Schließfachpflicht für Arbeitgeber ?

Hi,

vor kurzem gab es in meinem Bekanntenkreis eine Diskussion über die Verpflichtung des Arbeitgebers über die Bereitstellung von Schließfächern oder dergleichen zur Verwahrung der persönlichen Gegenstände seiner Mitarbeiter.

Wir kamen dabei zu geteilter Meinung. Google brachte leider einige widersprüchige Aussagen hervor.

Es geht konkret um solche persönliche Gegenstände, die in der Regel mitsich geführt werden: Geldbörse, Personalausweis, Führerschein, Schlüssel.

Muss der Arbeitgeber hierfür entsprechende Verschlussmöglichkeiten bereitstellen oder ist es ausschließlich eine freiwillige Leistung und der Arbeitnehmer hat grundsätzlich hierfür selbst Sorge zu tragen ?

Es gibt ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5 AZR 264/64 vom 1. Juli 1965), dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sich auch dahingehend erstreckt, dass er dem Arbeitnehmer Möglichkeiten zum Verschluss seiner persönlichen Gegenstände bereithält. Aufgrund des zurückliegenden Alters, frage ich mich jedoch, ob die Rechtssprechung noch dieser Auffassung folgt ? Konnte hierzu, wie gesagt, nichts brauchbares recherchieren. Wäre demnach auch über Verweise zu Urteilen oder dergleichen dankbar.

-)

Gruß StarKeeper

Guten Morgen,

hier: http://www.juraforum.de/lexikon/fuersorgepflicht-arb…

wird drauf eingegangen und auch die Aufbewahrungsmöglichkeit für persönliche Gegenstände, sowie die dazugehörigen Rechtsnormen benannt.

Gruß
MG

Hoi.

Ja, der AG hat eine Verpflichtung auch das Eigentum des AN zu schützen. Ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag.

Ein jüngeres Urteil habe ich gefunden, aber das heißt ja nicht, dass das BGH nicht mehr gilt:
Zusätzlich obliegt dem Arbeitgeber auch die Pflicht, das Vermögen und eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers zu schützen… Sachen, die der Arbeitnehmer zur Arbeit mitbringt, müssen sicher aufbewahrt werden können (Schließfächer, aber auch Firmenparkplätze, vgl. LAG Düsseldorf DB 1990, 1468).

Sonst fand ich nur allgemeine Hinweise, z.B.
http://www.juraforum.de/lexikon/fuersorgepflicht-arb…
http://www.brennecke-partner.de/3079/Die-Nebenpflich…

Ciao
Garrett

Hi,

ich danke recht herzlich. Genau so etwas habe ich gesucht aber nicht gefunden :smile:

Einen schönen Tag noch!

Gruß StarKeeper

Vielen Dank!

Hallo,

nein,der AG muß keine Schließfächer zur Verfügung stellen.
Es genügt völlig,wenn er dem AN Spinde oder Schränke zur Verfügung stellt,die Abschließbar sind.

lediglich dann, wenn der AG vom AN (per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung) verlangt, das der AN seine gesamte Privatkleidung
gegen Firmenbekleidung (zum B. Reinräume Chip-Herstellung,Intensivstation usw,) wechselt,muß er dem AN sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten
für private Wertgegenstände verschaffen.

‚Schließfächern oder dergleichen‘ Lern lesen (owt)

Hallo,

solltest vielleicht du mal machen…:smile:

Dazu einmal die Definition…

Ein Schließfach ist ein gegen Diebstahl und gegebenenfalls andere :Risiken geschützter Behälter für Wertsachen

Und ein vernünftiger Wertbehälter sieht so aus:
http://www.locktec.com/de/lockteccom/produkte/locksa…

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Lern lesen, Du Kasper! (owt)
oje, hat ja immer noch nicht geklappt…

Nein,sonst wirst du als Pausen-Kasper
Hallo,

nein…sonst wirst du als Puasen-Kasper ja arbeitslos…:smile:)

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