Schlüsselübergabe ohne Mietvertrag - was jetzt?

Wohnungsschlüssel einer zu mietenden Wohnung wurden ausgehändigt, aber seit einem halben Jahr kein Mietvertrag unterschrieben, weil die Wohnungsgesellschaft keinen zukommen ließ. Gilt die Schlüsselübergabe als eine Art Mietvertrag?

moin,

schlüsselübergabe und regelmäßige mietzahlung (nachweisbar über einzahlungsbeleg, quittung oder dauerauftrag) reichen aus, um ein mietverhältnis zu begründen - verträge dürfen auch heute noch mündlich geschlossen werden :wink:

ich würde dennoch darauf pochen, einen schriftlichen vertrag zu bekommen.

saludos, borito

Als Vermieter würde ich auch darauf pochen.
Als Mieter allerdings nicht, da dadurch BGB-Vertrag mit allen seinen Vorteilen.

vnA

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Hi,

das sehe ich genauso. Besser kann ein Mieter es fast nicht haben.

Hierzu auch aus dem Mietrechtslexikon (isch liebe dat Ding):

quote

Grundsätzlich dürfen die Vertragsparteien ihr Mietverhältnis frei gestalten. Der Mietvertrag kann also auch mündlich abgeschlossen werden und ist genauso wirksam. Für einen solchen mündlichen Vertrag gelten die gesetzlichen Regeln in vollem Umfang, was in der Regel für den Mieter günstiger ist. (Zum Beispiel keine Pflicht Schönheitsreparaturen zu machen usw).
Ebenfalls kann durch schlüssiges Verhalten (zum Beispiel Übergabe des Schlüssels mit den Worten „Ziehen Sie ein“. oder die Vorbehaltslose Entgegennahme der Miete durch den Vermieter) ein stillschweigendes Einverständis angenommen werden. Ein Mietverhältnis ist damit dann begründet. Der Mieter genießt den vollen Mieterschutz usw. alle mietrechtlichen Regeln (Gesetze sind anwendbar).

unquote

Gruß
Nita

Hallo,

Wohnungsschlüssel einer zu mietenden Wohnung wurden
ausgehändigt, aber seit einem halben Jahr kein Mietvertrag
unterschrieben, weil die Wohnungsgesellschaft keinen zukommen
ließ. Gilt die Schlüsselübergabe als eine Art Mietvertrag?

Von wem kam der Schlüssel? Wurde denn auch eingezogen? Und Miete gezahlt?
Gruß
loderunner (ianal)

Hi,

ich würde sogar so weit gehen und den Mietvertrag auch dann nicht unterschreiben, wenn er mir später vorgelegt wird.

Oder könnte man dazu gezwungen werden? Ich sehe da spontan jedenfalls keine Möglichkeit.

TM