Hallo,
nach Deiner Logik müsste der Arbeitnehmer täglich 1/2 Eimer
Brikett mitbringen - der Chef friert ja nicht in den
Arbeitsräumen. Und die Hafpflicht für den Dienstwagen trägt
dann auch der Arbeitnehmenr.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich habe davon gesprochen, dass es dem Arbeitnehmer völlig wurscht sein kann, ob der Arbeitgeber das Risiko über ein Versicherung decken lassen will oder lieber im Falle eines Falles selber zahlt. Ich habe nirgens geschrieben, dass der Arbeitnehmer dann das Risiko selber tragen oder irgendeine Versicherung selber bezahlen müsste. Und Pflichtversicherungen wie die KFZ-Haftpficht habe ich ausdrücklich ausgenommen. Weil mir von einer Pflichtversicherung bei Schlüsselverlust aber nichts bekannt ist, hätte ich gern irgendeine Quelle dafür, dass davon die Pflicht zur Annahme eines Schlüssels abhängig sein könnte.
Risiken, die der Arbeitnehmer im Auftrag eingeht, sind vom
Auftraggeber zu decken.
Das ist gar nicht Gegenstand meienr Frage.
Gruß
loderunner