Hallo. Mein Sohn hat sich beim Fußball spielen verletzt. Er ist mit dem Rücken gegen ein parkendes Auto geknallt. Das Auto hatte Sachschaden er jedoch Körperschaden. Wir waren beim Arzt er hat eine Prellung festgestellt . Wir haben den Haftpflichtschaden der Versicherung ( HaftpflichtKasse Darmstadt ) übergeben diese wird bearbeitet. Ich habe noch mal in meine Unterlagen nachgeschaut ich habe als Deckungsvergleich deliktunfähige Kinder mit einbezogen. Mein Sohn ist sowieso neun Jahre . Und wir haben mit einbezogen: Personenschäden untereinander - innerhalb des versicherten Personenkreises… Zahlt meine Pflichtversicherung den Personenschaden an meinen Sohn?? Also sprich Schmerzensgeld ? Ich brauche dringend Hilfe bitte .
Hi.
Welcher Schaden? Eine Prellung beim Fußball? Ich bitte dich, lass mal die Kirche im Dorf. Haste momentan einen finanziellen Engpass, oder wie kommst du auf diese verwegene Idee?
Natürlich nicht.
Haftpflicht = es wird Fremdschaden bezahlt. Kein Eigenschaden.
Und Schäden deines Sohnes sind Eigenschaden. Die zahlt, wenn überhaupt, eine Unfallversicherung.
Und Deckungsvergleich deliktunfähiger Kinder meint schlicht, obwohl Du(vertreten für das Kind) gar nicht für den Schaden am Auto haften musst, bezahlt es die Versicherung trotzdem.
Aber natürlich nur den Autoschaden oder wenn Sohn einen Ball gegen den Kopf einer Person schießt und die Schäden davon trägt auch.
Aber doch nicht eigene Schäden oder Leiden.
Solche Unkenntnis kann doch wohl nicht bestehen ? Oder ist das schon Dreistigkeit, so etwas auch nur anzudenken ?
MfG
duck313
Hallo,
inwiefern gehört das Fahrzeug zum versicherten Personenkreis?
Das Fahrzeug ist höchstens mitversichert wenn es deines ist. Auch wenn das Fahrzeug einen Namen haben sollte, es zählt als Gegenstand, nicht als Person.
Angenommen das Fahrzeug ist deines, es wird von der Versicherung als Person anerkannt und sie zahlt, dann würde nicht dein Sohn, sondern das Fahrzeug das Geld erhalten, schließlich hat er das Fahrzeug verletzt.
Bitte unterlasse es, irgendwelche Personen zu beleidigen.
Gruß
Tobias
Ja und ? Merkst du nicht den Unterschied zu deinem Fall ?
Vater mit Kind auf einem Rad, Vater stürzt, Kind verletzt sich. Kind hat Ansprüche gegen den Fahrer „Vater“. Dessen Haftpflicht zahl diese Ansprüche des Kindes.
So auch wenn Vater am Steuer seines Autos saß und Tochter bei verschuldetem Unfall verletzt wird. Da haftet die Kfz-Haftpflicht.
Wo ist bei „Kind prallt gegen parkendes Auto“ der Verantwortliche ? Der Autobesitzer ja wohl nicht. Also wer ist „Schuld“ ?
Und wenn Du in der Privathaftpflicht eine Klausel drin hast, dass auch Familienmitglieder untereinander eingeschlossen sind so betrifft das auch nicht deinen Fall.
Das wäre wenn Vater dem Kind versehentlich einen Schaden zufügt. Kind krabbelt am Boden herum, Vater tritt auf Hand. Es entsteht Körperschaden.
Das ist versichert (hier als Besonderheit, normal ist das ausdrücklich unter Familienmitgliedern ausgeschlossen !)
Vielleicht ist es auch eher bei Sachschäden als bei Körperschäden innerhalb der Familie. Das ist ja normal ausgeschlossen und könnte(?) gegen Mehrzahlung doch unter bestimmten Bedingungen versichert sein.
Vater tritt auf Laptop des Sohnes, Totalschaden. Normal keine Haftung, hier vielleicht.
MfG
duck313
„Personenschaden“ !!!’ Der Sohn ist die Person. schliesslich hat er sich verletzt und er zählt zur Personenkreis untereinander.
[Beitrag editiert vom www Team]
Ich weiß es wirklich nicht aber auf jeden Fall habe ich Schäden untereinander mit drin. Den Schaden an den Pkw Zahlen die definitiv das Weiß ich aber bloß jetzt dieser Person Schaden weiß ich nicht zu 100%
Ich probier einfach aus mehr als ablehnen können sie nicht…
… und nächste Woche verletzt sich dein Sohn am Finger beim Nasebohren und dann soll es auch Schmerzensgeld geben weil „untereinander versichert“? Überleg doch mal - klappt nicht!
Maximal eine Unfallversicherung könnte in deinem Fall helfen.
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