.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass das die Regel ist. Aber wenn Städte freihändig Grndstücke weit unter Wert verkaufen, warum soll dann nicht auch mal eine Sparkasse sowas machen. Dass da persönliche Interessen der Beteiligten reinspielen, darf wohl angenommen werden.
Und man darf wohl insbesondere annehmen, dass ein Fachanwalt solche Fälle kennt und weiß, ob und was man da machen kann.

Grüße

Hallo,

ob man bei einer solchen Operation zivilrechtlich etwas erreichen könnte, muß ich mir mal in Ruhe überlegen, aber in der Praxis funktioniert das so nicht.

sind als Markt erstaunlich effizient, d. h. so einen Schnitt würde man niemals machen können.

Sag niemals nie ;o)

mir war ja schon so, als wenn da etwas geklingelt hätte. Nun weiß ich auch was:
http://www.123recht.net/Unwirksame-Gebote-durch-Glae…

Selbst wenn also der Markt mal nicht funktioniert (was aber eben bei normalen Immobilien sehr selten ist und sich m.E. auf stark renovierungsbedürftige oder ungünstig vermietete Immobilien beschränkt), kann sich der Gläubiger wegen der Wertgrenzen und des im verlinkten Artikel genannten Urteils des BGH die Bude nicht für einen Spottpreis unter den Nagel reißen, anschließend teuer verhökern und den Gewinn einstreichen.

Nun kann man natürlich darüber diskutieren, ob 7/10 in der Praxis nicht doch gelegentlich mal unter der Darlehensvalute liegen kann, aber das beschränkt sich dann im wesentlichen auf Einzelfälle, wenn bspw. die Bude bis unter das Dach beliehen wurde und/oder der Schuldner in den ersten Jahren nach Auszahlung die Grätsche macht.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass das die Regel ist. Aber
wenn Städte freihändig Grndstücke weit unter Wert verkaufen,
warum soll dann nicht auch mal eine Sparkasse sowas machen.

Weil die Sparkassen dem Gemeinwohl verpflichtet sind und sich zudem - bis auf wenige Ausnahmen - in der Trägerschaft der örtlichen oder umliegenden Gemeinde(n) befinden, und sich der Bürgermeister bedanken würde, wenn die Sparkasse zu Lasten seiner Wiederwahl derartige Geschäfte macht.

Gruß
C.