Ich musste letzten Samstag nachmittag einen Schlüsselnotdienst beauftragen meine Wohnungstür wieder aufzumachen, da ich von innen einen zweiten Schlüssel im Schloss stecken lassen hatte. Eindeutig mein Fehler. Ich habe den Schlüssel beim rausgehen übersehen. Kann ich aber nun trotzdem die Kosten der Rechnung an meine Hausrat- oder Rechtschutzversicherung weitergeben? Oder sagen die mir: „Sorry eigene Schuld“ ?
Deine entstandenen Kosten wird keine Versicherung übernehmen da Eigenverschulden
Willst Du gegen eine erhöhte Rechnung des Schlüsseldienstes klagen ?
Dafür wäre die Rechtsschutzversicherung zuständig.
Wenn in deiner Hausratversicherung ein Schutzbrief bzw. Notfallservice enthalten ist,
dann werden die Kosten des Schlüsselnotdienstes übernommen.