Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Frau ist Lehrerin an einer Gesamtschule in Stavenhagen (MV). Auf dem Weg nach (über Waren, sie musste im Amt noch Sachen erledigen) parkte sie auf einem öffentlichen Parkplatz. Ggen 15 Uhr wurde ihr PKW gewltsam geöffnet (eine Scheibe wurde eingeschlagen (mit ihrem PKW wurden noch zwei weiter aufgebrochen. Die darin befindliche Schultasche mit ihren dienstlichen Utensilien (auch Schulschlüssel) wurden entwendet. Die Kriminalpolizei hat den Vorgang sofort aufgenommen. Natürlich fehlt von den Tätern die Spur. Meine Frau bekam sofort einen Nervenzusammenbruch.
Heute früh ist sie den ersten Tag wieder in der Schule. Ihr Schulleiter begrüßte sie sofort mit der Problematik: Ersatz einer Schließanlage. Das löste natürlich wieder einen Schock aus, weil sie keine Schlüsselversicherung hat.
Jetzt zu meiner Frage: Muss sie in diesem Fall die Schließanlage von ihrem privaten Geld ersetzen?
Danke
mit freundlichem Gruß
Bernd Dethloff