Darf ein 1. Vorsitzender beim Amtsgericht den Verein schliessen. Gibt es hierfür einen Paragraphen?
Schliessung des Vereins
Seit geraumer Zeit gibt es in unserem Verein Umstimmigkeiten. Nach Aufruf der 1.Vorsitzenden eine Vorstandssitzung zu halten, war leider niemand anwesend. Kann ein 1. Vorsitzender den Verein schliessen ohne sich mit den restlichen Vorstandsmitgliedern abzusprechen und gibt es hierfür einen Paragraphen, auf den man sich beruhen kann? Was kann man tun, damit bei der nächsten Vorstandsitzung alle anwesend sind.
Auflösung des Vereins
Moin, pigab,
Kann ein 1. Vorsitzender den Verein schliessen ohne sich
mit den restlichen Vorstandsmitgliedern abzusprechen
das kann er nicht einmal, wenn er sich mit den Kollegen abspricht, der Beschluss, den Verein aufzulösen, steht nur der Mitgliederversammlung zu.
Was kann man tun,
damit bei der nächsten Vorstandsitzung alle anwesend sind.
Nichts.
Gruß Ralf
Hallo,
Kann ein 1. Vorsitzender den Verein schliessen ohne sich
mit den restlichen Vorstandsmitgliedern abzusprechendas kann er nicht einmal, wenn er sich mit den Kollegen
abspricht, der Beschluss, den Verein aufzulösen, steht nur der
Mitgliederversammlung zu.
Genau so ist es und dafuer gibt es eine Vereinssatzung in der fuer diesen Fall das genaue Prozerde festgelegt ist (Antragstellung,Fristen, benoetigte Mehrheiten etc.)
Tschau
Peter