Hallo!
Mal angenommen man kauft eine Wohnung oder ein Haus und bekommt bei der Schlüsselübergabe nur nachgemachte Schlüssel, also keinen Orginalschlüssel zur Wohnungstür.
Müsste in einem solchen Fall der Verkäufer ein neues Schloss einbauen lassen, oder ist der Käufer selbst verantwortlich, wenn sein Sicherheitsbedürfnis nicht befriedigt wird?
Immerhin könnte die Wohnung / das Haus vorher vermietet worden sein und der Mieter hat den Schlüsel nicht abgegeben. Oder…?
Wer müsste in einem solchen Fall das neue Schloss bezahlen? Hat man als Käufer das Anrecht auf einen kompletten Satz Schlüssel?
Vielen Dank!
Erstma Michael