Hallo
Hat jemand Erfahrung mit Gutachten duch einen MDK?
Mir ist aufgefallen, dass die Bewertungsgrundlagen eigentlich nur auf älter Menschen zugeschnitten sind. Mein Schwager 23 Jahre alt wurde von Pflegestufe 2 auf 0 herabgestuft. Kann man einen unabhängigen Gutachter bestellen und Widerspruch einlegen?
Hallo
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch schriftlich einlegen. Der Pflegeaufwand richtet sich in der Regel nicht nach dem Alter, sondern dem täglichen, zeitlichen Pflegeaufwand. (Ausnahme bei Kindern. Da wird der Zeitaufwand, den man bei einem gesunden Kind hat, gegengerechnet und abgezogen.) Dein Schwager hat doch sicherlich eine Diagnose ? Der Pflegeaufwand bei einem Erwachsenen ist Fakt. Da gibt es keine Zeitabzüge. Magst Du mir die Diagnose Deines Schwagers nennen? Vielleicht finde ich noch ein paar Formulierungen, die Euch weiterhelfen. Ich würde empfehlen, beim örtlichen Pflegedienst, der Euch betreut mit dem Pflegeberater zu sprechen. Die können auch sehr hilfreich sein. Liebe Grüße
Ellen
Hallo,
nur weil der Schwager von 2 auf 0 runtergestuft wurde, muss das kein „schlechtes“ Gutachten sein - aber dies nur mal am Rande.
Die Begutachtungsrichtlinien gelten für alle Menschen egal welchen Alters gleich. Nur Kinder werden nach anderen Kriterien begutachtet.
Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, Widerpsruch einzulegen - ein unabhängiger Gutachter bringt Nichts, da sich die Pflegekasse an dem Gutachten vom MDK orientiert.
Sollte im Widerspruchsgutachten das vorherige Ergebnis bleiben, dann gibt es nur noch den Schritt vor das Sozialgericht.
Hallo,
nun so kann man es nicht sagen das es nur auf ältere Menschen abgestimmt ist.Pflege ist Pflege egal wie alt der Mensch ist, womit ich sagen möchte dass es ein Pflegeaufwand um jemand zum Beispiel jemand zu waschen ziemlich gleich ist wenn jemand Hilfe benötigt.
Ein unabhängiger Gutachter kann ich nicht sagen ob es diese Möglichkeit gibt, das müsste man mit der Krankenkasse abklären, da die Krankenkasse auch den entgültigen Bescheid über eine Vergabe der Pflegestufe hat. Für den MDK ist ein unabhängiger Gutachten nicht ausschlaggebend.
Sie können natürlich Widerspruch einlegen, wo Ihr Schwager nochmals begutachtet wird, dies kann bei Ihrem Schwager zu Hause oder auch ohne erneute persönliche Vorstellung stattfinden.
Desweiteren steht Ihnen auch die Möglichkeit offen einen neuen Antrag auf Pflegestufe zu stellen, bei Ihrer Krankenkasse. Hier wird wahrscheinlich eine erneute persönliche Begutachtung durch den MDK stattfinden.
I
Hallo, Microlon!
Die Bewertungsgrundlagen gelten für alle Alterstufen aber natürlich sind eher ältere Menschen pflegebedürftig.
Bevor ein Gegengutachten erstellt wird, würde cih Widerspruch gegen den Entscheid einlegen.
Weitere Hinweise unter: www.pflegestufe.info/pflege/wiederspruch.html
Alles Gute- Schaddie