Schluder vergleich mit gläubiger

Hallo!

Ich würde gerne meinen gläubiger gerne einen vergleich anbieten, weiss aber nicht genau was ich erwähnen muss und wie ich das schreiben soll.

Es geht um eine frühere KFZ versicherung. Ich war damals sowie bis August 2012 nur auf 400€ Basis beschäftigt. Nun bin ich zwar in einer festeinstellung verdiene aber unterschiedlich zwischen 400-600€. Die Ratenzahlung wurde urgendwann nicht mehr weiter geführt und der Gerichtsvollzieher war auch schon da. Jetzt habe ich länger nichts mehr gehört und nun wieder der Gerichtsvollzieher. Es handelt sich um ca. 700€. Ich würde gerne einen vergleich anbieten aber bin die ganze Zeit am rechnen, evtl. 300€- due könnte ich mit zusammen leihen. Die frage ist ob der gläubiger such darauf einlässt und wie ich das schreiben soll.

Hallo Chiara,
tut mir leid, aber ich bin im bereich KFZ nicht tätig, sondern bin als ausschließlichlicher PKV-Spezialist angemeldet.

Tut mir leid, dass ich deshalb hier gar nicht helfen kann und auch nicht darüber Bescheid weiß.

Liebe Grüße
von H.-Günter

Hallo,
ist das wirklich der einzige Schuldenberg oder was haben wir noch so in der Schublade??? Ehrlich!
Dann macht man das in einem Schachzug!
Gruß Martin

Ich hätte noch Rückstände bei der GEZ von ca 1500€

Aber eins nach dem andern. Das Geld habe ich nicht um beiden etwas zu zahlen.

Hallo, es ist alles Ihre Entscheidung,
nicht Sie sondern eine andere Person muss die Verhandlung mit der Autoversicherung führen. Bieten Sie 20% an Spielarum auf 30. Mehr wie nein sagen können sie nicht, die Erfahrung zeigt leider den Spatz in der Hand.
Mit der GEZ würde ich genau ich verfahren. So ein einmalbetrag ist immer gut. Aber machen Sie es nicht selber!

Gruß Martin Pohlmann

Ich hätte noch Rückstände bei der GEZ von ca 1500€

Aber eins nach dem andern. Das Geld habe ich nicht um beiden
etwas zu zahlen.

Ich selbst? Warum?
Ich habe kein Geld jemanden dafür zu bezahlen. Ich muss das wohl oder übel selber machen. Die frage ist nur wie ich das am besten anstelle…

Sorry, verpasst. flexi Anfrage noch aktuell?