Hallo!
Kündigung einer Mietwohnung fristgerecht zu Ende Juli 2018. Übergabe und Auszug erfolgt bereits am 15. Juli. Neuer Mieter zieht am 28. Juli ein, Mietbeginn 01. August.
Nun hat alte Mieter einen Schlüssel vergessen abzugeben. Schriftlich wurde kurzfristig eine Frist abgemacht, diesen bis 22. Juli nachzureichen. Ist bis dato nicht erfolgt. Auf Nachfrage kommt scheinbar immer was dazwischen.
Was haben nun Mieter und Vermieter für weitere Rechte und Pflichten?
- Kann/muss der Vermieter eine neue Frist setzen, quasi als Mahnung (z.B. bis 28. Juli)?
- Darf der Vermieter nach Mitteilung an den Mieter sofort das Schloss tauschen, auf Mieterkosten?
- Käme eine Nutzungsentschädigung in Frage? Weil, theoretisch hat der alte Mieter die Wohnung nicht komplett übergeben und der Neue Mieter kann nicht sicher einziehen, da noch ein Schlüssel in fremder Hand ist.
Viele Grüße