Hallo,
Das ist zulässig ohne Notausgang? Ich wage das zu bezweifeln
weiß es aber nicht wirklich…
Ich glaube es auch nicht, jedes Gebäude muss Notausgänge vorhalten, die Busse, Bahnen haben extra Hilfsmittel installiert.
Du MUSST rauskommen können!
eingeschlossen war und diese durch rufen durch die Scheibe auf
sich aufmerksam machen musste. Das Fenster auf zu „kurbeln“
geht bei solchen Fz natürlich auch nicht mehr.
Außer dieser elektronischen Schließfunktion, MUSS, m.M. nach auch die hilfsweise manuelle Öffnung möglich sein! Sprich KURBEL!
BTW. Ich saß mal in einem fremden Auto aus dem der Fahrer raussprang, da das Fahrzeug brandte. Ich hab den Gurt nicht aufbekommen!
Auch hier ist Handlungsbedarf, es müssen die Öffnungsmechanismen normiert werden.
Es war erfreulicherweise „nur“ ein Schmorbrand eines Kabels, das war schnell erledigtl
Dies Einschließfunktion wäre für mich übrigens ein
Fahrzeugmangel den ich reklamieren würde. Fragt sich wie die
Haftung in so einem Fall wäre.
Du hast das Fahrzeug mit dem Mangel gekauft.
Wenn du fährst hast du ja den Transponder im Wagen, dann wird
er nicht zu gehen. Für Unfälle wird es sicher Notfallprogramme
in der Elektronik geben, schließlich sollen Rettungsteam ja
auch rein kommen.
Welchen Transponder habe ich im Wagen. Ok., ich vergaß, dass man sich alle 3 Jahre ein neues Auto kaufen muss. Meins läuft aber noch.
Gruß Volker