Schlechterstellung nach Positionswechsel und Betriebsratstätigkeit

Hier die Situation:

Mitarbeiterin war in einem Team, was 100€ mehr verdient, wenn alle Bereiche beherrscht werden. Damit bekam die Mitarbeiterin auch die 100€. Danach fand eine Höherstufung der Mitarbeiterin statt, sie wurde Teamkoordinatorin, wonach ein höheres Grundgehalt einhergeht. 

Nun hat sich diese Mitarbeiterin entschlossen, die Position als Teamkoordinatorin aufzugeben und sich zurück stufen zu lassen. In dem Rücktrittsantrag verwies die Mitarbeiterin expliziet darauf hin, dass sie zurück in ihrer alte Position/Abteilung zurück möchte. Dieser „Wunsch“ wurde der Mitarbeiterin nicht gewährt aufgrund Betriebsratsmitgliedschaft.

Nun wird die Mitarbeiterin in 2 Sachen schlechter gestellt: 1. Kann sie nicht zurück in ihr altes Team und 2. Bekommt sie die 100€ Zulage nicht mehr.

Welche Handhabe hat die Mitarbeiterin jetzt!?

Dieser „Wunsch“ wurde der
Mitarbeiterin nicht gewährt aufgrund
Betriebsratsmitgliedschaft.

Und das wurde so formuliert?

Welche Handhabe hat die Mitarbeiterin jetzt!?

Warum sollte sie eine Handhabe haben? Vor allen Dingen wird ihre alte Position doch wohl wieder besetzt sein.