Hallo,
angenommen jemand verliert einen PKW-Schlüssel für Firmenwagen, der auch zur privaten Nutzung überlassen wird. (1%-Regel)
Zahlt dann die private Haftpflichtversicherung? (Komfortdeckung der Mecklenburgischen, Vertrag besteht schon relativ lange)
Oder zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers? (Allianz)
Macht es einen Unterschied, ob dies bei Ausübung der Arbeit, oder in der privaten Zeit geschah??
Danke und Gruß
Kai