Hallo,
ich bin mit einem Fanclub wo ich auch Mitglied bin zu einem Fußballspiel gefahren und beim Einnehmen der Plätze , die über eine Treppe zu erreichen war, bin ich gestürzt. Dabei habe ich mir einen kompletten Abriss der Muskeln im linken Bein zugezogen.
Meine Frage
Kann ich Schmerzensgeld einfordern von dem Stadionbetreiber oder aber auch von der Vereinshaftpflicht des eingetragenen Fanclubs?
Grundsätzlich ja, wenn der für den Sturz verantwortlich ist (was nachzuweisen ist !),etwa weil dort eine unmarkierte Stolperkante war oder ähnliches. Es geht also um ein Verschulden der zumutbaren Sorgfaltspflicht des Stadionbetreibers.
Nicht weil man in der Aufregung und Vorfreude auf das Spiel schlicht gestolpert ist. Oder schon einiges intus hatte (Vortrunk am Büdchen)
MfG
duck313
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Vielen Dank für die schnelle Antwort
Wobei der Anschein gegen diese Vermutung spricht.
Eine Gefahrenstelle, an der jedes Wochenende tausende Besucher unbeschadet vorbeigehen? Recht unwahrscheinlich.
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ja kann man, ob dies von Erfolg gekrönt ist, das ist eine andere Geschichte.
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