Schlüssel verloren - Haftung?

Hallo,
folgende Annahme:
Mieter verliert einen Schlüssel, mit welchem der Zugang ins Haus (MFH), in die Tiefgarage, den Fahrradkeller und eben die entsprechende Wohnung möglich ist.
Mit größter Wahrscheinlichkeit ist der Schlüssel entweder beim Mieter noch irgendwo oder in einem Kleiderspendesack (Hosentasche…).Da dieser Schlüssel im Keller hinter der Waschmaschine gut versteckt deponiert war um sich im Falle des Ausschließens Zugang verschaffen zu können, können Hausfremde nicht an den Schlüssel gelangen bzw. aus der Kleiderspende ist nicht ersichtlich, zu welchem Haus der Schlüssel gehört.
Wäre der Austausch der gesamten Schließanlage hier angemessen?

Danke + Grüße,
Sonja

Hallo!

Was soll eigentlich die Beschreibung mit dem „Notschlüssel“, den man hinter der WM deponiert hatte ?
Ich verstehe nicht, was der mit dem Schlüsselverlust zu tun hat.

Es gibt ein Gerichtsurteil, das nicht den kompletten Tausch der Schließanlage dem Mieter auferlegt hat, als der einen Schlüssel nach langer Zeit nicht mehr finden konnte.
LG Berlin 645 S 551/99

Aber es gibt auch anderslautende AG-Urteile ,die wegen der Ungewissheit, ob nicht doch ein Missbrauch des verlorenen Schlüssel möglich wäre, den Austausch der Schließanlage für rechtens hielt.

Hat man eine Haftpflicht-VS ? Dann wird die sich kümmern. Schlüsselverlust der Mietwohnung ist fast immer mitversichert.

MfG
duck313

Hallo Sonja,

in diesem Falle würde eine Wohnungserweiterung, sprich neue Schließung mit 3 Schlüssel bestellt und von der Kaution abgezogen. MfG ewald24.de

Hallo Sonja 
Zunächst mal kann mit dem vermissten Schlüssel ja nur die Wohnung des Mieters und nicht in andere Wohnungen eingedrungen werden. Demzufolge wäre es eventuell angebracht, nur den Schließzylinder der b etreffenden Wohnung auszutauschen. In die Tiefgarage und in den Hausbereich kommen im Grunde genommen auch Hausfremde ohne Schlüssel ohne großen Aufwand. Insofern ist der Austausch der gesamten Schließanlage nicht unbedingt erforderlich. Es kommt jedoch auch darauf an, wie Schlüsselverluste eventuell im Mietvertrag geregelt wurden. Manche Hausverwaltungen/Vermieter spielen die Angelegenheit auch hoch und versuchen eine veraltete Schließanlage auf Kosten des Mieters zu erneuern. Manche Hausratversicherungen haben Schlüsselverluste bis zu einer begrenzten Schadenshöhe mit eingeschlossen.Bei der Verlustanzeige gegenüber der Hausverwaltung und vor Gericht kommt es bei der Bemessung zum Schaden und der Entscheidung zum Austausch der Schliessanlage auch auf den vermutlichen Ort   des Verlustes an.  Eine einheitliche gesetzliche Regelung gibt es nicht.  Angenommen der Schlüssel wurde weit entfernt vom Wohnort während eines Urlaubs verloren oder gar ist er versehentlich in einen Fluss oder an der Nordsee ins Wasser gefallen, kann kein Austausch der Schließanlage gefordert werden.Hier sollte bei allen Angaben besonnen vorgegangen werden. Z.B. ist die Schlüsseldeponierung im Hausbereich hinter der Waschmaschine kein besonders guter Einfall gegenüber der Verwaltung und der Versicherung. Schlüssel an vermutlich „geheimen“ Verstecken zu deponieren ist im gewissen Sinn grob fahrlässig. Auch der Verlust über die Kleidersammlung ist ja nur eine Vermutung und kein gutes Argument.Viel besser wäre es ohnehin Ersatzschlüssel bei Bekannten in deren Wohnung zu deponieren.
Gruss Peter

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Leider ist eine Schlüsselversicherung nicht in der bestehenden Privathaftpflicht enthalten, dies wurde schon abgefragt.
Das Deponieren eines Notschlüssels bei Bekannten hatten wir schon - schlecht ist nur, wenn die grad im Notfall dann im Urlaub sind. Und ins MFH kommt man immer rein, wenn man sich aussperrt und klingelt - einer ist immer da und kann dann zumindest die Haustür öffnen und dann ist man dankbar über das Schlüsselversteck.
Er ist einfach nicht mehr auffindbar… ;-(( dabei wurde er immer nur zwischen Versteck und Wohnungstür benutzt, nie aushausig…

Danke + Grüße,

Sonja

Ein gutes Versteck für einen Ersatzschlüssel wäre auch unter der Fußmatte.

vnA

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Hallo,erst die Tatsache will man den originalzustand wieder herstellen, ist in dem Fall eines Wohnungsschlüsselverlustes nur der Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich. Nach meiner Erfahrung wird aber meistens nur ein Wohnungstürzylinder bestellt. Der Schlüssel Dieb oder Finder kann dann in die Gemeinschaftsräume hinein sofern er herausfindet für welches Haus der Schlüssel gehört.  In manchen Mietverträgen ist manchmal eine Klausel, dass bei Schlüsselverlust die Schließanlage ausgetauscht wird. Mit freundlichen GrüßenGegenfurtner