Schlüsselübergabe der Mietwohnung nicht fristgerecht

Hallo!

Kündigung einer Mietwohnung fristgerecht zu Ende Juli 2018. Übergabe und Auszug erfolgt bereits am 15. Juli. Neuer Mieter zieht am 28. Juli ein, Mietbeginn 01. August.
Nun hat alte Mieter einen Schlüssel vergessen abzugeben. Schriftlich wurde kurzfristig eine Frist abgemacht, diesen bis 22. Juli nachzureichen. Ist bis dato nicht erfolgt. Auf Nachfrage kommt scheinbar immer was dazwischen.

Was haben nun Mieter und Vermieter für weitere Rechte und Pflichten?

  • Kann/muss der Vermieter eine neue Frist setzen, quasi als Mahnung (z.B. bis 28. Juli)?
  • Darf der Vermieter nach Mitteilung an den Mieter sofort das Schloss tauschen, auf Mieterkosten?
  • Käme eine Nutzungsentschädigung in Frage? Weil, theoretisch hat der alte Mieter die Wohnung nicht komplett übergeben und der Neue Mieter kann nicht sicher einziehen, da noch ein Schlüssel in fremder Hand ist.

Viele Grüße

1 Like

Interessante Frage, wenn die Übergabe vor Ende der Mietzeit erfolgt.

„Eigentlich“ wird die Rückgabe erst zum Monatsende fällig und auch ein neuer Mieter kann erst ab 1. 8. einziehen.

Der Vermieter hat doch großes Glück, dass ein neuer Mieter so schnell gefunden wurde und nahtlos einziehen kann = kein Mietausfall !

Spielt da jetzt der eine Schlüssel noch eine große Rolle ? Es mag tatsächlich Hindernisse geben ihn persönlich zu übergeben.
Dann soll er ihn in einen Luftpolsterumschlag stecken und per Post schicken.

Meine Güte, was für ein Aufstand ( wenn man bedenkt, das der Mieter garantiert nicht die halbe Miete erstattet bekommen hatte, also er schon zum 15. auszog.

Übrigens, ein neuer Mieter wäre ziemlich unbedarft, wenn er nicht von sich aus das Schloss ersetzt( normaler Zylinder !) oder den Vermieter auffordert es zu machen. Selbst wenn angeblich alle Schlüssel vorhanden wären, es kann nie sichergestellt werden, es gibt nicht noch mehr. Nachschlüssel (durchaus berechtigt) sind schnell gemacht und ebenso schnell mal verschludert, verlegt, verloren, nicht auffindbar „aber wird hatten doch 4 Stück…“.

MfG
duck313

Das darf sogar der Mieter auf Mieterkosten. Das vorhandene Schloss hat er aufzubewahren oder dem Vermieter zu übergeben.

Warum? Der neue Mieter kann die Wohnung nutzen und zahlt Miete.

Weiß das denn der neue Mieter? Und würde er sich deswegen auf die Hinterbeine stellen?
Einigermaßen sicher kann der Vermieter die Anzahl der Schlüssel ohnehin nur dann kontrollieren, wenn es sich um eine Schließanlage handelt. Je nachdem, wie hoch das Missbrauchsrisiko einzuschätzen ist, könnte man sich überlegen, dem säumigen Mieter Beine zu machen (Austausch der Schließanlage auf seine Kosten).
Der rechtlich versierte Mieter weiß natürlich, dass das im Streitfall äußerst schwierig durchzusetzen ist, weshalb es ihn wenig beeindrucken wird.

Gruß,

Kannitverstan

Wenn ich recht verstehe, wurde die Wohnung zum 31.07 gekündigt? Dann hat der Vermieter überhaupt keinen Anspruch auf den Schlüssel vor dem 31.07, es sei denn es kam am 15.07 nicht nur zur Übergabe, sondern der alte Mieter musste auch nur anteilig bis zum 15.07 Miete zahlen, das scheint aber nicht so zu sein. Insofern kommt auch definitiv keine Nutzungsentschädigung in Betracht, da das neue Mietverhältnis ja erst am 1.08 beginnt.