Schlüsselübergabe = Wohnungsübergabe ?

Es besteht das Problem, dass jemand wegen eines Freiwilligen Sozialen Jahres umgezogen ist. Letzte Woche hat er aus Sicherheitsgründen seine erste Wohnung erst schriftlich gekündigt. Seine Vermieterin von der ersten Wohnung möchte nun die Schlüssel vor Ablauf der Kündigungsfrist übergeben bekommen.

Nun die Frage: Ist eine Schlüsselübergabe auch gleichzeitig auch eine Wohnungsübergabe? Sie möchte nun neben den Schlüsseln auch noch die drei Monatsmieten erhalten. Müssen nach einer Schlüssel-/Wohnungsübergabe die Mieten noch bezahlt werden oder wie gesagt: Schlüsselübergabe = Wohnungsübergabe = keine Mieten mehr?

Hallo,

rein rechtlich besteht seitens der Vermieterin kein Anspruch auf Übergabe der Schlüssel vor Mietvertragsende. Möchte sie diese trotzdem haben, würde ich als Mieter verlangen, dann auch vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden (natürlich schriftlich). Sollte sie diesem nicht zustimmen, würde ich auch keine Schlüssel herausgeben, sondern erst zum Ende.

Da es kein Gesetz zu Ihrer Frage gibt, kann ich es Ihnen leider nur so beantworten. Oft ist es auch so, dass der Mieter die Schlüssel eher zurückgeben möchte, da er z.B. bei Mietvertragsende nicht mehr im gleichen Ort ist, auch hier ist dies kein Zeichen für das Mietvertragsende.

Lieben Gruß

mitredenwill

Hallo,

die Vermieterin hat keinen Anspruch, den Schlüssel vorab zu erhalten. Oft ist es jedoch so, dass Schlüssel etwas früher übergeben werden, um noch Reparaturen vorzunehmen. Eine Pflicht ist dies für den Mieter nicht.
Schlüsselübergabe heisst nicht Wohnungsübergabe.

Ob eine Kündigungszeit verkürzt wird und der Vermieter die Wohnung früher übernehmen kann, ist immer eine Sache der Vereinbarung. Ich selbst verzichte schon mal auf 1 oder 2 Monate Miete, um die Wohnungen instand zu setzen, aber das sind freiwillige Vereinbarungen.

Die Vermieterin hat kein Recht, den Schlüssel vorzeitig zu erhalten.

MfG Ulla

Ich muss mich kurz fassen…bin in Spanien in Urlaub!
Also Schlüsselübergabe erst am Tage der Übergabe (Ablauf der Kündigungsfrist!
Unbedingt jemanden mitbringen , der im Fall der Fälle bezeugen kann , daß die Wohnsache „ordnungsgemäß gewesen ist. Auf ein Übergabeprotokoll pochen…dann ists ausgeschlossen , dass die Vermieterin nach dem Auszug aus der Wohnung renovieren lässt auf deine Kosten.
Wenn im Übergabeprotokoll nichts steht , was kaputt ist und solche Sachen , bist du vor >Überraschungen“ sicher!
Ev. sogar mit Fotos Schäden dokumentieren…
Viel Spass
Frank

hallo.
natürlich nicht!
wenn die wohnung übergeben ist, weil ich wegziehe, muss ich evtl immer noch mieten zahlen.
aber sobald die wohnung neu vermietet ist, nicht mehr, doppelt kassieren geht nicht!
will die vermieterin deshalb die schlüssel?
sollte sie auf weitere mietzahlung bestehen - keinen schlüssel vor ende der offiziellen mietzeit!
mfg,
udo

Hallo!
Also, wenn der Vermieter alle Schlüssel des Mieters einzieht, so kann dieser den gemieteten Wohnraum nicht mehr in vereinbarter Art und Weise nutzen. Lt. §535 Abs.1 BGB ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Das tut der Vermieter nicht, wenn er die Schlüssel zur Wohnung einzieht. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung gemäß §569 BGB, da dem Mieter der Zugang zur Wohnung verweigert wird.
So ist man einfach raus. Das sollte jeder Vermieter verstehen.

Hoffe, ich konnte helfen.
Beste Grüße

Hallo,

Wenn die Vermieterin den Schlüssel vorab haben möchte, muß man sich einigen das eben die Miete nicht mehr gezahlt wird. Sie hat dann ja die Möglichkeit die Wohnung vor Ablauf der 3 Monate neu zu vermieten und würde sich so bereichern auf Kosten deines Freundes!
Also der Schlüssel muß erst nach Ablauf der 3 Monate ausgehändigt werden - ganz klar -. Der Mietvertrag ENDET erst mit Ablauf der 3 Monate und sie hat kein Recht den Schlüssel vorab zu verlagen!! Also telefonieren den schließlich möchte die Vermietern ja etwas von deinem Freund, vielleicht einigt man sich auf 1 0der 2 Monatsmieten! Noch mal die Vermieterin hat kein RECHT die SCHLÜSSEL zu Fordern ohne Gegenleistung!!

Hallo pauke88!

Juristische Beratungen kann und darf ich hier natürlich nicht erteilen, doch nach meiner persönlichen Meinung zählt in erster Linie der Vertrag. Schließlich könnte der Mieter zum Blumengießen die Schlüssel auch einem Nachbarn geben, ohne dass dadurch der Mietvertrag gekündigt oder gar auf den Nachbarn übertragen wird. Die Vermieterin wäre in diesem Falle, auch wenn sie die Vermieterin ist, nur stellvertretend für den Mieter im Schlüsselbesitz. Die Schlüsselübergabe wäre demnach keinesfalls mit der Wohnungsübergabe gleichzusetzen.

Aber die Abgabe der Schlüssel an einen Dritten (z.B. Nachbarn) ist eine freiwillige Entscheidung des Mieters. Darüber hinaus übernimmt der Dritte mit der Schlüsselgewalt gleichzeitig auch die Haftung im Sinne eines Stellvertreters. Dies sollte sicherheitshalber auch noch schriftlich geklärt werden, insbesondere dann, wenn der Mieter mit dieser (vollständigen) Schlüsselübergabe den eigenen Zutritt zur Mietsache verliert.
Welche Auswirkungen das bei der späteren Wohnungsübergabe hat, ist ein sehr umfangreiches Thema, bei dem viele Aspekte zu verschiedenen Beurteilungen der Situation führen würden. Darüber hinaus ist dieses Szenario sicher auch nicht wirklich praxisnah.

Anders ist der Fall, wenn die Vermieterin die (vollständige) Schlüsselübergabe schriftlich gefordert hat. Dies würde man durchaus als schriftliche Vertragsänderung bewerten können, wenn dadurch dem Mieter auch in der Praxis die zweckdienliche Nutzung der Mietsache verwehrt wird. Hier würde man vermutlich auf die schriftliche Auffoderung der Vermieterin ebenfalls schriftlich antworten können, dass man mit der angebotenen Vertragsänderung einverstanden sei und damit gleichzeitig die Schlüssel übergibt. Das gleiche Schreiben als Kopie sollte man nutzen, um sich die Schlüsselübergabe quittieren zu lassen.

Die Miete ist ein Nutzungsentgelt. Hat man keine Schlüssel mehr, weil diese von der Vermieterin (schriftlich) zurückgefordert wurden. hat man auch keine Nutzungsmöglichkeit mehr. Die Schlüsselübergabe ist in der Regel die letzte Handlung einer beendeten Miete und erfolgt erst nach einer ordentlichen Abnahme der Wohnung als Akt der Wohnungsübergabe.
Selbst wenn der Mietvertrag weiter gültig sein sollte, so wäre der Verlust der Schlüsselgewalt zu 100% Ausfall an der zweckbestimmten Nutzung der Mietsache und damit von der Vermieterin im Rahmen ihrer Haftung aus dem Vertrage zu erstatten.

Wichtig ist dabei nur, dass man die Forderung zur Schlüsselübergabe von der Vermieterin schriftlich hat und in diesem Scheiben nicht etwa noch andere Gründe, wie beispielsweise Blumengießen oder Lüften, als durchzuführende Aufgabe des Mieters angeführt werden. Sollte die Vermieterin sich „nur anbieten“, um die Pflege der Wohnung in Abwesenheit des Mieters fortzusetzen, ist die Schlüsselübergabe definitiv in Bezug auf das Mietverhältnis irrelevant.

Wie eingangs schon erwähnt, sind juristische Beratungen nicht gegenstand dieser Plattform sondern nur persönliche Meinungen und unverbindliche Ratschläge. Bei solchen juristischen Problemen muss man sich für verbindliche Beratung dringend an einen Juristen wenden.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo,

der Mieter ist nicht verpflichtet vor Ablauf des Mietverhältnis die Schlüssel zu übergeben. Es sei denn die Abwesenheit macht es zwingend nötig.
Dies ist nur der Fall, wenn in der alten Wohnung keiner mehr nach dem rechten sieht und Schäden zu befürchten sind.

Solange der Mieter noch die Miete zahlt, als die letzten drei Monate hat der Vermieter keinen Anspruch auf die schlüssel.

Selbstredend sollte man für Besichtigungstermine (neue Mieter) Termine bereitwillig geben.

Wenn die Vermieterin vorab die Schlüssel möchte, ist das ein reine Nettigkeit. Vor allem sollte schriftlich der vertragmäßige Zustand /Übergabe der Wohnung protokolliert werden.
Sonst drohen im Nachhinein Forderungen.Ich rate eine Übergabe mind. 2- 3 Wochen vor Vertragsende, wenn noch Nachbesserungen ausstehen könnten.
Ich würde mich derzeit allenfalls zu einer Vorabnahme
einlassen.

Die Vermieterin möchte noch die drei Monatsmieten.
Demnach muss sie auch noch drei Monate auf die Schlüssel bzw. Wohnungsübergabe warten, da das Mietverhältnis erst dann endet und der Mieter ja dafür entsprechend die Miete und Nebenkosten zahlt.

Übergibt der Mieter einfach die Schlüssel, heißt das nicht automatisch, das die Kündigungsfrist bzw. Zahlungen eingestellt werden können.
Da muss man verhandeln und wenn die Vermieterin sich nicht darauf einläßt, wird der Schlüssel erst übergeben, wenn die Kündigungsfrist endet.

Wichtig! Alle Zählerstände - Wasser- Strom Heizung müssen abgelesen werden und möglichst auch vom Vermieter schriftlich bestätigt. Will dieser nicht sollte man das mit Zeugen machen oder eine Zwischenablesung (zahlt der Vermieter/ Heizung) fordern.
Schätze die Vermieterin möche ein wenig renovieren und
das ist ja ganz praktisch, wenn man in die Wohnung rein kann und denoch die Miete/Nebenkosten weiterhin bezahlt wird.

Grüße

Hallo! Schlüsselübergabe ist keine Wohnungsübergabe. Sie müssen die Schlüssel nicht vorher übergeben.Die Mieten müssen Sie auch nich im vorraus zahlen.Sie können aber das tun wenn Sie wollen.Dann müssen Sie nicht nochmals in die Wohnung zurückkommen und Schlüssel und Wohnungsübergabe machen. Sie können natürlich auch gleich Wohnungsübergabe machen, dies entbindet Sie jedoch nicht von der dreimonatigen Kündigungsfrißt. Wenn aber die Vermieter die Wohnung früher als in drei Monaten vermieten, können Sie das Geld zurückverlangen. Sie könnten jetzt den Nachweiß über eine Anlage der Kaution auf einer Bank mit Zinsen verlangen. Wurde die Kaution nicht angelegt, können Sie die Mietzahlungen solange einstellen, bis die Kaution angelegt ist, jedoch bis zur Höhe der Kaution.

normal ist man an Kündigungsfrist gebunden,
ggf. man hat Nachmieter, bzw. Absprache mit Vermieter.
wenn Vermieter Schlüsselübergabe verlangt, verzichted er meiner Meinung darauf, daß wohnung noch 3 Monate vermieted wird.
Anders gesagt, dadurch daß er Schlüssel verlangt, entzieht er die Möglichkeit zur Nutzung der Mietsache,
also enfällt hier auch Pflicht zur Mietzahlung.
wenn Schwierigkeiten evtl. an Mietverein wenden, oder Rechtsanwaltauskunft über genaue Rechtslage
wünsche viel Glück

Hi pauke88,
wenn die Vermieterin die Schlüssel vorzeitig möchte, hat der Mieter keinen Zugang zur Wohnung mehr. Damit ist eine Mietminderung von 100% gegeben.
Also Schlüssel weg - keine Miete!

Gruß
fragmich46

Hallo Pauke88,

solange ich Miete zahle habe ich das Recht auf den Schlüssel und die Wohnung. Der Vermieter bekommt somit ersteinmal keinen Zugang zu meiner Wohnung. Wenn er also unbedingt den Schlüssel haben will, musst Du Dich mit Ihm einigen, ab diesem Zeitpunkt keine Miete mehr zu zahlen. Ansonsten Miete zahlen und den Schlüssel bis zum bitteren Ende behalten. Erst dann die Wohnung und den Schlüssel übergeben.

Mit Grüßen, Hubert Steiger.

HALLO,
wenn du die Schlüssel übergeben hast, kannst du die Wohnung nicht mehr selbst nutzen. Also in meinen Augen auch Wohnungsübergabe. Der Vermieter kann in diesen drei Monaten die Wohnung theoretisch wieder vermieten und kassiert dann doppelt Miete!! Rechtlich sehr fragwürdig. Allerdings kann er auf seiner Kündigungsfrist von 3 Monaten bestehen aber auf keinen Fall den Schlüssel vor dieser Frist zurück verlagen.,
Versucht bei einem Gespräch die Fronten zu klären. Entweder Schlüssel zurück und keine Miete oder 3 Monate Zahlen und dann Schlüssel zurück.
,MfGSabine KRUSE

Lieber Fragesteller!
Grundsätzlich gilt, dass der Mieter den Wohnungsschlüsel behält, bis die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben wird. So lang hat der Mieter auch die Miete zu entrichten!
Verlangt der Vermieter aber die Schlüssel vor der Kündigungsfrist, dann hat er die Wohnung auch zu übernehmen, die Mietzahlung setzt aus ab Tag der Schlüsselübergabe.
Das ist meine Meinung, ob eine Rechtsprechung in so einem Fall erfolgte, ist mir nicht bekannt.
Wichtig ist, dass in einem Übergabeprotokoll alles fein festgehalten wird, auch das Verlangen des Vermieters nach einer vorzeitigen Schlüsselübergabe!
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“