Hallo. Es geht um einen Fall von nennen wir die Person A.
Nehmen wir an A hatte einen Verkehrsunfall ohne weitere Beteiligten aber mit Sachschaden an Verkehrsschildern und am eigenen Fahrzeug. A war nachts auf einer ländlichen, eher wenig befahrenen Strasse unterwegs. Es regnete stark und die Fahrbahn war stark verschmutzt von wahrscheinlich Landmaschinen.
A konnte aber nicht mehr umkehren weil dies sein einziger Weg (ohne unangemessen grossen Umweg) nach Hause war. A kam bei regennasser und matschiger Fahrbahn ins Schleudern und ist erst gegen ein Verkehrsschild und dann in den Graben geschleudert.
Es kamen Anwohner zur Hilfe und fragten A ob sie die Polizei dazu rufen sollen. A stand unter Schock und verneinte, möglicherweise aus Angst das Kosten auf Ihn/Sie zukommen könnten. A wurde von einem zufällig vorbei fahrenden Fahrzeug aus dem Graben gezogen und konnte seine Fahrt Fortsetzen.
Am nächsten Tag hörte A das er/sie den Verursacher der Fahrbahnverschmutzung für seinen Schaden haftbar machen könnte. Sei dieser nicht auszumachen würde die Gemeinde die Kosten tragen.
Jetzt meine Frage: Kann A, auch Tage nach dem Unglück, noch Anzeige erstatten und hoffen das sein Schaden am eigenen Fahrzeug reguliert wird? A hat Fotos auf denen auch die verschmutze Fahrbahn zu sehen ist, und einige der zur Hilfe gekommenen Anwohner könnte A auch fragen ob sie eine Aussage machen würden.
Würde das Sinn machen oder hat A keine Chance weil keine Polizei dabei war?
Danke euch, Grüsse, Marvr