Hallo,
ich hab mal eine etwas skurile Frage. Und zwar nehmen wir an jemand wird zu Mitte August gekündigt. Bis dahin wird derjenige wegen Resturlaub nicht mehr in die Firma kommen.
Nun informiert der Chef, dass der Arbeitnehmer (was er ja immer noch ist) innerhlab von 24h (!) den Schlüssel abzugeben, ansonsten wird er die Schlösseranlage auf Kosten des Gekündigten erneuern lassen.
Darf der Chef das verlangen?
Müsste der AN wirklich die Kosten für eine Auswechslung der Schlossanlage tragen?
Gibt es einen gesetzliche Rahmen wann man seinen Schlüssel abgeben muss - ich dachte immer am Ende des Arbeitsverhältnis was in dem Fall noch fast 4 Wochen wären?
Und ist die scharfe Fristsetzung so in Ordnung?
Dnake im voraus
Jessica